Nutzungsrechte richtig übertragen inkl. Mustervertrag
Übertragung Nutzungsrechte allg. & Bildrechte Fotograf & Designer

Was sind urheberrechtliche Nutzungsrechte?
Die Einräumung von Nutzungsrechten ist in § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt.
Die Definition Nutzungsrechte lautet demnach wie folgt:
Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
Als Urheber gelten sämtlich Kreative, deren Arbeiten durch das Urheberrecht geschützt werden soll. Es sichert Schöper/-innen eines Werkes zu, dass nur sie allein darüber entscheiden, ob und wie genau ihre Arbeiten verwertet werden sollen.
Als Urheber*in sichert dir das Urheberrechtsgesetz (UrhG) in diesem Zusammenhang verschiedene Rechte zu. Dazu zählen u.a.:
- Urheberpersönlichkeitsrechte: Veröffentlichungsrecht; Anerkennung der Urheberschaft; Entstellung des Werkes
- Verwertungsrechte: Vervielfältigungsrecht; Ausstellungsrecht; Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht; Recht der öffentlichen Zugänglichmachung; Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
Welche Nutzungsrechte gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet das Urheberrecht zwischen einem einfachen vs. ausschließlichen Nutzungsrecht. Darüber hinaus gibt es den Spezialfall der eingeschränkten Ausschließlichkeit:
- Einfaches Nutzungsrecht: Der Urheber sowie weitere Dritte, die Nutzungsrechte an einem Werk erworben haben, dürfen dieses im Sinne der vertraglich festgelegten Bestimmungen verwenden.
- Ausschließliches Nutzungsrecht: Der oder die Dritte, welche Nutzungsrechte an einem Werk vertraglich erwerben, dürfen diese alleinig nutzen. Das ausschließliche Nutzungsrecht verbietet eine Übertragung der Nutzungsrechte für das bezeichnete Werk an weitere Personen. Damit ist in der Regel auch der/die Urheber/-in gemeint. Bei der Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechts geht die Befugnis zur Vergabe weiterer Nutzungsrechte ebenfalls vertraglich auf den/die Erwerber/-in über (inkl. Klagerecht bei Urheberrechtsverletzungen auch gegen den/die Urheber/-in).
- Eingeschränkte Ausschließlichkeit: Du als Urheber/-in räumst zwar ein ausschließliches Nutzungsrecht ein (höhere Vergütungsspielräume!), behältst dir allerdings die eigene Nutzung des Werkes weiterhin vor (im Mustervertrag festhalten!).
Wie werden Nutzungsrechte übertragen?
Willst du Dritten Nutzungsrechte an einem Werk, Texten, Fotos oder einem Design einräumen, brauchst du einen Lizenzvertrag, der Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.
In der ZANDURA Vorlagen App findest du von Rechtsexperten erstellte Verträge für Nutzungsrechte im Allgemeinen, für die Übertragung von Bildrechten sowie für die Übertragung von Nutzungsrechten an einem Logo/Marke. Damit sparst du Zeit und Anwaltskosten bei der Erhebung von Nutzungsentgelten im Geschäftsalltag:
➔ Jetzt weiter zum Download Mustervertrag Nutzungsrechte
Auf folgende Ausformulierungen im Vertrag Nutzungsrechte solltest du prinzipiell achten:
- Benenne alle Vertragsparteien korrekt
- Definiere das Werk, dessen Nutzungsrechte Vertragsgegenstand sind
- Bezeichne den Nutzungsumfang (einfach/ausschließlich; mögliche Beschränkungen: räumlich, örtlich, inhaltlich)
- Triff optional weitere Aussagen zum Bearbeitungsrecht, zur Übertragung bzw. zur Einräumung weiterer Nutzungsrechte
- Vereinbare eine angemessene Vergütung
Was kosten Nutzungsrechte?
Die Übertragung von Nutzungsrechten ist eine wichtige Einnahmequelle für Freiberufler*innen und Kreative, Fotografen, Illustrator*innen oder Designer. Aber wie werden Nutzungsrechte berechnet?
Hierfür existieren branchendivers verschiedene Empfehlungen und Kalkulationshilfen. Grundsätzlich gilt:
- Die Abrechnung von Nutzungsrechten ist marktüblich, auch wenn Kunden dir etwas anderes suggerieren wollen.
- Das Nutzungsrecht kann, muss aber nicht im Angebot ausgewiesen werden.
- Das Nutzungsrecht gehört als elementarer Teil in die Preiskalkulation für kreative Freiberufler*innen.
Nutzungsentgelte bei Fotos berechnen:
Ausschlaggebende Kriterien für die Kalkulation sind u.a.:
- Dauer der Nutzung
- Veröffentlichungsmedium
- Größe der Abbildung
- Auflage
- Verbreitungsgebiet
Bei der Festlegung der Höhe der Nutzungsentgelte unterstützt die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing mit der MFM-Liste. Hier findest du marktübliche Vergütungen für Bildnutzungsrechte. Die Liste wird jedes Jahr auf Basis einer Markterhebung realer Aufträge aktualisiert.
Die Allianz deutscher Designer (AGD), die Illustratoren Organisation e.V. oder der Deutsche Journalistenverband unterstützen ebenfalls die unter ihrem Dach vereinten Berufsgruppen mit Berechnungshilfen und Empfehlungen für Nutzungsentgelte.
Bild-Urheber:
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