· Recht & Steuern

Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Für Gründerinnen und Gründer im Nebenerwerb ist die Kleinunternehmerregelung eine attraktive Form der Besteuerung. Doch nicht für alle Geschäftsmodelle macht die Kleinunternehmerregelung Sinn. Wir erklären die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen, geltende Umsatzgrenzen und Buchhaltungspflichten, die Kleinunternehmer beachten müssen.

Erfolgreich gründen im Nebenerwerb

Gründer im Nebenerwerb und Privatkundengeschäft profitieren von der Kleinunternehmerregelung

Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung bezeichnet im Kern eine besondere Form der steuerlichen Behandlung selbstständig tätiger Personenkreise. Anders, als zuweilen angenommen, handelt es sich bei der Kleinunternehmerreglung nicht! um eine Rechtsform. Als Kleinunternehmerin und Kleinunternehmer können sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler*innen tätig sein. Die Kleinunternehmerregelung wird durch § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt.

Entscheidend dafür, ob du unter die Kleinunternehmerregel fällst, ist ausschließlich dein jährlich erwirtschafteter Umsatz, der eine zuvor definierte Grenze nicht überschreiten darf. 

Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenzen kennen

Für Gründerinnen und Gründer gilt: Willst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, darf dein Gesamtumsatz im Jahr deiner Gründung voraussichtlich den Wert von 22.000 Euro nicht übersteigen.

Für die Folgejahre und Bestandsunternehmen gilt:

  • Max. 22.000 EUR im vorangegangen Jahr: Der Gesamtumsatz deines Kleinunternehmens darf jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen haben. Dies gilt erstmals für Umsätze aus dem Jahr 2019.
  • Max. 50.000 EUR im laufenden Kalenderjahr: Der geschätzte Gesamtumsatz darf im laufenden Kalenderjahr den Wert von 50.000 Euro nicht übersteigen.

Die Umsatzprognose für das laufende Geschäftsjahr ist immer zum Beginn eines Kalenderjahres zu erstellen. Die Umsatzgrenzen verstehen sich sämtlich als Brutto-Beträge und gelten für deine gesamten persönlichen Einnahmen, die du unter deiner Steuernummer erwirtschaftest. Erfolgt eine Gründung im laufenden Jahr, müssen die erwartbaren Umsätze auf 12 Kalendermonate hochgerechnet werden.

Welche Vorteile hat die Kleinunternehmerregelung?

Machst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, musst du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig entfällt die Pflicht für die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.

Wer kann sich als Kleinunternehmer*in selbstständig machen?

Gründerinnen und Gründer im Nebenerwerb nutzen häufig die Kleinunternehmerregelung, wenn noch nicht absehbar ist, dass mittelfristig bestimmte Umsatzgrenzen erzielt werden oder du ganz einfach in deinem eigenen Tempo wachsen willst. Du kannst dich sowohl als Einzelunternehmer*in oder Freiberufler*in im Rahmen der Kleinunternehmerregelung selbstständig machen. Arbeitest du im Team, bieten sich gleichfalls die Rechtsform der GbR oder ein Zusammenschluss in Form einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) an. 

Die Registrierung für die Kleinunternehmerregelung erfolgt schnell und unkompliziert über deinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Für wen ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Du entscheidest und hast ein Wahlrecht zwischen Regelbesteuerung oder Anwendung der Kleinunternehmerregel. Doch Vorsicht ist geboten: Entscheidest du dich am Beginn deiner Gründung explizit gegen die Besteuerung als Kleinunternehmer, bleibst du umsatzsteuerpflichtig und bist an diese Entscheidung fünf Jahre lang gebunden.

Du kannst also zunächst beobachten, wie sich deine Umsätze tatsächlich entwickeln. Am Ende eines jeden Kalenderjahres hast du die Möglichkeit dich neu zu entscheiden - Der Wechsel in die Kleinunternehmerregelung oder in die reguläre Besteuerung deiner Einnahmen kann dann formlos bei deinem Finanzamt beantragt werden.

Willst du aus der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln, erwartet das Finanzamt den entsprechenden Nachweis, dass die geltenden Umsatzgrenzen eingehalten werden. Das bedeutet bei einem geltenden Mehrwertsteuersatz von 19%, dass du nicht mehr als 18.487,39 EUR netto (22.000 minus 19 Prozent) erwirtschaftet haben darfst.

Pro Kleinunternehmerregelung:

  • Du arbeitest vorwiegend B2C und punktest bei Privatkunden mit niedrigen Preisen
  • Du arbeitest saisonal bzw. im Nebenerwerb
  • Du hast geringe Betriebsausgaben
  • Geringer Verwaltungsaufwand durch einfache Einnahmen/Überschussrechnung
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldungen notwendig

Contra Kleinunternehmerregelung:

  • Du arbeitest vorwiegend B2B (kalkulierte Umsatzsteuer nutzt hier wiederum deinen Geschäftskunden für ihren Vorsteuerabzug)
  • Du tätigst viele Wareneinkäufe und hast hohe Betriebsausgaben (allesamt in der Vorsteuer abzugsfähig)
  • Digitale Buchhaltungstools erleichtern ohnehin deine reguläre Buchhaltung

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Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

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