Ab 2025 Pflicht: Ist dein Onlineshop barrierefrei?
Geprüfte Vorlagen für Webseiten & Onlineshops

Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Ziel ist es, den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen zu verbessern – insbesondere für Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen.
Tag des Inkrafttretens: Die Anforderungen gelten für Produkte, die ab dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die ab diesem Datum erbracht werden.
Für den E-Commerce bedeutet das: Ab Mitte 2025 müssen viele Onlineshops barrierefrei gestaltet sein – von der Webseite über Produktinformationen bis hin zu Zahlungsfunktionen.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
Vom BFSG betroffen sind:
- Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte (z. B. Smartphones, E-Book-Reader)
- Anbieter digitaler Dienstleistungen, darunter auch Onlinehändler
- Kleinstunternehmen, wenn sie Produkte verkaufen
Nicht betroffen sind:
- Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Beschäftigte und max. 2 Mio. € Jahresumsatz)
Aber Achtung: Sobald ein Kleinstunternehmen Produkte in Verkehr bringt – also verkauft –, gilt das BFSG auch für sie. Die Grenze zur Betroffenheit ist im E-Commerce schnell überschritten.
Was bedeutet „barrierefrei“ im Onlinehandel?
Eine Webseite oder ein digitaler Service gilt als barrierefrei, wenn sie von allen Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar ist – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.
Laut BFSG gelten dafür die Standards der EN 301 549. Sie regelt unter anderem:
- Kontrastreiche Gestaltung (z. B. Texte vor Hintergrund)
- Navigation per Tastatur (ohne Maus)
- Alternativtexte für Bilder
- Logische Überschriftenstruktur
- Kompatibilität mit Screenreadern
- Keine Nutzung ausschließlich visueller CAPTCHA
Diese Anforderungen entsprechen weitgehend der deutschen BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).
Produktinformationen barrierefrei gestalten
Auch Produktinformationen müssen so aufbereitet sein, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Das bedeutet z. B.:
- Texte klar und strukturiert schreiben
- Technische Daten in semantisch richtigen Tabellen darstellen
- Downloadbare Dokumente (z. B. PDFs) barrierefrei aufbereiten
- Preise und Varianten eindeutig darstellen
Besonders wichtig: Keine Informationen dürfen nur über Farben, Bilder oder visuelle Effekte vermittelt werden.
Digitale Services – was zählt alles dazu?
Neben der Webseite selbst gelten auch digitale Funktionen und Services im Shop als „dienstleistungsrelevant“ und müssen vollständig zugänglich sein. Dazu gehören:
- Registrierungsformulare
- Warenkorbfunktionen
- Bezahlsysteme
- Live-Chats und Kontaktformulare
- Supportbereiche und FAQs
Ein Beispiel: Wenn dein Zahlungsdienstleister ein visuelles CAPTCHA nutzt, das nicht barrierefrei ist, kann das ein Verstoß gegen das BFSG sein.
BFSG: Bis wann musst du handeln?
Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es gibt keine generelle Übergangsfrist für bestehende Webseiten – sobald du nach diesem Stichtag neue Produkte oder Services anbietest, müssen diese BFSG-konform sein.
Für rein digitale Dienstleistungen gibt es bis zu fünf Jahre Übergangsfrist – dies gilt jedoch nicht automatisch für den E-Commerce. Eine genaue rechtliche Einzelfallprüfung ist hier empfehlenswert.
Was droht bei Verstößen?
Die Marktüberwachungsbehörden können:
- Produkte und Webseiten vom Markt nehmen
- Bußgelder verhängen
- öffentliche Warnungen aussprechen
Zudem droht ein Reputationsschaden, wenn dein Onlineshop nicht nutzbar ist – und Beschwerden öffentlich werden.
Erste Schritte zur BFSG-konformen Website
Wenn du mit deinem Onlineshop betroffen bist, kannst du folgende Schritte gehen:
1. Ist-Analyse machen
Nutze kostenlose Tools wie:
2. Barrierefreie Gestaltung einführen
- Kontrast, Schriftgröße, Tastatursteuerung verbessern
- Bilder mit Alternativtexten versehen
- Überschriften und Navigation vereinfachen
3. Technik prüfen
- Shop-Template oder CMS auf Barrierefreiheit prüfen
- Plugins und Drittanbieter-Tools ersetzen, wenn nötig
4. Online-Shop auf Barrierefreiheit prüfen
Detail-Informationen und Hilfestellung bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit – BFSG.
So machst du deinen Onlineshop BFSG-fit!
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