Nutzungsrechte richtig übertragen inkl. Mustervertrag
Übertragung Nutzungsrechte allg., Bildrechte & Markenrechte
Was sind urheberrechtliche Nutzungsrechte?
Die Einräumung von Nutzungsrechten ist in § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt und wie folgt definiert:
Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
Als Urheber gilt nach dem Urheberrechtsgesetz jede natürliche Person, die ein Werk durch eigene geistige Schöpfung erschaffen hat. Sie genießen das exklusive Recht, ihre Werke zu verwenden, zu verwerten und zu schützen. Dazu zählen im Einzelnen:
- Urheberpersönlichkeitsrechte: Veröffentlichungsrecht; Anerkennung der Urheberschaft; Recht auf Entstellung des Werkes
- Verwertungsrechte: Vervielfältigungsrecht; Ausstellungsrecht; Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht; Recht der öffentlichen Zugänglichmachung; Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
Welche Nutzungsrechte gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet das Urheberrecht zwischen einem einfachen vs. ausschließlichen Nutzungsrecht. Darüber hinaus gibt es den Spezialfall der eingeschränkten Ausschließlichkeit:
- Einfaches Nutzungsrecht: Der Urheber sowie weitere Dritte, die Nutzungsrechte an einem Werk erworben haben, dürfen dieses im Sinne der vertraglich festgelegten Bestimmungen verwenden.
- Ausschließliches Nutzungsrecht: Der oder die Dritte, welche Nutzungsrechte an einem Werk vertraglich erwerben, dürfen diese alleinig nutzen. Das ausschließliche Nutzungsrecht verbietet eine Übertragung der Nutzungsrechte für das bezeichnete Werk an weitere Personen. Damit ist in der Regel auch der/die Urheber/-in gemeint. Bei der Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechts geht die Befugnis zur Vergabe weiterer Nutzungsrechte ebenfalls vertraglich auf den/die Erwerber/-in über (inkl. Klagerecht bei Urheberrechtsverletzungen auch gegen den/die Urheber/-in).
- Eingeschränkte Ausschließlichkeit: Du als Urheber/-in räumst zwar ein ausschließliches Nutzungsrecht ein (höhere Vergütungsspielräume!), behältst dir allerdings die eigene Nutzung des Werkes weiterhin vor (im Mustervertrag festhalten!).
Wie werden Nutzungsrechte übertragen?
Die Übertragung von Nutzungsrechten ist eine wichtige Einnahmequelle für Freiberufler und Kreative, Fotografen, Illustratoren oder Designer. Willst du Dritten Nutzungsrechte an einem Werk, Texten, Fotos oder einem Design einräumen, brauchst du dafür immer einen Lizenzvertrag, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.
Mustervertrag Nutzungsrechte (kostenlos)
In der ZANDURA Vorlagen App findest du von Rechtsexperten erstellte Muster-Verträge:
- für die Übertragung von Nutzungsrechten im Allgemeinen,
- für die Übertragung von Bildrechten sowie
- für die Übertragung von Nutzungsrechten an einem Logo/Marke.
Damit sparst du Zeit und Kosten bei der regelmäßigen Erhebung von Nutzungsentgelten.
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Pflichtangaben Mustervertrag Nutzungsrechte
Auf folgende Ausformulierungen im Vertrag Nutzungsrechte solltest du prinzipiell achten:
- Benenne alle Vertragsparteien korrekt.
- Definiere das Werk, dessen Nutzungsrechte Vertragsgegenstand sind.
- Bezeichne den Nutzungsumfang (einfach/ausschließlich; mögliche Beschränkungen: räumlich, örtlich, inhaltlich).
- Mache optional Aussagen zum Bearbeitungsrecht, zur Übertragung bzw. zur Einräumung weiterer Nutzungsrechte.
- Vereinbare eine angemessene Vergütung!
Was kosten Nutzungsrechte?
Es existieren branchendivers verschiedene Empfehlungen und Kalkulationshilfen zur Berechnung von Nutzungsentgelten.
Grundsätzlich gilt:
- Die Abrechnung von Nutzungsrechten ist marktüblich, auch wenn Kunden dir etwas anderes suggerieren wollen.
- Das Nutzungsrecht kann, muss aber nicht im Angebot ausgewiesen werden.
- Das Nutzungsrecht gehört als elementarer Bestandteil in deine Preiskalkulation.
Nutzungsentgelte bei Fotos berechnen
Ausschlaggebende Kriterien für die Kalkulation von Bildnutzungsrechten sind u.a.:
- die Dauer der Nutzung
- das Veröffentlichungsmedium
- die Größe der Abbildung
- die Auflage
- das Verbreitungsgebiet
Marktübliche Vergütungen für Bildnutzungsrechte
Bei der Festlegung der Höhe der Nutzungsentgelte unterstützt die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing mit der sogenannten MFM-Liste. Hier findest du marktübliche Vergütungen für Bildnutzungsrechte im laufenden Geschäftsjahr 2023. Die Liste wird jedes Jahr auf Basis einer Markterhebung realer Aufträge aktualisiert.
Die Allianz deutscher Designer (AGD), die Illustratoren Organisation e.V. oder der Deutsche Journalistenverband unterstützen ebenfalls die unter ihrem Dach vereinten Berufsgruppen mit Berechnungshilfen und Empfehlungen für Nutzungsentgelte.
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