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Bund verlängert Überbrückungshilfen bis Ende 2021

Die vierte Welle rollt und auch fast zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sind immer noch zahlreiche Branchen von wirtschaftlichen Einschränkungen betroffen. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe III Plus noch bis zum 31. Dezember 2021. Auch das Kurzarbeitergeld gilt erleichtert noch bis zum Jahresende. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Durchblick im Finanzierungsdschungel: Fördermittel richtig beantragen

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Corona-Hilfen: Diese Konditionen gelten bis zum 31.12. 2021

Bereits 120,6 Milliarden Euro Corona-Hilfen hat die Bundesregierung Stand 20. September 2021 in Summe ausgezahlt. Seit der Auflage der ersten Soforthilfen im Frühjahr 2020 wurde damit ein in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloses Hilfspaket auf den Weg gebracht. Doch auch knapp 18 Monate nach Pandemiebeginn bleiben zahlreiche Branchen von den Auswirkungen der Krise besonders betroffen.

Wie geht es weiter mit 2G, 3G & Co.?

Zwar konnte die Kanzlerin ihr Versprechen einlösen und jeder Bundesbürgerin und jedem Bundesbürger bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot unterbreiten, doch der aktuelle bundesweite Impferfolg bleibt hinter den gesetzten Erwartungen des RKI* zurück. Die vergleichsweise niedrige Impfquote und die mögliche Ausbreitung neuer Varianten mache weitere Beschränkungen im gesellschaftlichen Leben auch im Corona-Winter 2021/22 wahrscheinlich.

Erst Ende August verlängerte der Bundestag seine Sonderbefugnisse im Geltungsbereich einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" bis zum Jahresende 2021. Ohne diese bereits vierte Verlängerung seit der Erstfeststellung im März 2020 wäre der Beschluss Ende September ausgelaufen und damit auch die Möglichkeit des Erlasses von weiteren Corona-Verordnungen durch die Bundesregierung. Diese dienen gemäß Neubeschluss nun auch in Q 4 den Ländern als Grundlage für ihre jeweiligen Corona-Verordnungen. Darin enthalten können sein u.a. Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Versammlungsverbote, Betriebsschließungen oder Reiseeinschränkungen.

* Stand 20. September 2021 wurden in Deutschland 147.145 Impf­dosen verabreicht. Damit sind aktuell 52.599.235 Personen (63,3 % der Gesamt­bevölkerung) vollständig geimpft. Insgesamt haben 55.928.510 Personen (67,3 %) mindestens eine Impf­dosis erhalten. (Quelle: RKI Impfdashboard)

Umsatzausfälle absichern, Mehrbelastungen ausgleichen

Unter dem Eindruck der andauernden Pandemie und damit einhergehenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen (Maßnahmen-bedingte Umsatzausfälle) sowie Mehrbelastungen (Ausgaben für Hygienekonzepte etc.) verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus einschließlich Neustarthilfe Plus bis zum Jahresende 2021. Gleichzeitig gehen auch die erleichterten Bedingungen für den Bezug des Kurzarbeitergelds bis zum 31.12. in die Verlängerung.

Beobachte parallel zur Antragstellung unbedingt die FAQ-Seiten zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus. Diese werden regelmäßig überarbeitet. Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten zum Antrags- und Auszahlungsverfahren. Deinen Antrag stellst du weiterhin durch eine/n prüfende/n Dritte/n über die zentrale Antragsplattform des Bundes. Für die Bearbeitung und Auszahlung der Corona-Hilfen zeichnen die Landesbehörden verantwortlich.

Überbrückungshilfe III Plus bleibt deckungsgleich

Die Antragsvoraussetzungen der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit den Rahmenbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Du bist antragsberechtigt, sofern ein corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent vorliegt.

Der maximale Zuschuss beträgt 10 Millionen Euro pro Fördermonat. Die Förderhöhe für jedes einzelne Unternehmen bemisst sich nach deinen konkreten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019. Kleine und Kleinstunternehmen sowie Soloselbständige oder selbständige Angehörige der Freien Berufe können wahlweise den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 als Vergleich heranziehen. 

Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird ebenfalls über den September hinaus bis Ende Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Neustarthilfe Plus mit Wahlrecht

Für Soloselbstständige und Freiberufler*innen mit wenig Fixkosten ist die Neustarthilfe Plus das geeignete Kriseninstrument. Leidest du auch in der aktuellen Situation der Pandemie unter corona-bedingten Umsatzrückgängen, kannst du für den Zeitraum Oktober bis Dezember zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Auch die Antragstellung für die Neustarthilfe Plus erfolgt über die zentrale IT-Plattform des Bundes. 

Restart-Prämie läuft planmäßig aus

Um das saisonale Geschäft besonders in der Gastronomie zu beleben, hatte die Bundesregierung zuletzt die Restart-Prämie beschlossen. Unternehmen, die im Zuge ihrer Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholten, neu einstellten oder anderweitig ihre Beschäftigungsquote erhöhten, profitierten im Rahmen der Restart-Prämie von einer Personalkostenhilfe als Zuschuss zu den steigenden Lohnkosten. Ihren Zweck als Erleichterung des Übergangs vom Lockdown zur Wiedereröffnung hat die Restart-Prämie nach Meinung der Bundesregierung nach 3 Monaten regulärer Laufzeit erfüllt. Sie läuft deshalb plangemäß Ende September 2021 aus. 

Kurzarbeitergeld ebenfalls verlängert bis 31.12. 2021

Lieferengpässe, Materialknappheit, Baustopps oder unsichere Planungshorizonte in der Veranstaltungs- oder Reisewirtschaft. Auch im vierten Quartal sollen die erleichterten Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld greifen. Die hierfür den Rahmen gebende Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung wurde deshalb bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Mit der vorliegenden Verordnung wollen wir daher dafür sorgen, dass die Brücke der Kurzarbeit weiter bis zum Jahresende trägt und Arbeitsplätze sichert.

- Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)

Damit gelten die Voraussetzungen für den Zugang zum erleichterten Kurzarbeitergeld auch dann, wenn ein Unternehmen nach dem 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt hat und konkret wie folgt:

  1. 10 Prozent Arbeitsausfall: Es müssen lediglich mindestens 10 Prozent deiner Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sein (regulär mindestens ein Drittel).
  2. Keine negativen Arbeitszeitsalden: Es wird weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld verzichtet. 
  3. Leiharbeit inbegriffen: Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben ihrerseits Zugang zum erleichterten Kurzarbeitergeld.
  4. Volle Erstattung Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitger*innen erhalten weiterhin die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, auch wenn du erst nach dem 30. September 2021 mit der Kurzarbeit beginnen wirst.

Screenshot Bundeswirtschaftsministerium: Auszahlungen an Corona-Hilfen im Herbst 2021

Screenshot Bundeswirtschaftsministerium: Corona-Hilfen Grafik

LIVE-Webinar: Durchblick im Finanzierungsdschungel

Zuschüsse, KfW-Kredite, Fördermittel, Mikrokredite, Mikromezzanine u.v.m. - Wer soll da noch den Überblick behalten? Als Unternehmerin und Unternehmer hast du wenig Zeit und brauchst einfach nur die richtige Finanzierung für dein Vorhaben!

Wir von ZANDURA unterstützen dich. Unser Referent in diesem bevorstehenden Webinar ist Experte im Bereich Finanzierung für Gründer, sowie kleine und mittelständische Unternehmen und führt diese tagtäglich zielsicher durch den Fördermittel-Dschungel.

Du erfährst im LIVE-Webinar:

  • Welche Fördermittel es gibt und welches am besten zu deinem Vorhaben passt
  • Die Vor- und Nachteile einzelner Finanzierungs-Bausteine
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Über den Referenten:

Daniel Helberg ist Finanzierungs-Spezialist und Experte für Banken-Kommunikation. Als Leiter im Bereich Unternehmensberatung der Korinth & Cie. GmbH berät Daniel deutschlandweit Gründer, kleine und mittelständische Unternehmen.

Fördermittel richtig beantragen: Zum Webinar anmelden

Das kostenfreie Live-Webinar "Fördermittel richtig beantragen" startet am Mi., 13.10.2021 um 10:00 Uhr (ca. 1 Stunde inkl. interaktiver Q&A-Teil.) Anschließend hast du limitierten Zugriff auf ein individuelles Partner-Beratungsangebot.

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Konditionen und Antragstellung der wichtigsten Corona-Hilfen

Überbrückungshilfe III Plus: Tipps für Antragsteller

Selbstständige und kleine Unternehmen können jetzt ihren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus stellen. Neben der Förderung betrieblicher Fixkosten enthält die Überbrückungshilfe III Plus zahlreiche versteckte Zuschüsse, die du dir nicht entgehen lassen solltest. Stelle deine wichtigsten Fragen an unseren Fördermittelexperten im Webinar.

Diese Corona-Hilfen kannst du 2021 noch beantragen

Verlängerte Antragsfristen für die Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III bis zum 31. Oktober, neue Wirtschaftlichkeitshilfen im Sonderfonds Kulturveranstaltungen: Diese Corona-Hilfen können kleine Unternehmen, Soloselbstständige oder Freiberufler 2021 noch beantragen. Finde alle aktuellen Konditionen und Antworten auf deine Rechtsfragen.

Überbrückungshilfe III: Restart-Prämie beschlossen

Mit der verlängerten Überbrückungshilfe III bis zum 30. September profitieren Betriebe, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen. Wir erläutern die Bezugsbedingungen für die neue Restart-Prämie, den verlängerten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Rechtsbeihilfe für insolvenzabwendende Restrukturierungsmaßnahmen.

Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

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