· Recht & Steuern

Abgabefristen und Steuertermine für 2022

Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer & Co. – Selbstständige müssen umfangreiche Steuerpflichten erfüllen. Erfahre hier die wichtigsten Abgabefristen und Steuertermine für 2022.

Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht u.v.m.

Steuertermine 2022 im Überblick

Allgemeine Steuerpflichten 2022

Mit Gründung eines Unternehmens unterliegen Selbstständige der deutschen Steuergesetzgebung. Je nach Unternehmensform zahlst du dann in der Regel Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer. 

Ausnahmen der Besteuerung

Für gewisse Tätigkeitsbereiche gelten besondere Regeln. Angehörige der Freien Berufe sind z.B. bei selbstständiger Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit. Die Körperschaftsteuer ist nur relevant, wenn du eine Kapitalgesellschaft führst. Personengesellschaften und Einzelunternehmen, darunter viele Soloselbstständige und Freelancer müssen Einkommensteuer abführen. 

Kleinunternehmerregelung

Gründest du im Nebenerwerb oder führst ein Gewerbe, das nur geringe Umsätze erwirtschaftet, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 22.000 EUR (bis 2019: 17.500 EUR) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird, dürfen die Kleinunternehmerregelung anwenden. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit. Gleichzeitig entfällt für sie die Pflicht zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung.

Zur Zahlung der Gewerbesteuer (GewSt) sind alle Gewerbetreibenden verpflichtet. Als Gewerbe bezeichnet man in Deutschland jede selbstständig auf eigene Verantwortung und eigene Rechnung ausgeübte dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung. Dazu zählen sämtliche produzierenden und verarbeitenden Industrie- und Handwerksbetriebe sowie Dienstleistungsunternehmen. Von der Gewerbesteuer befreit sind Angehörige der Freien Berufe, Forst- und Landwirtschaftsbetriebe.

Regeln der Besteuerung

Die gesetzlichen Vorgaben zur Gewerbesteuer regelt das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Zur Berechnung der Gewerbesteuerlast legt jede Gemeinde in Deutschland einen individuellen Gewerbesteuer-Hebesatz fest. Das gesetzliche Minimum liegt bei 200 Prozent, der durchschnittliche Hebesatz aller Gemeinden lag 2020 bei ca. 400 Prozent. 

Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer legt das Finanzamt im Zuge der Gründung eines Unternehmens auf Basis des Jahresabschlusses mithilfe des Gewerbesteuermessbescheids fest. Im Anschluss an diese Festlegung leisten Unternehmen im folgenden Wirtschaftsjahr quartalsweise Vorauszahlungen.

Höhe und Zahlbarkeit

Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Jahreseinkommen bzw. dem Gewinn des Unternehmens in einem Kalenderjahr. Der Gewerbesteuersatz liegt bundesweit einheitlich bei 3,5 % des zu versteuernden Einkommens. Kapitalgesellschaften müssen ihr volles Einkommen versteuern. Für Personengesellschaften gilt ein Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR. 

Stichtag für die Gewerbesteuererklärung ist der 31. Juli. Die Fälligkeit der Gewerbesteuer erfolgt quartalsweise in Form von Vorauszahlungen. 

Steuertermine 2022: Gewerbesteuer  

  • Stichtag Gewerbesteuererklärung: 1-mal jährlich am 31. Juli
  • Gewerbesteuervoranmeldung Q1: 15. Februar
  • Gewerbesteuervoranmeldung Q2: 16. Mai
  • Gewerbesteuervoranmeldung Q3: 15. August
  • Gewerbesteuervoranmeldung Q4: 15. November

Gemäß § 2 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen folgende Einnahmen der Einkommensteuerpflicht:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 ( bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k und 13a); bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a).

Regeln der Besteuerung

Unter Angabe triftiger Gründe kannst Du eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung bei deinem zuständigen Finanzamt beantragen (in der Regel bis zum 30. September; Ausnahmen gelten für beratene Fälle). Bei Nichteinhalten von Abgabeterminen drohen Verspätungszuschläge und im wiederholten Fall ein Zwangsgeld. Kommst du deinen Steuerpflichten mehrfach nicht nach, ist das Finanzamt sogar berechtigt deine Einkünfte (meist zu deinen Ungunsten) zu schätzen. 

Höhe und Zahlbarkeit

Die Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler ist eine Jahressteuer. Davon abweichende Einkommensteuervorauszahlungen werden gemäß § 37 des Einkommensteuergesetz (EStG) nur dann festgesetzt, wenn sie mindestens 400 EUR im Kalenderjahr und mindestens 100 EUR für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Die Höhe der Vorauszahlungen bemisst sich in der Regel anhand deiner Steuerlast aus dem Vorjahr. 

Steuertermine 2022: Einkommensteuer

  • Stichtag Einkommensteuererklärung 2021: 31. Juli* 
  • Stichtag Einkommensteuererklärung 2022: 31. Juli Folgejahr*
  • Einkommensteuervorauszahlung Q1: 10. März
  • Einkommensteuervorauszahlung Q2: 10. Juni
  • Einkommensteuervorauszahlung Q3: 12. September
  • Einkommensteuervorauszahlung Q4: 12. Dezember

* Beantragst Du eine schriftliche Fristverlängerung, verlängert sich der Termin für die Abgabe der Steuererklärung in der Regel bis zum 30. September. Erhältst du Unterstützung von einem Steuerberater, hast du grundsätzlich länger Zeit für die Einkommensteuererklärung. Als Stichtag für beratene Fälle gilt der 31. Dezember.

Die Umsatzsteuer (USt) wird auf den Verkauf bzw. Austausch von Produkten und Dienstleistungen von Unternehmen erhoben. Grundsätzlich sind alle Unternehmer, also auch Selbstständige, Freiberufler und Freelancer, verpflichtet, die Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Hierbei gelten gemäß § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterschiedliche Steuersätze:

Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 %. Produkte und Leistungen, die zum Grundbedarf gehören, werden mit dem ermäßigten Satz besteuert. Hierzu zählen beispielsweise Lebensmittel, Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr, Hotelübernachtungen oder urheberrechtlich geschützte Produkte.

Regeln der Besteuerung

Gründer sind in den ersten zwei Jahren unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes verpflichtet, die Umsatzsteuer monatlich anzumelden und zu bezahlen. Unternehmen, deren monatlicher Umsatz unter 1.000 EUR liegt, sind grundsätzlich von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit. 

Ausweis der Umsatzsteuer

Als Unternehmer musst Du auf Deinen Ausgangsrechnungen den Nettopreis für Waren und Dienstleistungen gesondert ausweisen und darfst auch nur diesen Betrag einbehalten. Die Umsatzsteuer weist Du ebenfalls gesondert aus und leitest diese direkt an das Finanzamt weiter. Sie wird daher als durchlaufender Posten bezeichnet und ist für Unternehmen gewinn- bzw. verlustneutral. 

Vorsteuerabzug

Gleichzeitig kannst Du als Unternehmer die Umsatzsteuer, die Dein Unternehmen anderen Unternehmen auf eingekaufte Waren oder Dienstleistungen zahlt, beim Finanzamt als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Verkauf in ihren Ausgangsrechnungen erhebt, ist damit gleichzeitig die Vorsteuer, die ein anderes Unternehmen beim Einkauf in ihren Eingangsrechnungen beim Finanzamt geltend macht.

Höhe und Zahlbarkeit

Die Höhe der Umsatzsteuer ist abhängig von der Zahlung, die Du laut Steuerbescheid im vorangegangenen Kalenderjahr geleistet hast. Bei Gründern, denen noch kein Steuerbescheid vorliegt, wird die Höhe auf Basis der voraussichtlich zu erwartenden Umsätze geschätzt. Die Umsatzsteuerschuld von Unternehmen wird durch die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVa) aufgeteilt.

Steuertermine 2022: Umsatzsteuer

Abhängig von der Höhe Deiner Steuerlast musst Du für die Steuer 2022 entweder monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben:

  • Umsatz zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR: Liegt Dein monatlicher Umsatz zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR, gibst du deine UStVa quartalsweise jeweils zum 10. des Folgemonats ab.
  • Mehr als 7.500 EUR mtl. Umsatz: Liegt Dein monatlicher Umsatz über 7.500 EUR, gibst Du Deine UStVa monatlich jeweils zum 10. des Folgemonats ab.

Abgabetermine Umsatzsteuererklärung und USt.-Voranmeldung 2022:

  • Umsatzsteuererklärung 2021: 31. Juli
  • Umsatzsteuervoranmeldung Q1: 10. Januar
  • Umsatzsteuervoranmeldung Q2: 11. April
  • Umsatzsteuervoranmeldung Q3: 11. Juli
  • Umsatzsteuervoranmeldung Q4: 10. Oktober

Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht: Die Kleinunternehmerregelung

Wer die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist fünf Jahre an diese Regelung gebunden. Als Kleinunternehmer entfallen die monatlichen oder quartalsweisen Vorauszahlungen. Du musst dann nur bis zum 31. Juli des Folgejahres eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung abgeben. Überlege, ob dies tatsächlich für dich sinnvoll ist. Investitionen in größere Anschaffungen sind bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung nicht vorsteuerabzugsfähig. 

Hinweise zur Kleinunternehmerregelung

Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Für Gründerinnen und Gründer im Nebenerwerb ist die Kleinunternehmerregelung eine attraktive Form der Besteuerung. Doch nicht für alle Geschäftsmodelle macht die Kleinunternehmerregelung Sinn. Wir erklären die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen, geltende Umsatzgrenzen und Buchhaltungspflichten, die Kleinunternehmer beachten müssen.

Kapitalgesellschaften sind gemäß des Körperschaftsteuergesetztes (KStG) zur Zahlung der Körperschaftsteuer (KSt) verpflichtet. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). 

Äquivalent zur Erhebung der Einkommensteuer im Fall natürlicher Personen, wird die Körperschaftsteuer auf das Einkommen von juristischen Personen erhoben. Auch die Körperschaftsteuer ist in Form quartalsweiser Vorauszahlungen fällig. 

Steuertermine 2022: Körperschaftsteuer

  • Körperschaftsteuererklärung 2021: 31. Juli*
  • Körperschaftsteuererklärung 2022: 31. Juli 2023
  • Körperschaftsteuervorauszahlung Q1: 10. März
  • Körperschaftsteuervorauszahlung Q1: 10. Juni
  • Körperschaftsteuervorauszahlung Q1: 12. September
  • Körperschaftsteuervorauszahlung Q1: 12. Dezember

* Fristverlängerung für die Zahlung der Körperschaftsteuer: Die jährliche Körperschaftsteuer ist immer spätestens zum 31. Juli des Folgejahres eines Steuerzeitraums fällig. In beratenen Fällen verlängert sich diese Frist bis zum 28. Februar 2023 (Steuerzeitraum 2021). 
 

Sobald du Mitarbeitende beschäftigst, musst du jeweils monatlich Lohnsteuer (LSt) an das Finanzamt abführen. Als Termin gilt hierfür jeweils der 10. des Folgemonats. Zahle pünktlich, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Pro angebrochenen Monat über der Fälligkeit berechnet das Finanzamt automatisch Gebühren in Höhe von 1 Prozent.

Für die Anmeldung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge musst du ebenfalls Fälligkeitsfristen bachten. Es gilt jeweils der drittletzte Bankarbeitstag eines Monats in dem die Lohnzahlung erfolgt. Zahlst du also beispielsweise den Lohn für den Monat Mai im Juni an deine Beschäftigten aus, gilt als Fälligkeitsfrist für die Anmeldung & Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bereits der 27. Mai 2022.

Der Einzug erfolgt über die Krankenkassen. Nach Abzug der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung leiten diese die Zahlungen für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung an die jeweils zuständigen Stellen weiter.

Mindestlohn 2022: Neue Regeln für Minijobber

Mindestlohnerhöhung und neue Regeln für Minijobs

Zum 1. Oktober 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde. Dies hat das Bundeskabinett beschlossen. Mehr als 6 Millionen Beschäftigte u.a. in Handel, Gastronomie und Logistik sollen von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Arbeitgeberverbände üben unterdessen Kritik am geplanten „Staatslohn“.

Eigentümer von Betriebsstätten und Gewerbeflächen auf bebauten oder unbebauten Grundstücken sind zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.  

Höhe und Zahlbarkeit

Bei der Berechnung der Grundsteuerschuld dient der Einheitswert des Grundstücks als Bemessungsgrundlage und wird mit der Steuermesszahl in Höhe von 3,5 Promille multipliziert. Dieser sogenannte Grundsteuer-Messbetrag wird mit dem individuellen Grundsteuer-Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Die Grundsteuer ist entweder als Jahressteuer am 15. Februar 2022 zur Zahlung fällig oder du entrichtest sie in vierteljährlichen Vorauszahlungen an deine zuständige Gemeinde.

Steuertermine 2022: Grundsteuer 

  • Jahressteuer 2022 oder Grundsteuervorauszahlung Q1: 15. Februar
  • Grundsteuervorauszahlung Q1: 15. Mai
  • Grundsteuervorauszahlung Q1: 15. August
  • Grundsteuervorauszahlung Q1: 15. November

Bei der Kapitalertragsteuer (KapESt) handelt es sich um eine Erhebungsform der Einkommensteuer (bei natürlichen Personen) bzw. der Körperschaftsteuer (bei juristischen Personen, z.B. Kapitalgesellschaften). Die Kapitalertragsteuer wird auf Einnahmen aus Kapitalanlagen fällig und zwar in dem Monat, in dem die Erträge dem Gläubiger (natürliche Person, Bank oder Gesellschaft) zufließen.

Seit 2009 gilt mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer die Einkommensteuer als abgegolten (§ 43 V S. 1 EStG), d.h. die Kapitaleinkünfte müssen nicht erklärt werden. Dies gilt jedoch nicht in Fällen, in denen ein besonderer Steuersatz nach § 32d II EStG greift oder für Einkünfte, die einer anderen Einkunftsart zugerechnet werden (§ 43 V S. 2 EStG: z.B. Kapitalerträge, die zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören).

Höhe und Zahlbarkeit

Für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, beträgt der Steuersatz der Kapitalertragsteuer grundsätzlich einheitlich 25 Prozent (§ 43a I S. 1 Nr. 1 EStG) zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent. 

Der Steuersatz beträgt nur 15 Prozent für Leistungen und Gewinne von Betrieben gewerblicher Art.

Für vor dem 31.12.2008 zugeflossene Erträge ergeben sich die Steuersätze aus § 43 i.V. mit § 43a EStG. Die Kapitalertragsteuer liegt hierbei zwischen 10 und 35 Prozent abhängig von der Art der Kapitaleinkünfte zzgl. Solidaritätszuschlag.

Die einbehaltene Kapitalertragsteuer muss in der Regel bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt entrichtet werden.

Behalte alle Fristen im Überblick. Hier findest du deine Steuertermine 2022 im kompakten Jahreskalender mit den wichtigsten Fristen zur Anmeldung und Abgabe von Steuerklärung und Steuervorauszahlungen:

Januar 2022

  • 10. Januar 2022: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer
  • 27. Januar 2022: Sozialversicherungsbeiträge

Februar 2022

  • 10. Februar 2022: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer
  • 15. Februar 2022: Gewerbesteuer; Grundsteuer
  • 22. Februar 2022: Sozialversicherungsbeiträge

März 2022

  • 10. März 2022: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer
  • 29. März 2022: Sozialversicherungsbeiträge

April 2022

  • 11. April 2022: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer
  • 27. April 2022: Sozialversicherungsbeiträge

Mai 2022

  • 10. Mai 2022: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer
  • 16. Mai 2022: Gewerbesteuer, Grundsteuer
  • 27. Mai 2022: Sozialversicherungsbeiträge

Juni 2022

  • 10. Juni 2022: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer
  • 28. Juni 2022: Sozialversicherungsbeiträge

Juli 2022

  • 11. Juli 2022: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer
  • 27. Juli 2022: Sozialversicherungsbeiträge
  • 01. August 2022: Abgabe Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung

August 2022

  • 10. August 2022: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer
  • 15. August 2022: Gewerbesteuer, Grundsteuer
  • 29. August 2022: Sozialversicherungsbeiträge

September 2022

  • 12. September 2022: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer
  • 28. September 2022: Sozialversicherungsbeiträge

Oktober 2022

  • 10. Oktober 2022: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer
  • 26.10.2021*/27.10.2022: Sozialversicherungsbeiträge (* Gilt in Bundesländern, in denen der Reformationstag ein Feiertag ist.)

November 2022

  • 10. November 2022: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer
  • 15. November 2022: Gewerbesteuer, Grundsteuer
  • 28. November 2022: Sozialversicherungsbeiträge

Dezember 2022

  • 12. Dezember 2022: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer
  • 28. Dezember 2022: Sozialversicherungsbeiträge


Das könnte dich interessieren

Die wichtigsten Steueränderungen 2022

Zum 1. Januar 2022 treten zahlreiche neue steuerliche und weitere Regelungen in Kraft, die Selbstständige auf dem Schirm haben sollten. Höhere Sachzuwendungen, Anstieg des Grundfreibetrags, mehr Spielraum für Investitionen u.v.m. – In unserem Überblick findest du die wichtigsten Steueränderungen zum Jahresbeginn alphabetisch sortiert.

Bewirtungskosten korrekt steuerlich absetzen

Das Bundesfinanzministerium hat die Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben neu gefasst. Hier erfährst du, welche Aufzeichnungspflichten du in Zukunft erfüllen musst, welche Bewirtungskosten absetzbar sind und wie die angemessene Höhe betrieblicher Bewirtungskosten definiert wird.

Digitale Buchhaltung 1x1: Erleichterung für kleine Unternehmen

Weniger Kosten, mehr Zeitersparnis und das alles im Einklang mit den steuerlichen Vorgaben des Finanzamts? Richtig angewendet überzeugen die Vorteile der digitalen Buchhaltung Unternehmen und Betriebsprüfer. Erfahre alles rund um eine GoBD-konforme Belegerfassung, die Anforderungen an deine Buchhaltungssoftware und den Wert einer soliden Verfahrensdokumentation.

Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

Bild-Urheber:
iStock.com/DNY59

© 2024 Zandura