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Überbrückungshilfe III Plus: Tipps für Antragsteller

Selbstständige und kleine Unternehmen können jetzt ihren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus stellen. Neben der Förderung betrieblicher Fixkosten enthält die Überbrückungshilfe III Plus zahlreiche versteckte Zuschüsse, die du dir nicht entgehen lassen solltest. Stelle deine wichtigsten Fragen an unseren Fördermittelexperten im Webinar.

Überbrückungshilfe III Plus beantragen

Überbrückungshilfe III Plus beantragen

Wer kann Überbrückungshilfe III Plus beantragen?

In der Überbrückungshilfe III Plus sind alle Unternehmen, Soloselbstständige und Selbstständige der Freien Berufe mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. 

Wie hoch ist die Förderung durch die Überbrückungshilfe III Plus?

Die Überbrückungshilfe III Plus kann für bis zu drei Monate (Juli 2021 bis September 2021) beantragt werden. 

Der maximale Zuschuss beträgt 10.000.000 Euro pro Fördermonat

Was sind förderfähige Kosten der Überbrückungshilfe III Plus?

Förderfähig sind sämtliche fortlaufenden, im Förderzeitraum anfallenden vertraglich begründeten oder behördlich festgesetzten sowie nicht einseitig veränderbaren betrieblichen Fixkosten.

Dazu zählen u.a.:

  • Mieten und Pachten,
  • Zinsaufwendungen für betriebliche Darlehen,
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung und Reinigung,
  • Leasingraten,
  • Grundsteuern,
  • Betriebliche Lizenzgebühren z. B. für IT-Programme,
  • Zahlungen für Lizenzen für die Nutzung von gewerblichen Schutzrechten, Patenten, etc.,
  • Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben,
  • Kosten für prüfende Dritte,
  • Personalaufwendungen mit 20 Prozent der Fixkosten sowie
  • Kosten für Auszubildende.

Neu in der Überbrückungshilfe III Plus förderfähig sind zudem u.a.:

  • Restart-Prämie: Kosten für Personal, das im Zuge der Wiedereröffnung aus der Kurzarbeit zurückgeholt oder neu eingestellt wird (sogenannte "Restart-Prämie"
  • Bauliche Maßnahmen für Hygienekonzepte: Kosten für bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, sofern sie im Zeitraum Juli 2021 bis September 2021 angefallen sind
  • Digitalisierungsprojekte: Investitionen in Digitalisierung bis zu maximal 10.000 Euro im Förderzeitraum
  • Sonderkosten der Reisewirtschaft: Provisionen bzw. Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen (Pauschalreisen, diesen gleichgestellte Reiseleistungen, z. B. Gastschulaufenthalte, oder Reiseeinzelleistungen), die im Förderzeitraum Juli 2021 bis September 2021 angetreten worden wären und Corona-bedingt - aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes storniert bzw. abgesagt wurden
  • Sonderkosten für Veranstaltungsbetriebe: Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten der Event- und Kulturwirtschaft im Zeitraum von Januar bis August 2021 
  • Restrukturierungsmaßnahmen: Gerichtskosten, die überschuldete Unternehmen in einer Restrukturierungssache oder einer Sanierungsmoderation nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zu tragen haben und bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Monat

Bis wann muss ich den Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus stellen?

Die Antragstellung erfolgt über die zentrale IT-Plattform der Bundesregierung Überbrückungshilfe-Unternehmen. Deinen Antrag stellst du durch einen prüfenden Dritten (dein Steuerberater oder Anwalt) bis zum 31. Oktober 2021

FAQ Überbrückungshilfe III Plus: Mein Zandura Webinars

Du willst Klarheit über deine persönliche Förderfähigkeit im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus? In unserem LIVE-Webinar informiert dich unser Referent Sascha Kugler dazu top aktuell.

Im Webinar erfährst du:

  1. Welche Voraussetzungen du für die Überbrückungshilfe III Plus mitbringen musst
  2. In welcher Höhe und wie schnell du mit dem Zuschuss rechnen kannst
  3. Wie du dir auch den Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und Personalkosten sicherst

In einem interaktiven Q&A-Teil geht Fördermittelexperte Sascha Kugler außerdem live auf deine individuellen Fragen ein.

Über Sascha Kugler: 

Sascha Kugler, geboren 1965 in Berchtesgaden, studierte Betriebswirtschaftslehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Der Fördermittelexperte ist Serienunternehmer, Speaker & Begründer der Alchimedus Methode. Alchimedus ist spezialisiert auf kleine und mittlere Unternehmen. Mit einem umfangreichen Netzwerk an Beratern unterstützen sie bei allen unternehmerischen Herausforderungen. 

Überbrückungshilfe III Plus: Am Webinar teilnehmen

Das kostenfreie Live-Webinar Überbrückungshilfe III Plus startet am 10.08.2021 um 09:00 Uhr (ca. 1 Stunde inklusive interaktiver Q&A-Teil). So kannst du über Chat deine Fragen einfach direkt an den Referenten stellen.

>>>Hier kannst du dich zum Webinar anmelden.

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Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

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