· Finanzierung & Förderung

Corona-Wirtschaftshilfen verlängert bis 31. März 2022

Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe & der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, mitten in der vierten Corona-Welle verlängern Bund und Länder die Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 31. März 2022. Von den Infektionsschutzmaßnahmen besonders betroffene Advents- und Weihnachtsmärkte sollen zusätzliche Unterstützung erhalten.

Alle Fördermittel und wie du sie beantragst

Auch der Weihnachtsmarkt in München muss schließen

„Ganz Deutschland ist ein einziger großer Ausbruch“ (RKI)

Die vierte Corona-Welle hat Deutschland fest im Griff. Um eine komplette Überlastung des Gesundheitssystems noch zu verhindern, haben sich Bund und Länder am vergangenen Donnerstag auf neue Corona-Schutzmaßnahmen verständigt. 

Ökonomisch von diesen besonders betroffen sind u.a. die Veranstaltungswirtschaft, Beherbergungsbetriebe sowie viele saisonale Gewerke, die angesichts geschlossener Weihnachtsmärkte sowie Betriebsschließungen vor hohen Umsatzeinbußen stehen.

Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz* vom 18. November wurde deshalb eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 31. März 2022 beschlossen. Dies gilt auch für die Neustarthilfe, deren Antragsfrist bereits am 31. Oktober endete. Überbrückungshilfe III Plus und die erleichterten Bedingungen zum Bezug des Kurzarbeitergelds kannst du aktuell noch bis zum 31. Dezember 2021 beantragen.

Darüber hinaus wollen Bund und Länder weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von den neuen Maßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder koordiniert werden. Für betroffene Unternehmen des Handels bestehe zudem gleichbleibend die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus abzuschreiben. 

Hospitalisierungsrate als neuer Maßstab im Kampf gegen Corona

Bund und Länder haben sich zudem auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben verständigt, die sich an der Hospitalisierungsrate im jeweiligen Bundesland orientieren sollen.

Die Hospitalisierungsrate gibt die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an.

- Bund-Länder-Beschluss vom 18. November 2021

Unternehmerinnen und Unternehmern ist zu empfehlen, das dynamische Infektionsgeschehen am jeweiligen Standort über die amtlichen Behördenaushänge zu verfolgen, um rechtzeitig reagieren und Prozesse anpassen zu können.

Diese Hospitalisierungswerte sind Maßnahmen induzierend: 

  • Hospitalisierungsrate 3=2G: Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 haben flächendeckend nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen.
  • Hospitalisierungsrate 6=2G plus: Liegt die Hospitalisierungsrate über 6 müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test vorgelegen (2G plus). Diese Regelung gilt insbesondere an Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa in Diskotheken, Clubs oder Bars.  
  • Hospitalisierungsrate 9=Kontaktbeschränkungen plus: Bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems, spätestens wenn die Hospitalisierungsrate den Wert von 9 überschreitet, werden die Länder – unter Vorbehalt der Zustimmung der Landtage – weitere Maßnahmen ergreifen und können damit auch Kontaktbeschränkungen beschließen.

Wird der jeweilige Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten, können die 2G-Regelungen wieder zurückgenommen werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 sowie Personen, die nicht geimpft werden können.

*Den vollständigen Wortlaut des Bund-Länder-Beschlusses vom 18. November kannst du online hier nachlesen.

Die Regeln der Hospitalisierungsrate im Überblick / © Bundesregierung

Die Regeln der Hospitalisierungsrate im Überblick

Sicher durch die vierte Corona-Welle

Bund verlängert Überbrückungshilfen bis Ende 2021

Die vierte Welle rollt und auch fast zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sind immer noch zahlreiche Branchen von wirtschaftlichen Einschränkungen betroffen. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe III Plus noch bis zum 31. Dezember 2021. Auch das Kurzarbeitergeld gilt erleichtert noch bis zum Jahresende. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Pandemische Notlage: Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung kommt

Nach dem Willen der Ampel-Koalition soll die epidemische Lage von nationaler Tragweite zum 25. November auslaufen. Gleichzeitig steigen die Corona-Infektionszahlen wie nie zuvor in der Pandemie. 2G, 3G oder 2G-Plus: Welche Corona-Schutzmaßnahmen müssen Arbeitgeber jetzt ergreifen? Was gilt arbeitsrechtlich bei Betriebsschließungen? Ein aktueller Überblick.

Selbstständig und Krank: So sicherst du dich ab

Grippewelle, Corona-Winter oder ein plötzlicher Unfall, sind Selbstständige nicht ausreichend abgesichert, droht schnell ein existenzgefährdender Verdienstausfall. Wir geben einen Überblick zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, Möglichkeiten der privaten Vorsorge sowie Entschädigungsansprüchen in der Corona-Pandemie.

Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

Bild-Urheber:
iStock.com/FooTToo

© 2024 Zandura