Digitalisierungs- und Innovationskredit mit Nullzins
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Die Konditionen im ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit
Zum 1. Juli 2021 haben BMWi und KfW Förderbanken die Kreditbedingungen im ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit angepasst. Mit dem Ziel weitere Anreize für den wirtschaftlichen Aufschwung "nach" der Corona-Krise zu schaffen, soll es insbesondere in den derzeit stark nachgefragten Laufzeiten von zehn Jahren zu deutlich günstigeren Kreditkosten kommen.
Dies stütze die Zukunftsfähigkeit vieler kleiner Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb vor der Herausforderung stünden, noch stärker in die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle investieren zu müssen:
Durch die Bereitstellung attraktiver Zinskonditionen kann die KfW damit die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit des Mittelstandes gezielt unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft leisten.
- Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe
Das sind die neuen Konditionen im Überblick:
- Die KfW stellt Kreditbeträge ab 25.000 EUR bis zu 25 Mio. EUR pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben bereit.
- Die Darlehen werden mit einem Zinssatz ab 0,01% p. a. erhoben.
- Während der tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu zwei Jahren wird die Liquiditätsbelastung der Unternehmen nochmals verringert.
Ab 2022 weitere Verbesserungen für KMU
Ab 1. Januar 2022 soll die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme weiterhin vereinfacht und der Fokus ausgeweitet werden. Künftig sollen dann alle kleinen und mittleren Unternehmen nach EU-Definition* von den günstigen Finanzierungskonditionen der ERP-Förderkreditprogramme profitieren.
* Was sind kleine und mittelständische Unternehmen?
Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung hierüber ausgesprochen, wie Mittelständische Unternehmen per definitionem zu klassifizieren sind. Für ihre Unterscheidung zwischen Kleinst-, Kleinen und Mittleren Unternehmen greift die EU auf die Mitarbeiteranzahl, den jährlichen Umsatz und die Jahresbilanzsumme zurück:
- Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben.
- Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.
- Mittlere Unternehmen (mittelständische Unternehmen) sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben.
Wer wird gefördert?
Der ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert:
- Mittelständische Unternehmen,
- Freiberufler sowie
- Junge Unternehmen in Gründung.
Das Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland aufweisen. Ausländische Unternehmen mit inländischen Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland sind ebenfalls antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Die Schwerpunkte der ERP-Förderung liegen auf Existenzgründungen, Unternehmen in strukturschwachen Gebieten sowie den Themen Innovation und Digitalisierung.
Der Digitalisierungs- und Innovationskredit deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Finanzierungsbedarfe im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben. Dazu zählen:
- Investitionen,
- Betriebsmittel sowie
- der gesamte Finanzierungsbedarf eines "innovativen Unternehmens". Als "innovativ" gelten Startups und Unternehmungen, sofern sie ein überdurchschnittliches Wachstum verzeichnen, eine hohe FuE-Investitionstätigkeit aufweisen oder wenn sie bereits zuvor eine Innovationsförderung erhalten haben.
Beispiele für förderfähige Digitalisierungsprojekte sind u.a.:
- Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für intelligente Fertigung (Industrie 4.0)
- Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und E-Commerce
- Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
- Ausbau innerbetriebliche Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen etc.
Wie wird gefördert?
- 25.000 EUR. bis zu 25 Mio. EUR: Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 Euro. Die maximale Kreditsumme pro Digitalisierungsvorhaben beläuft sich auf bis zu 25 Mio. Euro. "Innovative Unternehmen" können eine Darlehenssumme in Höhe von bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungsbedarf erhalten.
- 100 % der förderfähigen Kosten: Der ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit erstattet bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel.
- Laufzeit zwischen 2 bis 10 Jahren: Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Die max. Kreditlaufzeit ist auf 10 Jahre begrenzt.
- Außerplanmäßige Rückzahlung: Die außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise sowie gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
- 70 Prozent Haftungsfreistellung: Auf Wunsch übernimmt die KfW 70 Prozent des Kreditausfallrisikos, die restlichen 30 Prozent entfallen auf deine Hausbank/Finanzierungspartner*. Dadurch erhalten Gründer*innen und junge Unternehmen mit wenig Sicherheiten oft erst überhaupt eine Kreditzusage durch ihre Bank. Als Kreditnehmer haftest du weiterhin zu 100 Prozent für die Rückzahlung.
* Gilt bei Krediten an Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern.
Nullzins nicht gleich 0 Zins
Was bei aller "Nullzins"-Politik nicht verschwiegen werden darf, ist die durchaus nach wie vor bestehende sorgfältige Prüfung eingehender Anträge auf die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse und die Qualität deiner Sicherheiten. Anhand dieser Kennzahlen ermittelt sich letztlich dein tatsachengeprüfter individueller Zinssatz. Weitere Informationen zu möglichen Zinssätzen und Laufzeiten stellt die KfW auf ihrer Homepage bereit.
Beihilferegeln kennen
Die Kombination einer Finanzierung aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt. Dies ist besonders für Unternehmen wichtig, die seit Beginn der COVID-19-Pandemie umfangreichere Corona-Hilfen, KfW-Schnellkredite oder Kurzarbeitergeld erhalten haben. Hier musst du mit deinem Steuerberater resp. Anwalt prüfen, welche beihilferechtlichen Regelungen im Einzelfall angewendet wurden und ob maximale Bemessungsgrenzen womöglich ausgereizt sind. Für Freiberufler und kleine Unternehmen sollte dies in der Regel jedoch keine Gefahr darstellen.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit: Antrag stellen
Die KfW stellt den ERP Digitalisierungskredit zwar bereit, die Antragstellung erfolgt jedoch immer über deine Hausbank oder den Finanzierungspartner deiner Wahl. Wichtige Dokumente sind immer ein Businessplan als Grundlage für das geplante Investitionsvorhaben bzw. deine innovative Geschäftsidee sowie eine solide Kalkulation der aufzuwendenden Mittel einschließlich einer Rentabilitätsvorschau.
Die KfW unterstützt Antragsteller*innen mit dem KfW-Förderassistenten. Hier kannst du ganz bequem deine Antragsunterlagen vorbereiten. Am Ende erhältst du eine Zusammenfassung aller Angaben als PDF-Dokument und schriftliche Grundlage für dein persönliches Bankgespräch.
>>>Hier geht´s zum KfW-Förderassistenten.
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