Geistiges Eigentum schützen: Kriterien und Kosten
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Warum es sinnvoll ist, geistiges Eigentum zu schützen
Eine bahnbrechende Idee findet schnell ihre Nachahmer. Diese haben womöglich ein besseres Netzwerk und mehr Kapital zur Verfügung und könnten dir den Innovatoren-Rang streitig machen, noch bevor du Zeit gefunden hast, dich mit einer einzigartigen Idee am Markt zu etablieren. Mit einer Patentanmeldung in der Tasche hast du genügend Zeit und Ruhe, um in deinem eigenen Tempo zu wachsen und zwar ohne, dass dir die Konkurrenz zu früh im Nacken sitzt.
Wer im Besitz eines Patents ist, steigert zudem das Image des eigenen Unternehmens, dessen Erstklassigkeit und Abgrenzung vor Mitbewerbern.
Diese Kriterien gelten für die Anmeldung von Patenten
Es gibt drei Kriterien, die für die Geltendmachung eines Patents ausschlaggebend sind:
- Es handelt sich um eine technische Innovation: In den Datenbanken des DPMA kannst du online und kostenfrei nach Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs recherchieren, um sicherzustellen, dass deine Innovation nicht bereits bestehende Schutzrechte verletzt.
- Die Neuheit der Erfindung ist klar erkennbar: Das bedeutet, deine Idee ist tatsächlich originär. Darüber hinaus darf sie nicht bereits Gegenstand öffentlicher Publikationen gewesen sein. Fertige oder ähnliche bereits vorhandene Produkte werden ebenfalls nicht als Patent zugelassen.
- Die Idee muss wirtschaftlich verwertbar sein: Es muss dir aussichtsreich gelingen, deine Innovation zur Marktreife zu bringen.
Recherchiere gründlich oder lass recherchieren. Im Rahmen einer Patentanmeldung prüft das DPMA nur bei Patentanmeldungen den inhaltlichen Gegenstand der angemeldeten Schutzrechte. Bei Markenanmeldungen oder der Anmeldung von Gebrauchsmustern erfolgt lediglich eine Prüfung in formeller Hinsicht geprüft. Bei Marken prüft die Markenstelle zwar, ob die Marke schutzfähig ist. Sie prüft jedoch nicht, ob es schon ältere eingetragene Marken gibt. Eine umfassende Prüfung auf Schutzfähigkeit findet erst dann statt, wenn ein Dritter deine Marke, Design oder dein Gebrauchsmuster anfechtet.
Die zusätzlichen Investitionen in eine umfassende Recherche lohnen sich also in jedem Fall. Wenn du vor deiner Anmeldung gründlich recherchierst (oder recherchieren lässt), minimierst du das Risiko, ein fremdes, bereits bestehendes Schutzrecht zu verletzen. Auch reduziert sich die Gefahr, dass deine Eintragung möglicherweise wegen eines älteren Standes der Technik oder anderer Schutzhindernisse angefochten und gelöscht wird.
Stell dir folgende Fragen und recherchiere Antworten:
- Wie ist der Stand der Technik in dem Bereich, in dem ich die Erfindung gemacht habe?
- Ist meine Innovation tatsächlich neu?
- Gibt es den Markennamen bereits, den ich anmelden möchte?
- Verletze ich mit meinem Gestaltungsentwurf u.U. die Schutzrechte eines anderen, der bereits ein Design beim DPMA eingetragen hat?
Wo kann ich ein Patent anmelden und eine Marke schützen lassen?
Wie bereits erwähnt ist das Deutsche Patent- und Markenamt, kurz DPMA in München deine zentrale Anlaufstelle rund um die Patentanmeldung, den Schutz einer Eigenmarke oder allgemein geistiges Eigentum an z.B. Gebrauchsmustern oder Designs.
Je nachdem, welches Schutzrecht du geltend machen willst, stellst du deinen Antrag elektronisch oder schriftlich in der Zentrale in München oder in den Außenstellen in Jena, Berlin und Hauzenbergauch. Fragen im Vorfeld kannst du hier ebenfalls klären. Die Auskunftstellen in München und Berlin veranstalten außerdem kostenlose "Erfinder-Erstberatungen".
Anmeldedatum ist wichtiger Schutzrecht-Pfeiler
Das Anmeldedatum spielt eine entscheidende Rolle bei der Anmeldung deines Patents. Jeder Mitbewerber, der nach deinem Anmeldedatum für ein gleiches Produkt ein Patent anmelden möchte, wird automatisch abgelehnt.
Was kostet die Patentanmeldung?
Ganz gleich, welches Schutzrecht du anmelden willst - ein Patent, eine Marke, ein Gebrauchsmuster oder das geistige Eigentum an Designentwürfen, wichtig ist, dass du immer alle fälligen Gebühren fristgerecht und vollständig zahlst. Andernfalls droht der Verlust deines Schutzrechts.
Die Anmeldegebühr für ein Patent muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Anmeldetag beim DPMA eingegangen sein. Ist sie das nicht, gilt die Anmeldung per Gesetz als zurückgenommen (§ 6 Abs. 2 PatKostG).
Es können schnell vier- bis fünfstellige Beträge zusammen kommen, bedenkt man die Langfristigkeit der Investition. Grundsätzlich wählst du aus einem variablen Kostenkatalog je nach Dienstleistung und konkret in Anspruch genommener Positionen. Die Anmeldegebühr selbst beträgt vergleichsweise moderate 40 Euro und wird ergänzt um mögliche Recherche- und Prüfungsgebühren (jeweils 300-400 Euro) sowie Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung der Schutzrechte mit Beginn des 3. Schutzjahres. Letztere starten bei 70 Euro und steigern sich ab dem 5. Schutzjahr stetig. Der vollständige Kostenkatalog für eine Patentanmeldung steht auf der Website des DPMA zur Einsicht.
Was kostet die Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern?
Die Kosten für die Anmeldung einer Marke betragen initial 90 Euro bei Online-Beantragung plus die jeweilige Klassengebühr gemäß Zugehörigkeit in Höhe von 100 Euro. Die Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke beträgt 900 Euro. Darüber hinaus kommen eine Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) in Höhe von 750 Euro hinzu. Im Fall einer Verlängerung für die Kollektiv- und Gewährleistungsmarke zahlst du 1800 Euro.
Der Schutz einer Marke gilt zunächst für zehn Jahre ab dem jeweiligen Anmeldetag. Um die Schutzdauer der Marke für weitere zehn Jahre verlängern zu dürfen, musst du auch hier unaufgefordert und pünktlich (sechs Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer) die Verlängerungsgebühr bezahlen.
Die Kosten für die Anmeldung von Gebrauchsmustern betragen je nach Anmeldeform eine Gebühr zwischen 30 Euro und 40 Euro fällig. Hinzu kommen Recherchegebühren und spätestens ab dem dritten Schutzjahr eine Aufrechterhaltungsgebühr mit Start bei 210 Euro. Diese erhöht sich nach 6 Jahren auf 350 Euro und nach 8 Jahren auf 530 Euro.
Was kostet der Schutz von Designs?
Die Gebühren für Designanmeldungen sind dem Gegenstand angemessen noch flexibler gestaltet. Bei einer Schutzdauer von zunächst 5 Jahren (mit Bekanntmachung der Wiedergabe des Designs) zahlst du für die Einzelanmeldung eines Designs bei elektronischer Anmeldung 60 Euro. Bei Papieranmeldung werden 70 Euro fällig. Für Sammelanmeldung und bei elektronischer Anmeldung zahlst du je Design 6 Euro (mindestens jedoch 60 Euro).
Die Aufrechterhaltungsgebühren für jedes eingetragene Design sind gestaffelt gegliedert und erhöhen sich ab dem 6. Schutzjahr und jeweils für 5 Jahre bis zum 25. Schutzjahr (jeweils zwischen 90 und 180 Euro im Zeitraum).
Ganz schön teuer?: So kannst du Kosten senken
Die Kosten für den Schutz einer innovativen Idee, aber auch für den Schutz einer Marke sind für viele kleine Unternehmen schwierig zu stemmen. Es gibt Wege und Möglichkeiten, wie du auch mit wenig Kapital a, Kosten senken und b, Fördermittel nutzen kannst.
Entweder du vergibst auf dein Patent Lizenzen und lässt die Schutzrechte quasi für sich selbst arbeiten oder aber du nutzt zunächst ein Gebrauchsmuster oder "kleines Patent". Dessen Gültigkeit liegt nur bei 10 statt 20 Jahren und reduziert den Kostenaufwand merklich.
Innovative Gründer und Unternehmen erhalten außerdem großzügige Förderung für den Schutz ihres geistigen Eigentums im Förderprogramm Wipano (bis zu 35.000 EUR für die Beteiligung an Normungs- und Standardisierungsausschüssen des Deutschen Instituts für Normung (DIN)) sowie durch den seit vergangener Woche neu aufgelegten Zukunftsfonds der Bundesregierung.
10 Mrd. Euro aus dem Zukunftsfonds der Bundesregierung
Am 24. März hat die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW-Förderbank ein neues Investitionsprogramm für innovative Unternehmen vorgestellt. Der sogenannte "Zukunftsfonds", ein Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien („Zukunftsfonds“) enthält zusätzlich 10 Milliarden Euro Fördermittel.
Insbesondere Start-ups in der Wachstumsphase mit einem hohen Kapitalbedarf sollen profitieren. Unter dem Zukunftsfonds werden verschiedene Maßnahmen zur Förderung von Zukunftstechnologien gebündelt. Die ersten Bausteine des Zukunftsfonds starten bereits ab Mitte April. Innerhalb des KfW-Konzerns ist KfW Capital mit der Koordination des Zukunftsfonds betraut.
Innovative Technologieunternehmen werden durch den Zukunftsfonds besseren Zugang zu Kapital erhalten, insbesondere für Wachstumsfinanzierungen.
- KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig in der Presseerklärung
Wann sollte ich eine Marke schützen lassen?
Dein Firmen- bzw. Markenname ist ein ebenso schützenswertes Gut und hängt von vielen Faktoren ab. Als Gründer solltest du dir drei Fragen stellen, bevor du dich für eine schützenswerte Marke oder einen solchen Firmennamen entscheidest.
Drei grundlegende Fragen zu deinem Copyright
- Fantasie ist dankbar: In welcher Branche bin ich tätig? Wer sind meine Kunden? Wie akquiriere ich? Bei Lifestyle-Produkten und innovativen Konzepten sind Fantasienamen von Vorteil, bei älteren Kunden oder bestimmten Marketingkanälen ist ein sprechender Name, der auf die Leistung hinweist, besser. Beliebt sind häufig Wortneuschöpfungen, die aus teilweise beschreibenden Begriffen abgeleitet und neu zusammengesetzt werden – je fantasievoller und weniger beschreibend eine Marke ist, desto besser kann man sie schützen.
- Der WOW-Effekt zählt: Möchte ich mein Marketing mehr auf das Wort ausrichten oder auf ein Logo? Beides kann über das Markenrecht geschützt werden. Auch hier gilt: Je abstrakter und auffälliger das Logo, desto besser. Rein beschreibende Logos (z.B. die realitätsnahe Abbildung eines Pferdesattels als Logo für einen Hersteller von Pferdesatteln) sind schwierig zu schützen und werden auch nicht so gut von den Kunden wiedererkannt, weil es keine auffälligen Merkmale gibt, die sich dem Kunden einprägen.
- Patent oder Marke?: Wie wichtig ist die Marke für das Geschäftsmodell? Bei Produkten, die noch anderweitigen Schutz genießen, etwa weil sie patentierte Erfindungen beinhalten, muss die Marke nicht im Fokus stehen.
Die häufigsten Fehler beim Schutz einer Marke hingegen sind:
- Der Begriff ist markenrechtlich bereits geschützt oder im Firmenrecht problematisch zu schützen bzw. unzulässig.
- Der Begriff verstößt gegen geltendes Recht, die guten Sitten, enthält verbotene Symbole etc..
- Es handelt sich um einen zu beschreibenden Namen (markenrechtlich schwierig monopolisierbar).
Wenn ich Blumen verkaufe und mich „Schöne Blumen“ nennen möchte, wird das Markenamt diesen Namen nicht als Marke akzeptieren. Wenn ich hingegen Computer und Smartphones herstellen möchte und mich „Apfel“ nenne, ist das okay, denn der Begriff Apfel hat keinen Bezug zu meinen Produkten.
- KTR Legal im Interview mit Unternehmenswelt
Als Faustregel gilt: Je kreativer und ungewöhnlicher eine Marke ist, desto besser lässt sie sich vor Nachahmern schützen. Dabei gibt es inhaltliche Grenzen, die du beachten solltest. Strebst du allerdings ein digitales Geschäftsmodell an, das nicht geschützt werden kann, etwa eine Plattform, dann ist die Marke dein wichtigster Hebel für wirksamen Schutz vor Identitätsdiebstahl.
Bis zu 1500 Euro für Markenschutz auf 27 EU-Märkten
Ganz neu seit dem 1. März ist die Möglichkeit der anteiligen Erstattung der Kosten für eine Markenanmeldung im EU-Förderfonds "Ideas Powered for Business SME Fund".
Jedes Unternehmen, das eine Eigenmarke anmelden will, um im EU-weiten Vertrieb die eigene Markenidentität zu schärfen, sollte diese Gelegenheit der finanziellen Hilfe nutzen. Sämtlich kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in den 27 EU-Mitgliedstaaten sind förderfähig. Schnelligkeit zahlt sich aus. Die Finanzhilfen werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben.
Jedes KMU kann Erstattungen bis zu einer Höhe von maximal 1.500 EUR erhalten.
- Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Das Förderprogramm besteht aus zwei Clustern. Im Cluster 1 "Intellectual Property Scan (IP)" erhältst du 75 % Nachlass auf die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (sogenannter IP Scan*) Im Cluster 2 "Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern", erhältst du 50 % Nachlass auf die Anmeldegebühren für Marken und Gebrauchsmuster beim DPMA oder EUIPO.
Die Anmeldung deiner Marke z.B. als Amazon-Händler kann nicht nur in Deutschland beim DPMA, sondern auch in allen 27 Mitgliedsstaaten erfolgen (Unionsmarke). Für den EU-weiten Schutz ist nur ein einziger Antrag beim EUIPO erforderlich. Die Anträge können monatlich gestellt werden. Das letzte Zeitfenster beginnt am 1. September 2021 und läuft bis zum 30. September 2021.
* vorerst nur in folgenden teilnehmenden Destinationen verfügbar: Austria (ÖPA), Bulgaria (BPO), Croatia (SIPO), Czech Republic (IPOCZ), Latvia (LRPV), Lithuania (VPB), Slovakia (SKIPO), Spain (OEPM)
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