Steuern sparen: Das müssen Selbstständige wissen
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Steuern sparen: Betriebsausgaben und Sonderausgaben kennen
Als Selbstständige, kleines Unternehmen oder Freiberufler musst du jeden Euro, den du einnimmst auch versteuern. Du hast nichts zu verschenken und solltest alle Hebel kennen, um deine Steuerlast zu senken.
Je nach Rechtsform zahlst du im Betriebsalltag Unternehmenssteuern auf deinen Betriebsgewinn. Als Einzelunternehmer oder für Personengesellschaften bildet die Zahlung von Einkommenssteuer und Gewerbesteuer regelmäßige Steuerforderungen. Für Kapitalgesellschaften wie z.B. die GmbH, die KGaA oder die AG fällt die Körperschaftsteuer an. Hinzu kommt übergreifend die Umsatzsteuer auf verkaufte Waren oder weitere bestimmte Warengruppen.
Welche Steuervergünstigungen kann ich nutzen?
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags kannst du besonders in umsatzstarken Jahren Aufwendungen für Investitionen nutzen, um deine Steuerlast zu minimieren. Hierfür ziehst du einfach die Kosten für geplante Anschaffungen bereits vor ihrem Kauf vom Jahresgewinn ab. Bislang galten für die Anwendung des Investitionsabzugsbetrag bestimmte Umsatzgrenzen, die sich nach der Form der Bilanzierung richteten. Diese wurden mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes zum Jahresbeginn 2021 deutlich liberalisiert.
Unabhängig vom Investitionsabzugsbetrag kannst du auch durch eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 Prozent des jeweiligen Investitionswerts deine Gewinne steuerlich mindern. Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag dürfen für das gleiche Wirtschaftsgut in Anspruch genommen werden. Das sichert Unternehmern in Krisenzeiten zusätzliche Spielräume.
Wie wende ich Sonderabschreibung und Investitionsabzug praktisch an?
Wenn du die Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter planst, darfst du in der Regel 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Sonderabschreibung geltend machen. Eine Sonderabschreibung ist unabhängig davon möglich, ob für das Wirtschaftsgut bereits der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde.
Im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung plus die folgenden vier Jahre
Du hast ein Wahlrecht und darfst die Sonderabschreibung entweder im Jahr der Anschaffung in voller Höhe gewinnmindernd ansetzen oder auf das Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung plus die folgenden vier Jahre verteilt.
Zusätzlich kannst du Investitionen in Maschinen und Betriebsmittel, oder für digitale Wirtschaftsgüter als "normale" Abschreibung im Sinne von § 7 EStG (Investitionsabzugbetrag) angeben.
Steuern sparen an jeder Stelle: Betriebsausgaben und Sonderausgaben kennen
Als Betriebsausgaben gelten sämtliche finanziellen Aufwendungen, welche zur Aufrechterhaltung deines Geschäftsbetriebs notwendig sind. Dazu zählen u.a.:
- Lohnkosten
- Mieten und Pachtzahlungen
- Finanzierungsgebühren
- Rohprodukte
- Hilfsstoffe
- Lizenzgebühren
- Kosten für Energielieferungen
Darüber hinaus fallen Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter in den Bereich der Betriebskosten. Hierzu zählen u.a. AfA für:
- Maschinen
- Fahrzeuge
- IT Hardware
- usw.
In den Bereich der Sonderausgaben fallen z.B. auch jene Kosten, die Unternehmer*innen im Privatbereich entstehen z.B. als Eltern bei der Kinderbetreuung oder im Rahmen ihrer Altersvorsorge. Absetzbar sind u. a. die Beiträge für eine Basisrente oder zu berufsständischen Versorgungssystemen in einer aktuellen Übergangsphase bis 2025 mit schrittweiser Anpassung auf 100 Prozent. Kosten für die Krankenversicherung können Selbstständige und Freiberufler ebenfalls in der Steuererklärung angeben.
U.a. folgende Beispiele für Sonderausgaben erkennt das Finanzamt an:
- Unterhaltsleistungen bei Scheidung oder Trennung bis 13.805 Euro
- Kirchensteuer
- Kinderbetreuungskosten (2/3 Drittel) bis höchstens 4.000 Euro
- Schulgeld in Höhe von 30 Prozent
Weitere Sonderausgaben sind z.B. sonstige Vorsorgeaufwendungen wie:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenvollversicherung
Selbstständige Unternehmer*innen sollten in jedem Fall den konkreten Einzelfall prüfen und gemeinsam mit einem Steuerexperten das Maximum individueller Steuerersparnis besprechen.
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