Webtexte meistern: Rechtssicher & gratis!
Geprüfte Vorlagen & Muster für deine Webseite
So erfüllst du die rechtlichen Anforderungen an deine Website
Neben einigen Fallstricken bei der Bereitstellung notwendiger Firmenangaben und deiner Datenschutzerklärung kannst du auch durch mißverständliche oder mißbräuchliche Angaben in deinen Produktbeschreibungen oder Herkunftsbezeichnungen im Online-Shop abgemahnt werden. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht oder der Verdacht auf unlautere Werbung.
Wir klären die häufigsten Risiken für abgemahnten Content auf deiner Homepage oder im Online-Shop. Die passenden Bausteine für eine professionelle Datenschutzerklärung oder ein Impressum findest du im kostenfreien Zandura-Vorlagen Tool.
1. Rechtssichere Rich Snippets:
Du willst für bestimmte Keys als Unternehmenswebsite oder in Blog-Beiträgen, Angeboten und Produktbeschreibungen gefunden werden? Der Content, den du dafür im CMS als Meta-Description hinterlegst, wird in einigen Fällen tatsächlich von Google als Rich Snippet Anzeige bevorzugt angezeigt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten! Abgemahnter Content in Rich Snippets auf Webseiten kann verschiedene Formen annehmen.
Einige Beispiele, die du berücksichtigen solltest:
- Irreführende Produktbewertungen: Wenn Rich Snippets gefälschte oder irreführende Produktbewertungen anzeigen, z.B. vorgeblich hohe Bewertungen für Produkte, die tatsächlich nicht positiv bewertet wurden.
- Falsche Verfügbarkeitsangaben: Angaben über die Verfügbarkeit eines Produkts, wie „auf Lager“ oder „sofort lieferbar“, obwohl das Produkt tatsächlich nicht verfügbar ist.
- Unzutreffende Preisangaben: Die Anzeige von Preisen in Rich Snippets, die nicht dem tatsächlichen Verkaufspreis entsprechen, oder die Nennung eines „Sonderangebotspreises“, der in Wahrheit der reguläre Preis ist.
- Unkorrekte Event-Informationen: Falsche Angaben zu Veranstaltungen, wie Datum, Ort oder Verfügbarkeit von Tickets, können ebenfalls zu Abmahnungen führen.
- Irreführende oder ungenaue Produktbeschreibungen: Zum Beispiel die Darstellung eines Produkts als „ökologisch“ oder „nachhaltig“, wenn dies nicht zutrifft.
- Unautorisierte Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte: Dies kann Texte, Bilder oder andere Medien umfassen, die in Rich Snippets eingebettet sind (Nutzungsrechte sicher übertragen!).
- Falsche Auszeichnungen oder Zertifizierungen: Zum Beispiel die Behauptung, ein Produkt sei von einer bestimmten Organisation zertifiziert, ohne dass dies der Wahrheit entspricht.
- Kein Missbrauch des Qualitätssiegels „Made in Germany“: Gleiches gilt für das allseits anerkannte Qualitätssiegel „Made in Germany“. Auschließlich Produkte, die in wesentlichen und produktwertbildenden Teilen in Deutschland gefertigt werden, dürfen dieses Prädikat tragen. Irreführende Tricks bei Mischproduktionen unter mehrheitlicher Teilfertigung im Ausland sind strafbar.
- Superlative sollten gerechtfertigt sein: Überlege genau, was dich und dein Portfolio auszeichnet. Attribute wie „nur bei uns!“ oder „exklusiv nur in unserem Online-Shop“ müssen tatsächlich begründbar sein. Der Alleinvertrieb eines Produkts oder „die größte Auswahl“ eines Produkts dürfen nicht als bloses Werbemittel missbraucht werden.
2. Impressumspflicht:
Wer muss ein Impressum angeben?
Zu den wesentlichen Rechtsangaben auf deiner Website gehört das Impressum. Die Impressumspflicht regelt in der Hauptsache § 5 Telemediengesetz (TMG) Als Anbieter einer Internetseite, die geschäftlichen Zwecken dient, bist du grundsätzlich zur Angabe eines Impressums verpflichtet. Auch dein Unternehmensprofil in sozialen Netzwerken unterliegt der Impressumspflicht.
Was muss ein Impressum enthalten?
Es gibt bestimmte Mindestanforderungen an das Impressum. Daneben hält das Gesetz für verschiedene Gruppen die Pflicht für weitere Angaben bereit.
Diese Angaben muss dein Impressum grundsätzlich enthalten:
- Name: Für natürliche Personen gilt der Vor- und Nachname. Bei juristischen Personen werden der Unternehmensname, die Rechtsform sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten angegeben.
- Adresse: Vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
- Kontaktangabe: Möglichkeit der Erreichbarkeit – elektronisch als auch nicht elektronisch; in der Regel sind das E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
- Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer: soweit vorhanden
- Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer: soweit vorhanden
Besondere Berufspflichten kennen
Bestimmte Berufsgruppen wie Makler, Gastronomiebetriebe oder Versicherungen müssen außerdem die für sie zuständige Aufsichtsbehörde (Internetseite und die Anschrift der Behörde) angeben. Der Grund hierür: Verstößt du als Betreiber gegen eine Berufspflicht, sollen Verbraucher einen Ansprechpartner haben.
Betreiber von Websiten, die journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte bereitstellen, müssen gemäß § 55 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag einen hierfür Verantwortlichen mit Namen und Anschrift angeben. Für Zeitungen oder Magazine und Unternehmens-Blogs sind dies in der Regel Geschäftsführer und Chefredakteur.
Online-Anbieter im B2C-Commerce müssen in ihrem Online-Shop zusätzlich mit einem Link auf die Online-Streitbeilegungsplattform hinweisen. Diese ist EU-weit gültig.
Unternehmen im Allgemeinen müssen ihre Kunden darüber informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. Ist das der Fall, gibst du die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe ihrer Kontaktdaten (Anschrift und Webseite) leicht zugänglich an.
Wo muss das Impressum stehen?
Der Gesetzgeber wünscht die Sichtbarkeit des Impressums „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“. Die meisten Unternehmen platzieren das Impressum über einen Link, der durch einen eindeutigen Namen wie „Impressum“ oder „Kontakt“ einfach für deine Kunden auffindbar ist.
Was ist, wenn das Impressum fehlt?
Kommst du deiner Pflicht zur Angabe eines Impressums nicht nach, drohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus begehst du einen Wettbewerbsverstoß. Daraus wiederum können Unterlassungsansprüche entstehen, die nicht selten von kostenpflichtigen Abmahnungen begleitet sind.
3. Datenschutzerklärung:
Wer ist zu einer Datenschutzerklärung verpflichtet?
- Webseiten mit Tracking-Tools: Sobald personenbezogene Daten wie IP-Adresse, E-Mail, Standort, Name oder Alter erfasst werden.
- EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Jeder Webseitenbetreiber in der EU muss Besucher informieren, wenn personenbezogene Daten verwendet werden.
- Deutsche/Europäische Webseiten: Datenschutzerklärung ist immer erforderlich.
- Ausländische Webseiten: Erforderlich, wenn sie sich an EU-Bürger richten oder eine Niederlassung in der EU haben.
- Onlineshop-Betreiber: Unabhängig vom Standort ist eine Datenschutzerklärung notwendig.
Was sind die wichtigsten Inhalte einer Datenschutzerklärung?
Die Datenschutzerklärung muss in einer einfachen und verständlichen Sprache abgefasst sein. Der genaue Inhalt richtet sich danach, wie genau du mit den personenbezogenen Daten deiner Nutzer umgehst. Es gibt einige Punkte, die in jeder Datenschutzerklärung enthalten sein müssen. Individuelle Ergänzungen richten sich danach, welche Daten wie erhoben werden.
Allgemeine Angaben der Datenschutzerklärung:
- der Verantwortliche für die Datenverarbeitung
- gg.falls interne oder externe Datenschutzbeauftragte
- Zweck und Grundlage der Datenerhebung bzw. -verarbeitung
- Dauer der Speicherung persönlicher Daten
- Informationen über Nutzerrechte gemäß EU-DSGVO
- Informationen über spezifische Tracking-Verfahren, z.B. Profiling=Erstellen von Nutzerprofilen
Tipp: In unserem Spezialbeitrag erklären wir den Aufbau & Inhalt für ein Datenschutzkonzept im Unternehmen inklusive Datenschutzkonzept Muster (kostenlos).
Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Ein Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass ein Unternehmen die Datenschutzvorschriften des BDSG und der DSGVO einhält. Die Notwendigkeit zur Bestellung hängt von folgenden Faktoren ab:
- Automatisierte Datenverarbeitung: Pflicht ab 10 Personen, die ständig damit beschäftigt sind.
- Nichtautomatisierte Datenverarbeitung: Pflicht ab 20 Mitarbeitern, die dauerhaft personenbezogene Daten verarbeiten.
4. Kostenlose Vorlagen: Impressum, Datenschutzerklärung & Co.
Ganz schön viele Vorschriften?! – Bleib auf der sicheren Seite und nutze ganz einfach unsere kostenfreien Vorlagen für professionelle Websitetexte. In der Zandura Vorlagen-App findest du geprüfte Muster für Impressum, Datenschutzerklärung & Co.:
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