· Finanzierung & Förderung

Diese Corona-Hilfen kannst du 2021 noch beantragen

Verlängerte Antragsfristen für die Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III bis zum 31. Oktober, neue Wirtschaftlichkeitshilfen im Sonderfonds Kulturveranstaltungen: Diese Corona-Hilfen können kleine Unternehmen, Soloselbstständige oder Freiberufler 2021 noch beantragen. Finde alle aktuellen Konditionen und Antworten auf deine Rechtsfragen.

Corona-Hilfen zurückzahlen?

Corona-Schutzschirm bleibt auch 2021 weit geöffnet

Corona-Schutzschirm bleibt geöffnet: Hilfen & Fristen 2021

Die schlimmsten Verwerfungen durch die Corona-Krise sind überstanden. Eine langsame Erholung der deutschen Wirtschaft stimmt den zuständigen Bundesminister positiv und dennoch bleibt die Situation für viele Selbstständige und kleine Unternehmen auch 2021 hoch volatil. Handelsunternehmen, Gastronomiebetriebe, kreative Freiberufler oder die Eventwirtschaft können längst nicht auf Vorkrisenniveau wirtschaften und bedürfen nach wie vor finanzieller Ausgleichszahlungen und Anschubhilfen. 

Am vergangenen Donnerstag kündigte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) deshalb an, das Programm der Überbrückungshilfe III zu verlängern. Nach Abstimmungen mit Koalitionspartner SPD in der laufenden Kalenderwoche soll eine diesbezügliche Ausdehnung des Programms bis zum 30. September oder sogar bis zum Jahresende 2021 beschlossen werden. Besonders betroffene Branchen erhalten dadurch weitere Planungssicherheit.

UPDATE: Überbrückungshilfe III mit "Plus" bis zum 31. Oktober 2021

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Die Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus grundsätzlich beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können. 

Neustarthilfe für Soloselbstständige erhöht auf bis zu 12.000 Euro

Soloselbstständige und - neu - Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften der Kunst- und Kreativwirtschaft profitieren von den verbesserten Bedingungen der Neustarthilfe, die ebenfalls bis zum 31. Oktober 2021 verlängert wurde.

Die Koalition einigte sich außerdem auf eine Erhöhung der Neustarthilfe:

(...) Und schließlich verlängern und erhöhen wir die Neustarthilfe für Soloselbständige auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres.

- Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU)

Sonderfonds Kultur macht kleine Veranstaltungen wirtschaftlich

Der erst Ende Mai 2021 ins Leben gerufene Sonderfonds Kulturveranstaltungen unterstützt gezielt die Wirtschaftlichkeit von kleinen Veranstaltungen, Theateraufführungen oder Open-Airs. Coronabedingte Finanzierungslücken zwischen den Kosten einzelner Veranstaltungen und den erzielten Einnahmen können im Sonderfonds geltend gemacht werden. Der Sonderfonds Kulturveranstaltungen fördert Veranstaltungen, die ab Juli 2021 stattfinden.

Checkliste: Corona-Hilfen 2021 beantragen

Überbrückungshilfe III

Die Antragsberechtigung im Programm der Überbrückungshilfe III besteht bereits, sobald im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent vorlag.

Unterstützt werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro. Junge Unternehmen, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Betriebe, die besonders lange und hart von den Corona-Schließungen betroffen sind, können seit Kurzem auch den sogenannten Eigenkapitalzuschuss erhalten. Die Förderung erfolgt zusätzlich zur Überbrückungshilfe III und dient der Substanzstärkung kleiner und mittlerer Unternehmen.

Betriebe, die im Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021 in mindestens drei Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben bzw. verzeichnen, können den Eigenkapitalzuschuss erhalten. Dabei ist unerheblich, ob die entsprechenden Monate unmittelbar aufeinander folgen oder nicht. Es werden sämtlich die Monate berücksichtigt, für die Überbrückungshilfe III beantragt wurde.

Förderfähig sind laufende Fixkosten im Förderzeitraum und neu Investitionen in die Digitalisierung deines Unternehmens, Hygienekonzepte sowie bauliche Maßnahmen für den temporären Außenbetrieb gastronomischer Einrichtungen.

Bis wann kann ich den Antrag auf Überbrückungshilfe stellen?

Deinen Antrag auf Überbrückungshilfe III und den neuen Eigenkapitalzuschuss kannst du bis zum 31. Oktober 2021 (Frist verlängert) über die zentrale Antragsplattform des Bundes stellen. 

Neustarthilfe

Anfang April hat die Bundesregierung noch einmal nachgebessert und die Bedingungen der Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III verbessert und den Kreis der Bezugsberechtigten erweitert. Die Neustarthilfe kannst du für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen. Sie wird zusätzlich zu anderen Leistungen, wie z.B. der Grundsicherung, ausgezahlt und auch nicht auf diese angerechnet. 

Antragsberechtigt sind:

  • Soloselbstständige, mit oder ohne Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften),
  • Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern (Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften) sowie
  • Sonderfall: Kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten

Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, d. h. die Hälfte des Jahresumsatzes 2019. Davon werden einmalig 50 Prozent als Neustarthilfe ausgezahlt.

Das sind maximal:

  • bis zu 7.500 EUR für Soloselbstständige (ab dem 9. Juni 2021 erhöht auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale) und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sowie
  • bis zu 30.000 EUR für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften.

Bis wann kann ich den Antrag auf Neustarthilfe stellen?

Die Antragsfrist für die Neustarthilfe läuft noch bis zum 31. Oktober 2021. Soloselbstständige mit und ohne Personengesellschaften genießen ein Wahlrecht und können entweder einen Direktantrag via ELSTER-Zertifikat stellen oder durch einen Prüfenden Dritten (Steuerberater, Rechtsanwalt) über die zentrale IT-Plattform des Bundes. 

Ein- und Mehrpersonen-Kapitalgesellschaften stellen den Antrag auf Neustarthilfe zwingend mit einem Prüfenden Dritten. 

Sonderfonds Kulturveranstaltungen

Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ergänzt als dritte Säule die bestehenden Hilfsprogramme NEUSTART KULTUR und die Überbrückungshilfe III bzw. die verbesserte Neustarthilfe. 

Bis zu 2,5 Milliarden Euro stehen als Wirtschaftlichkeitshilfe für kleine Veranstaltungen und Ausfallabsicherung für Großevents zur Verfügung.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe für kleine Veranstaltungen gilt für:

  • Events, die im Juli 2021 für bis zu 500 Besucherinnen und Besuchern geplant sind 
  • Events, die ab August 2021 für bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern geplant werden

Die Förderung erfolgt kostenbasiert und kann nicht höher sein als die auftretende Finanzierungslücke zwischen den Kosten einer Veranstaltung und den erzielten Einnahmen. Die Höhe der Wirtschaftlichkeitshilfe ist bei 100.000 Euro pro Kulturveranstaltung gedeckelt. 

Bis wann kann ich den Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe stellen?

Der Sonderfonds Kulturveranstaltungen ist das jüngste Hilfspaket des Corona-Schutzschirms. Die Antragstellung erfolgt über eine einheitliche IT-Plattform. Die Freie und Hansestadt Hamburg betreut die Plattform für alle Bundesländer.

Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe stellen:

  1. Event registrieren: Veranstaltungen inkl. Kostenkalkulation und Hygienekonzept müssen im ersten Schritt online registriert werden.
  2. Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen: Den Antrag auf Wirtschaftlichkeitshilfe stellst du im Anschluss an die Durchführung eines Events über die jeweilige Landeskulturbehörde, in deren Bereich die Veranstaltung stattfand. 

Die Wirtschaftlichkeitshilfe gilt ab:

  • 1. Juli 2021 für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden bzw. 
  • ab 1. August für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden.

Anspruchsvoraussetzung ist immer eine pandemiebedingt eingeschränkte Auslastung der Maximalkapazität mit reduzierter Teilnehmerzahl.

Aktuelle Informationen zum Antragsstart erhältst du ab 15. Juni hier:

Sonderfonds Kulturveranstaltungen Antrag stellen

Corona-Hilfen Rückzahlungswelle?!: Risiken absichern

Was dich grundsätzlich aufatmen lässt, geht aufgrund bürokratischer Hürden und Unwissenheit mit erhöhten Risiken für Unternehmer einher. Der bloße Verdacht einer strafbaren Handlung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Corona-Hilfen kann ausreichend sein, um ein kostspieliges Ermittlungsverfahren auszulösen. 

Nicht wenige Soloselbstständige und kleine Unternehmen erhielten in den vergangenen Monaten Post von Strafverfolgungsbehörden, die jedem Anfangsverdacht auf mutmaßlichen Subventionsbetrug nachgehen müssen. Wer sich Unterstützung für das eigene Business erhoffte, sieht sich plötzlich der nächsten Krisensituation ausgesetzt, wenn Stichproben im Zuge der Antragstellung, Meldungen deiner Bank an die FIU oder der prüfende Blick des Finanzamts Staatsanwälte auf den Plan rufen.

Dagegen kannst du dich wappnen. Am Donnerstag, 10.06.2021 um 11:00 Uhr veranstalten wir LIVE  und anschließend 24/7 in der Mediathek ein kostenfreies Webinar zum Thema:

"Corona-Hilfen Rückzahlungswelle: So bist du optimal abgesichert"

Im Webinar erfährst du:

  • Was bedeutet es, wenn Rückforderungen gestellt werden? Könnte ich betroffen sein?
  • Wie kommt es zum Vorwurf des Subventionsbetrugs?
  • Wie kannst du dich und dein Business vor unberechtigten Rückforderungen schützen?

Hier kannst du kostenfrei am Webinar teilnehmen.

Disclaimer: Solltest du am Live-Termin nicht dabei sein können, kein Problem! Im Anschluss an das LIVE-Webinar stehen alle Inhalte 24/7 in der Zandura-Mediathek zur Verfügung. Bitte melde dich also trotzdem an!

Finanzierungsfinder für Selbstständige und kleine Unternehmen

Steuern sparen: Das müssen Selbstständige wissen

Wie der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt schon sagte: "Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen." Investitionsabzug, Sonderabschreibung, Betriebsausgaben & Co. - Entdecke ganz legale Möglichkeiten für Steueroptimierungen.

go-digital: Fördermittel für IT-Sicherheit und digitale Geschäftsmodelle

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und das Handwerk sind die Zielgruppe des Förderprogramms go-digital. Investitionen in die IT-Sicherheit, digitale Geschäftsprozesse oder die Erschließung neuer Märkte musst du nicht allein schultern. Wir erklären Anspruchsvoraussetzungen, Förderhöhe und Antragstellung im Förderprogramm go-digital.

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Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

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