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Rechtssichere Websitetexte: Tipps & Muster

Wir klären die häufigsten Risiken für abgemahnten Content auf deiner Homepage oder im Online-Shop. Die passenden Bausteine für eine professionelle Datenschutzerklärung oder ein Impressum findest du außerdem im kostenfreien Zandura-Vorlagen Tool.

Geprüfte Vorlagen & Muster für deine Website

Mit juristisch wasserfestem Content auf der sicheren Seite

So erfüllst du die rechtlichen Anforderungen an deine Website

Neben einigen Fallstricken bei der Bereitstellung notwendiger Firmenangaben und deiner Datenschutzerklärung kannst du auch durch mißverständliche oder mißbräuchliche Angaben in deinen Produktbeschreibungen oder Herkunftsbezeichnungen im Online-Shop abgemahnt werden. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht oder der Verdacht auf unlautere Werbung. 

Wir klären die häufigsten Risiken für abgemahnten Content auf deiner Homepage oder im Online-Shop. Die passenden Bausteine für eine professionelle Datenschutzerklärung oder ein Impressum findest du außerdem im kostenfreien Zandura-Vorlagen Tool.

1. Rechtssichere Rich Snippets erstellen

Du willst für bestimmte Keys als Unternehmenswebsite oder in Blog-Beiträgen, Angeboten und Produktbeschreibungen gefunden werden? Der Content, den du dafür im CMS als Meta-Description hinterlegst, wird in einigen Fällen tatsächlich von Google als Rich Snippet Anzeige bevorzugt angezeigt.

Vorsicht vor irreführender Werbung

Sei jedoch vorsichtig mit zu euphemistischen Darstellungen, um nicht den Vorwurf irreführender Werbung zu riskieren. Prominentes Beispiel der jüngeren Vergangenheit für eine solche Abmahnung ist Autobauer Tesla. Die Wettbewerbszentrale mahnte das Unternehmen kürzlich mit dem Vorwurf der unzulässigen irreführenden Werbung ab. Tesla habe in seiner Meta-Description den Eindruck erweckt, die dort beworbenen Fahrzeuge könnten und dürften bis Ende des Jahres 2019 bereits autonom fahren. 

Korrekte Herkunftsbezeichnungen oder ihr Gegenteil - irreführende Qualitätssiegel, die einen originären Standort hervorheben obgleich das bezeichnete Produkt nicht hier oder nur in einem marginalen Verhältnis produziert wurde, sind rechtlich ebenfalls unzulässig. So geschehen im Fall des "Himalaya-Salz" als geförderter Rohstoff ausschließlich im Himalaya-Hochgebirge. Anbieter, welche die Herkunftsbezeichnung "Himalaya-Salz" missbräuchlich als Marketing Keyword genutzt haben, wurden ebenfalls abgemahnt. 

Kein Missbrauch des Qualitätssiegels "Made in Germany"

Gleiches gilt für das allseits anerkannte Qualitätssiegel "Made in Germany". Auschließlich Produkte, die in wesentlichen und produktwertbildenden Teilen in Deutschland gefertigt werden, dürfen dieses Prädikat tragen. Irreführende Tricks bei Mischproduktionen unter mehrheitlicher Teilfertigung im Ausland sind strafbar.

Korrekte Produktbezeichnungen schützen vor Abmahnung

Besonders häufiger Abmahngrund aufgrund irreführender Produktbeschreibungen sind ganz aktuell in der Corona-Krise die unter Nutzern hoch frequentierten Keywords "Atemschutzmaske" oder "Schutzmaske". Anbieter einfacher "Mund-Nase-Bedeckungen" dürfen allerdings nicht damit werben. Der Begriff ist ein auschließlich rein medizinischen Produkten vorbehaltenes Keyword. Wer fälschlich damit wirbt, riskiert wegen irreführender Werbung abgestraft zu werden.

Superlative sollten gerechtfertigt sein

Worin bist du einzigartig vor deinen Mitbewerbern? Überlege genau, was dich und dein Portfolio auszeichnet. Attribute wie "nur bei uns!" oder "exklusiv nur in unserem Online-Shop" müssen tatsächlich begründbar sein. Der Alleinvertrieb eines Produkts oder "die größte Auswahl" eines Produkts dürfen nicht als bloses Werbemittel missbraucht werden.

2. Impressumspflicht: Wer muss ein Impressum angeben?

Zu den wesentlichen Rechtsangaben auf deiner Website gehört das Impressum. Die Impressumspflicht regelt in der Hauptsache § 5 Telemediengesetz (TMG)  Als Anbieter einer Internetseite, die geschäftlichen Zwecken dient, bist du grundsätzlich zur Angabe eines Impressums verpflichtet. Auch dein Unternehmensprofil in sozialen Netzwerken unterliegt der Impressumspflicht.  

Was muss ein Impressum enthalten?

Es gibt bestimmte Mindestanforderungen an dein Impressum. Daneben hält das Gesetz für verschiedene Gruppen die Pflicht für weitere Angaben bereit. 

Diese Angaben muss dein Impressum grundsätzlich enthalten:

  • Dein Name: Für natürliche Personen gilt der Vor- und Nachname. Bei juristischen Personen werden der Unternehmensname, die Rechtsform sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten angegeben.
  • Adresse: Vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
  • Kontaktangabe: Möglichkeit der Erreichbarkeit – elektronisch als auch nicht elektronisch; in der Regel sind das E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer: soweit vorhanden
  • Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer: soweit vorhanden

Besondere Berufspflichten kennen

Bestimmte Berufsgruppen wie Makler, Gastronomiebetriebe oder Versicherungen müssen außerdem die für sie zuständige Aufsichtsbehörde (Internetseite und die Anschrift der Behörde) angeben. Der Grund hierür: Verstößt du als Betreiber gegen eine Berufspflicht, sollen Verbraucher einen Ansprechpartner haben.

Betreiber von Websiten, die journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte bereitstellen, müssen gemäß § 55 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag einen hierfür Verantwortlichen mit Namen und Anschrift angeben. Für Zeitungen oder Magazine und Unternehmens-Blogs sind dies in der Regel Geschäftsführer und Chefredakteur.

Online-Anbieter im B2C-Commerce müssen in ihrem Online-Shop zusätzlich mit einem Link auf die Online -Streitbeilegungsplattform hinweisen. Diese ist EU-weit gültig.

Unternehmen im Allgemeinen müssen ihre Kunden darüber informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. Ist das der Fall, gibst du die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe ihrer Kontaktdaten (Anschrift und Webseite) leicht zugänglich an. 

Wo muss das Impressum stehen?

Der Gesetzgeber wünscht die Sichtbarkeit des Impressums "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar". Die meisten Unternehmen platzieren das Impressum über einen Link, der durch einen eindeutigen Namen wie "Impressum" oder "Kontakt" einfach für deine Besucher auffindbar ist.

Was ist, wenn das Impressum fehlt?

Kommst du deiner Pflicht zur Angabe eines Impressums nicht nach, drohen Geldbußen von bis zu 50 000 Euro. Darüber hinaus begehst du einen Wettbewerbsverstoß. Daraus wiederum können Unterlassungsansprüche entstehen, die nicht selten von kostenpflichtigen Abmahnungen begleitet sind.

3. Datenschutzerklärung: Wer ist zu einer Datenschutzerklärung verpflichtet?

Nutzt du Tracking Tools zur Erfolgsmessung deiner Marketing-Maßnahmen erhebst du automatisch personenbezogene Daten. Dazu zählen u.a. die IP- und E-Mail-Adresse, Standortdaten, Name und Alter einer Person. Die EU-Datenschutzgrundverordnung schreibt vor, dass jeder Webseitenbetreiber die Besucher umfassend darüber informieren muss, sobald personenbezogene Daten erhoben, übermittelt, verarbeitet oder genutzt werden.

Bei deutschen und europäischen Webseiten ist eine Datenschutzerklärung zwingend notwendig. Für ausländische Websites gilt dies nur, wenn sich der jeweilige Betreiber mit seinen Dienstleistungen und Produkten an EU-Bürger richtet oder eine Niederlassung in der EU hat. Als Onlineshop-Betreiber brauchst du grundsätzlich eine Datenschutzerklärung. 

Datenschutzerklärung: Was sind die wichtigsten Inhalte?

Die Datenschutzerklärung muss in einer einfachen und verständlichen Sprache abgefasst sein. Der genaue Inhalt richtet sich danach, wie genau du mit den personenbezogenen Daten deiner Nutzer umgehst. Es gibt einige Punkte, die in jeder Datenschutzerklärung enthalten sein müssen. Individuelle Ergänzungen richten sich danach, welche Daten wie erhoben werden.

Allgemeine Angaben der Datenschutzerklärung:

  • der Verantwortliche für die Datenverarbeitung
  • gg.falls  interne oder externe Datenschutzbeauftragte
  • Zweck und Grundlage der Datenerhebung bzw. -verarbeitung
  • Dauer der Speicherung persönlicher Daten
  • Information über Nutzerrechte gemäß EU-DSGVO
  • Information über spezifischer Tracking-Verfahren, z.B. Profiling=Erstellen von Nutzerprofilen

Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Ein Datenschutzbeauftragter ist immer ein unabhängiges Kontrollorgan. Der oder die Datenschutzbeauftragte sind dafür verantwortlich, dass dein Unternehmen die Vorschriften zum Datenschutz einhält und dass personenbezogene Daten so gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden, dass sie den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. 

Die Pflicht zur Bestellung einer Datenschutzbeauftragten richtet sich nach der Häufigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, der Anzahl beteiligter Mitarbeiter und der Nutzung jeweil automatisierter Verfahren oder einer nicht-automatiserten Verarbeitung.

Die Pflicht zur Bestellung einer Datenschutzbeauftragten besteht in beiden Fällen wie folgt:

  • Im Fall dauerhafter automatisierter Datenverarbeitung: ab 10 oder mehr Personen 
  • Im Fall dauerhaft nichtautomatisierter Datenerhebung und -verarbeitung: ab 20 Mitarbeitern

Vorlagen: Impressum, Datenschutzerklärung & Co.

Zum Vorlagen-Download: Nutze unsere kostenfreien Vorlagen für professionelle Websitetexte. Auf Zandura findest du Impressum, Datenschutzerklärung & Co. im kostenfreien Vorlagen-Download.

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Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

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