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Das müssen Unternehmen zum Koalitionsvertrag wissen

Willy Brandt macht sich auf den Weg ins Fortschrittsjahrzehnt: Sozial-ökologische Wirtschaft, Digitalisierung, Zukunftsinvestitionen und ein starker Mittelstand – Wir geben einen Überblick zu zentralen Positionen im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung.

Wandel gelingt durch Wissen

Für ein Land, in dem wir gut und gerne leben

Es gilt, zu erhalten, was uns erhält und Ressourcen zu schützen

Die designierte Ampel-Regierung hat ihren Koalitionsvertrag geschlossen. Mitten in einer der größten Gesundheitskrisen stehen die Verantwortungsträger vor der schwierigen Balance aus dem, was das Land herausfordert und dem, was SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP voranbringen wollen. 

Die Corona-Pandemie als gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Klimakrise, Systemwettstreit, Digitalisierung und demographischer Wandel – Die Herausforderungen sind „immens, miteinander verwoben und in ihrer Gleichzeitigkeit anspruchsvoll“:

Doch wenn wir diese Umbrüche gestalten, liegen auch große Chancen darin.

– Auszug Koalitionsvertrag

Drei sehr unterschiedliche Parteien machen sich nun auf ins  „Fortschrittsjahrzehnt“, doch dies ist für die Ampel-Koalitionäre kein Widerspruch, spiegele ihr Bündnis doch einen Teil der komplexen gesellschaftlichen Wirklichkeit Deutschlands wider: 

Wenn wir es schaffen, gemeinsam die Dinge voranzutreiben, kann das ein ermutigendes Signal in die Gesellschaft hinein sein: dass Zusammenhalt und Fortschritt auch bei unterschiedlichen Sichtweisen gelingen können.

– Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit & Nachhaltigkeit

Als das Ergebnis einer umfassenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und Infrastruktur will die Ampel staatliches Handeln in Zukunft schneller und effektiver gestalten. Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren sollen deutlich beschleunigt werden:

Auch die Wirtschaft soll in der Verwaltung einen Verbündeten haben. 

Die soziale Marktwirtschaft soll nichts weniger als eine sozial-ökologische Marktwirtschaft neu begründet werden. Mehr Tempo bei der Energiewende (Kohleausstieg idealerweise 2030), gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land sowie faire Wettbewerbsbedingungen als Grundlage für Innovation einschließlich fairer Besteuerung sind nur einige der ehrgeizigen Ziele der neuen „Fortschrittsregierung“.

Welche Änderungen für Gründerinnen und Gründer, Unternehmerinnen und Unternehmer in Zukunft wichtig werden, fassen wir in den wesentlichen Positionen des Koalitionsvertrags für dich zusammen:

Moderner Staat, digitaler Aufbruch und Innovationen 

Effektive Ausschreibungsverfahren: Planungs- und Genehmigungsverfahren werden modernisiert, entbürokratisiert und digitalisiert. Verwaltungsprozesse sollen konsequent aus der Nutzungsperspektive heraus gedacht werden. Ziel ist es, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren.

Beschleunigungsagenturen: Die Inhouse-Beratungskapazitäten der öffentlichen Hand werden zu Beschleunigungsagenturen ausgebaut, auf die auch Länder und Kommunen einfach zugreifen können sollen. Die Einsatzmöglichkeiten für private Projektmanagerinnen und Projektmanager werden ausgedehnt. 

fiber-to-the-home, FTTH: Die Ampel-Koalition plant die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser (fiber-to-the-home, FTTH) und dem neuesten Mobilfunkstandard. Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat Vorrang. Insbesondere dort, wo der Nachholbedarf am größten ist, allen voran weiße Flecken.

Digitale Innovationen und Schlüsseltechnologien: Es wird ein zusätzliches Digitalbudget eingeführt. Investitionen in Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologien, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Robotik und weitere Zukunftstechnologien sollen messbar gestärkt werden.

Digitale Startup-Förderung: Mehr Förderung für digitale Startups in der Spätphasenfinanzierung; Erhöhung des Anteils von Gründerinnen im Digitalsektor (Gründerinnen-Stipendium; Mittel aus dem Zukukunftsfonds) 

Digitalisierungsförderung für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Digitalisierung durch unkomplizierte Förderung profitieren und erhalten mehr Unterstützung für IT-Sicherheit, DSGVO-konforme Datenverarbeitung und den Einsatz digitaler Technologien. Praxis-Tipps: Die ZANDURA Datenschutz-Experten erklären im Webinar, welche Grundsätze der DSGVO für dich relevant sind und wie du sie in der Praxis umsetzt. >>>Hier kannst du am Webinar teilnehmen.

Zukunftsinvestitionen und sechs zentrale Zukunftsfelder: Gründerinnen und Gründer sollten ihr Augenmerk auf die sechs Zukukunftsfelder lenken. Dazu gehören Erstens: Moderne Technologien für eine wettbewerbsfähige und klimaneutrale Industrie (wie Stahl- und Grundstoffindustrie) in Deutschland. Sicherstellung sauberer Energiegewinnung- und -versorgung sowie die nachhaltige Mobilität der Zukunft. Zweitens: Klima, Klimafolgen, Biodiversität, Nachhaltigkeit, Erdsystem und entsprechende Anpassungsstrategien, sowie nachhaltiges Landwirtschafts- und Ernährungssystem. Drittens: ein vorsorgendes, krisenfestes und modernes Gesundheitssystem, welches die Chancen biotechnologischer und medizinischer Verfahren nutzt, und das altersabhängige Erkrankungen sowie seltene oder armutsbedingte Krankheiten bekämpft. Viertens: technologische Souveränität und die Potentiale der Digitalisierung, z. B. in Künstlicher Intelligenz und Quantentechnologie, für datenbasierte Lösungen quer durch alle Sektoren. Fünftens: Erforschung von Weltraum und Meeren und Schaffung nachhaltiger Nutzungsmöglichkeiten. Sechstens: gesellschaftliche Resilienz, Geschlechtergerechtigkeit, Zusammenhalt, Demokratie und Frieden.

Starke Agentur für Sprunginnovationen: Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Agentur für Sprunginnovation sollen umgehend substanziell verbessert werden, damit sie freier agieren und investieren kann. 

Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft 

Es gilt, zu erhalten, was uns erhält und unsere Ressourcen zu schützen.

– Sozial-ökologische Marktwirtschaft im Wirtschafts- und Klimaministerium

Zukunft ist Vielfalt: Industrie, Mittelstand, Handwerk, Handel und Dienstleistungen sind gleichwertige Player.

Zukunftsfähige Landwirtschaft: Bäuerinnen und Bauern sollen ökonomisch tragfähig wirtschaften können, um Tier- und Naturwohl gerecht zu werden. Regionale Wertschöpfungsketten werden gestärkt. Bis 2030 soll 30 Prozent Ökolandbau erreicht werden. Glyphosat soll bis Ende 2023 vom Markt genommen werden.

Sichere Absatzmärkte für klimafreundliche Produkte: Erreicht durch Mindestquoten in der öffentlichen Beschaffung.

Mehr grüner Wasserstoff: Ausbau der Infrastruktur und Erhöhung der Ziele zur Elektrolyseleistung; Ausbau europäischer und internationaler Klima- und Energiepartnerschaften für klimaneutralen Wasserstoff und seine Derivate; Quoten für grünen Wasserstoff in der öffentlichen Beschaffung (Schaffung von Leitmärkten); Förderung der Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland

Deutschland wird Leitmarkt für Elektromobilität: Mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw bis 2030; Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur; Wandel in den Automobilregionen hin zur Elektromobilität wird durch gezielte Clusterförderung unterstützt (Zulieferer-Industrie); Deutschland wird Zentrum für Forschung, Fertigung und Recycling von Batteriezellen; Fortführung und Weiterentwicklung der Europäischen Batterieprojekte (IPCEI) sowie die Ansiedelung weiterer Zellproduktionsstandorte einschließlich Recycling

Deutschland wird globaler Standort der Halbleiterindustrie: Die deutsche Halbleiterbranche soll entlang der gesamten Wertschöpfungskette auch finanziell hinreichend unterstützt werden.

Mittelstand, Handwerk und Freie Berufe

Unsere Wirtschaftspolitik setzt auf zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Mittelstand, für ein starkes Handwerk und für Freie Berufe.

– Bündnis der Mitte

Barrierefreie Förderung: Förderprogramme und Investitionszuschüsse sollen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige deutlich einfacher zu beantragen und zu dokumentieren sein.

Ausbildung stärken: Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter; Begabtenförderung in der beruflichen Bildung; Zugang zur Meisterausbildung wird erleichtert durch deutliche Senkung der Kosten von Meisterkursen und -briefen; Mehr Frauen im Handwerk; Förderinitiative für Menschen mit Migrationsgeschichte

Strukturwandel im Handel: Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wird weiter fortgeführt, insbesondere das Programm „Lebendige Zentren“ im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung.

Konjunkturprogramm für das Handwerk: Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden auf diesem Weg sollen abgebaut werden, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern; bessere Beteiligungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Betrieben an Vergabeverfahren.

Rückzahlungsmodalitäten der Corona-Hilfen: Die konkreten Rückzahlmodalitäten der Corona-Hilfen sollen geprüft werden (noch ein „kleines Überraschungsei“). 

>>> Praxis-Tipp: Erhalte einen Überblick über alternative Finanzierungsformen für dein Unternehmen. Unsere Finanzierungsexperten von ZANDURA Webinars erklären u.a. die Funktion der Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer, Mikromezzanine, eine häufig noch unbekannte Finanzierungslösung, Crowdfunding-Formen, Factoring und Fintechs.  

Gründungs- und Innovationsförderung 

Kultur der zweiten Chance: Gründungen aus allen Lebenslagen sollen gestärkt werden; Schaffung eines neuen Förderinstruments, das auch für Unternehmensnachfolgen offensteht

Umfassende Start-up-Strategie: Hürden für Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zu Finanzierungen und Förderungen werden abgebaut; besserer Zugang zu Wagniskapital für Gründerinnen; vereinfachter, rechtssicherer Zugang für Startups und junge Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen

Flächendeckende „One Stop Shops“: Zentrale Anlaufstellen für Gründungsberatung, -förderung und -anmeldung sollen geschaffen werden mit dem Ziel der Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden.

Innovationsagentur KfW: Die staatliche Förderbank KfW soll stärker als Innovations- und Investitionsagentur sowie als Co-Wagniskapitalgeber wirken, insbesondere für KI, Quantentechnologie, Wasserstoff, Medizin, nachhaltige Mobilität, Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft; privates Kapital institutioneller Anleger, wie Versicherungen und Pensionskassen soll für die Startup-Finanzierung mobilisiert werden

Mitarbeiterbeteiligung: Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird attraktiver, u. a. durch eine weitere Anhebung des Steuerfreibetrags.

Moderne Unternehmenskultur: Neue Formen wie Sozialunternehmen, oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen werden gestärkt; nationale Strategie für Sozialunternehmen, um gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen stärker zu unterstützen; bessere rechtliche Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen und Integrationsunternehmen; Schaffung einer geeigneten Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt; Hemmnisse beim Zugang zu Finanzierung und Förderung weiter abbauen

Mehr Geld für Gründer und KMU: Die Förderprogramme wie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“, „Industrielle Gemeinschaftsforschung für Unternehmen (IGF)“, „INNO-KOM“, „go-digital“ und „Digital Jetzt“ sowie das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ werden weiterentwickelt.

Faire Arbeit und Qualifizierungschancen

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöht. Im Anschluss daran wird die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden.

Mini- und Midijobs: Hürden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren, sollen abgebaut werden. Die Midi-JobGrenze steigt auf 1.600 Euro. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. 

AufstiegsBAföG: Ausbau des AufstiegsBAföG; Erhöhung des Unterhaltsbeitrags für Teilzeitfortbildungen; Weiterbildungen werden auf der gleichen Stufe des Deutschen Qualifikationsrahmens gefördert; Förderlücken zum BAföG werden geschlossen; 

Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild: Beschäftigte erhalten finanzielle Unterstützung für arbeitsmarktbezogene Weiterbildung. Dies ermöglicht z. B. das Nachholen eines Berufsabschlusses oder eine berufliche Neuorientierung. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Die BA prüft die Fördervoraussetzungen.

Qualifizierungsgeld: Mit einem ans Kurzarbeitergeld angelehnten Qualifizierungsgeld kann die BA Unternehmen im Strukturwandel ermöglichen, ihre Beschäftigten durch Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern. Voraussetzung dafür sind Betriebsvereinbarungen. Es werden Anreize für Transformationstarifverträge gesetzt. Auch das Transfer-Kurzarbeitergeld soll ausgeweitet werden.

Selbstständigkeit zwischen Schein und Sein

Statusfeststellungverfahren verbessern: Selbständige sind wesentlicher Teil der Gesellschaft und Wirtschaft. Nach der aktuellen Reform des Statusfeststellungverfahrens soll im aktiven Dialog mit Selbständigen und ihren Verbänden das Statusfeststellungverfahren beschleunigt und verbessert werden.

Erleichterter Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung: Geprüft wird, ob und wie ein Zugang ohne Vorversicherungszeit möglich ist. Wer als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer in einer GmbH (etc.) tätig war und dafür Beiträge entrichtet hat, sollte Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Sonderregelung für unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung, insbesondere für Kulturschaffende, werden entfristet; weitere Vereinfachungen und Weiterentwicklungen werden geprüft. 

Neustarthilfe wird verlängert: Zur Unterstützung von Soloselbständigen in der andauernden Corona-Pandemie führen die Ampel-Koalitionäre die Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus so lange wie benötigt fort. Um auch bei zukünftigen schweren Krisen, die zu nicht selbst verantworteten Erwerbsausfällen führen, Selbstständige auch bei der Finanzierung ihrer Lebensunterhaltskosten schneller und besser helfen zu können, treffen die Verantwortungsträger Vorsorge für steuerfinanzierte Wirtschaftshilfen. Dabei dienen die Erfahrungen der Neustarthilfe als Basis für künftige Ausgleichszahlungen. 

Absicherung für (Solo)Selbständige

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben.

Pflicht zur Altersvorsorge: Alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, haben künftig die Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.

>>> Erhalte hier mehr Informationen zum Thema Absicherung und Vorsorge für Selbstständige

Besonderheiten der Kultur- und Kreativwirtschaft

Diskriminierungsfreie Kultur- und Medienpolitik: Kultur in ihrer Vielfalt wird als Staatsziel verankert. Clubs und Livemusikstätten sind Kulturorte.

Mindesthonorierungen für Kulturschaffende: Zur besseren sozialen Sicherung freischaffender Künstlerinnen, Künstler und Kreativer werden Mindesthonorierungen in Förderrichtlinien des Bundes aufgenommen. Soloselbstständige und hybrid beschäftigte Kreative sollen besser abgesichert werden; die Künstlersozialkasse (KSK) wird finanziell stabilisiert; die erhöhte Zuverdienstgrenze aus selbstständiger nicht-künstlerischer Tätigkeit wird erhalten.

Mehr Kulturförderung: Die Neustart-Programme werden fortgeführt, um den Übergang nach der Pandemie abzusichern; Strukturen der Freien Szene und des Bündnisses der internationalen Produktionshäuser werden gestärkt.

Steuern und Superabschreibungen

Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter: Es wird eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter geschaffen, die den Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen („Superabschreibung“).

Erweiterte Verlustrechnung: Die erweiterte Verlustverrechnung wird zeitlich bis Ende 2023 verlängert und der Verlustvortrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet.

Bessere Eigenkapitalausstattung für Unternehmen: Eine gute Eigenkapitalausstattung der Unternehmen ist elementar für den Erfolg der deutschen Wirtschaft und stärkt die Krisenfestigkeit. Das Optionsmodell und die Thesaurierungsbesteuerung wird dahingehend evaluiert und geprüft, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind.

Homeoffice-Pauschale: Die steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer (600 Euro Homeoffice-Pauschale) wird bis zum 31.12.2022 verlängert und evaluiert.

Ausbildungsfreibetrag: Der Ausbildungsfreibetrag wird erstmals nach 2001 von 924 auf 1.200 Euro erhöht. 

Gemeinsam durch die Krise ins Fortschrittsjahrzehnt

Corona-Wirtschaftshilfen verlängert bis 31. März 2022

Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe & der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, mitten in der vierten Corona-Welle verlängern Bund und Länder die Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 31. März 2022. Von den Infektionsschutzmaßnahmen besonders betroffene Advents- und Weihnachtsmärkte sollen zusätzliche Unterstützung erhalten.

Gestärkt aus der Corona-Krise: So gelingt der Wandel

Corona-Krise, Flutkatastrophe, Bundestagswahl: Wie gelingt die Trans­formation zu einer resi­lienten, digitalen und klimaneutralen Wirtschaft? KfW Research definiert fünf zentrale Handlungs­felder für wirtschafts­politische Maßnahmen, um deutsche Unternehmen zukunfts­fest aufzu­stellen. Investitionen in Digitalisierung und Klimaverträglichkeit fördert die KfW Bank mit verbesserten Konditionen.

Nachhaltigkeit und Digitalisierung: Wirkungsvoll wachsen mit der Zwillingsstrategie

Die Corona-Krise stellt viele Geschäftsmodelle auf den Prüfstand. Gelingt es Unternehmen, sowohl Nachhaltigkeit als auch die digitale Transformation in einer Doppelstrategie voranzutreiben, wirst du gestärkt aus der Krise hervorgehen. Fünf strategische Schritte für dein wirkungsvolles Wachstum.

Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

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