Risiko Inflation: So vermeiden Unternehmen Verluste
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Was genau bedeutet Inflation?
Der Begriff Inflation bezeichnet die Geldentwertung, also das Absinken des Geldwertes. Für Private Konsumenten und Unternehmen wird eine solche Entwertung durch gestiegene Preise für Endprodukte wie Konsumgüter (z.B. Nahrungsmittel) oder Betriebsmittel (steigende Energie- und Materialkosten) oder Investitionsgüter (wie z.B. Maschinen) spürbar.
Die Inflationsrate kennzeichnet den Wert der Inflation und berechnet sich aus dem Preisanstieg bestimmter Waren und Dienstleistungen, für die ein durchschnittlicher Endverbraucher in Deutschland im Jahresverlauf Geld ausgibt. Die Summe der Waren und Dienstleistungen sind durch das Statistische Bundesamt in einem Produktwarenkorb vordefiniert. Darin enthalten sind u. a. Ausgaben für Lebensmittel, Bekleidung, Miete, Strom, Telekommunikation, Freizeitausgaben und Rohstoffe (bspw. Benzin, Heizöl) sowie staatliche Gebühren und Steuern.
Was sind die Ursachen der aktuellen Inflation?
Im Februar 2022 stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,1 Prozent. Für die hohen Inflationsraten seit Juli 2021 verantwortlich sind unter anderem Basiseffekte, die auf die coronabedingte Senkung der Mehrwertsteuer vor einem Jahr und den damit einhergehenden sinkenden Preisen bei vielen Gütern zurückzuführen sind. Im Vergleich zum Vorjahr sind zudem die Preise für Mineralölprodukte und andere energieerzeugende Rohstoffe stark gestiegen, diese Entwicklung wird durch den Krieg in der Ukraine weiter verstärkt. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Maßnahmen der Bundesregierung gegen hohe Energiepreise
Am Mittwoch hat die Bundesregierung ihr Steuerentlastungsgesetz 2022 mit ersten Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen steigender Energiekosten auf den Weg gebracht.
Folgende Maßnahmen treten rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft:
- Anhebung Werbungskostenpauschale: Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben.
- Anstieg Grundfreibetrag der Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
- Anstieg Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) wird befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht. Dieser Schritt erfolgt damit zwei Jahre eher als urspünglich geplant.
Ebenfalls beschlossen wurde der frühzeitige Wegfall der EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits zum 1. Juli 2022. Die Koalition verbindet damit gleichzeitig „die Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben“.
Krisenrabatt Kraftstoffe als Hilfsinstrument für Unternehmen
Für eine Entlastung von Gewerbetreibenden brachte Finanzminister Christian Lindner (FDP) zuletzt den sogenannten „Krisenrabatt Kraftstoffe“ in die Diskussion. Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen sollten demzufolge steigende Spritkosten über einen Tankrabatt abrechnen können. CDU-Fraktionsvize Jens Spahn kritisierte den Vorschlag als zu bürokratisch und schlug stattdessen eine Steuersenkung vor, die Endverbraucher um mindestens 40 Cent pro Liter entlasten müsse.
Auf der Website der Bundestagsfraktion der Freien Demokraten nimmt der Finanzminister Stellung und verteidigt seine Position:
Die alternativ diskutierten Maßnahmen, die von CDU, CSU und anderen ins Gespräch gebracht werden, haben Nachteile. Die sogenannte Spritpreisbremse bräuchte eine längere Vorbereitungszeit, weil Gesetzgebung in Deutschland und gegebenenfalls europäisches Recht verändert werden müsste. Wochen oder Monate müssten die Menschen länger warten. Die mögliche Entlastung der Spritpreisbremse der Union ist geringer als das, was mit dem Krisenrabatt möglich ist. Beispielsweise könnte der Dieselpreis nur um 14,04 Cent reduziert werden, da eine Senkung der Umsatzsteuer aufgrund der Mehrwertsteuersystemrichtlinie Europas nicht möglich ist bzw. einen einstimmigen und wohl nicht wahrscheinlichen europäischen Ratsbeschluss bräuchte.
Den Vorwurf, ein Bürokratiemonster zu schaffen, kontert Lindner ebenfalls:
Außerdem ist eine bürokratiearme Umsetzung des Krisenrabatts möglich, weil nicht beabsichtigt ist, dass die einzelne Tankquittung beim Staat abgerechnet wird. Der Staat soll mit den Betreibern von Tankstellen bzw. den Mineralölgesellschaften auf der Basis der Gesamtmenge von Sprit agieren. Der Krisenrabatt ist also schneller, höher, weniger bürokratisch und kann deshalb einen wichtigen Beitrag zur Entlastung befristet leisten. Der Ausnahmecharakter der jetzigen Situation bleibt für jedermann und jedefrau sichtbar, denn an der Zapfsäule bleibt der Preis, wie er ist, stehen und der Rabatt erfolgt dann, technisch gesprochen, so wie heute ein Rabatt wegen einer Karte oder einer Mitgliedschaft auf der Tank-Rechnung ausgewiesen wird.
Entwicklung der Inflation in Deutschland 2021-2022 © Statista
Zweites Entlastungspaket kommt: Energiepreispauschale & Co.
In einem Sitzungsmarathon haben sich die Koalitionsspitzen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Nacht zum Donnerstag auf ein zweites Energieentlastungspaket geeinigt. Der von Finanzminister Christian Lindner (FDP) in KW 11 vorgeschlagene Tankrabatt zur Abmilderung der hohen Spritpreise konnte sich in den Beratungen mit den Koalitionspartnern nicht durchsetzen.
Folgende Entlastungen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen hat die Bundesregierung stattdessen beschlossen:
Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR für alle Steuerpflichtigen
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) erhalten einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR als Zuschuss zu ihrem Einkommen/Gehalt ausgezahlt.
Der Zuschlag soll schnell und unbürokratisch sowie unabhängig von geltenden steuerlichen Regelungen (z.B. Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreie Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) „on top“ ausgezahlt werden.
- Für Beschäftigte gilt: Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.
- Für Selbstständige gilt: Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung der Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate
Befristet für die Dauer von drei Monaten senkt der Bund die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß ab. Kritiker, die befürchten, dass diese Maßnahme keine Senkung der hohen Spritpreise zur Folge haben könnte, sondern letztlich einem Zugewinn der Mineralölgesellschaften diene, entkräftet die Bundesregierung:
Wir stellen sicher, dass die Absenkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird.
Familienzuschuss
Zur Abfederung besonderer Härten für Familien soll schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen ausgezahlt werden. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
9 Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV
Die Ampel-Regierung setzt außerdem auf den öffentlichen Nahverkehr als „notwendige, leistungsfähige und kostengünstige Alternative zum eigenen Pkw“ und unterstützt Bürgerinnen und Bürger, die sich für „das umweltfreundlichste Verkehrsmittel neben dem Fahrrad“ entscheiden.
Mit dem Modell „9 für 90“ soll es für einen Zeitraum von 90 Tagen möglich sein, ein Ticket für 9 Euro/Monat im ÖPNV zu nutzen.
Energiepolitik: Strategien für die Zukunft
Der Ukraine-Krieg und Sanktions-Poker gehen unvermindert weiter. Neue Energiepartnerschaften und eine Refokussierung der künftigen Energieziele Deutschlands sind die ersten Schritte hin zur Unabhängigkeit von russischem Öl und Gas:
Die Bundesregierung unternimmt alles, um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen aus Russland schnellstmöglich zu beenden, die Umstellung auf klimafreundliche Energieträger voranzubringen und die Energie-Versorgungssicherheit sicherzustellen. (..) Der mittel- und langfristig zentrale Baustein der Diversifizierung ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien in allen Sektoren.
– Auszug Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten
Im Entlastungspaket nimmt die Bundesregierung darüber hinaus Stellung zu Gesichtspunkten der Bau- und Wohnungswirtschaft, die u.a. für Handwerksunternehmen von Bedeutung ist.
Verbrauch senken und Energieeffizienz steigern
Mit einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes noch in diesem Jahr soll im Neubau ab dem 1. Januar 2023 der Effizienzstandard 55 verbindlich festgelegt werden.
Neue Fördersätze im Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG)
Im Förderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) sollen künftig neue Fördersätze gelten, die konsequent an den Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie Lebenszykluskosten bemessen werden. Geprüft wird außerdem, in welcher Form das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude in der Neubauförderung“ Berücksichtigung finden kann.
Neue Regeln für den Neu-Einbau von Heizungsanlagen
Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe will die Koalition gesetzlich festschreiben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien sollen bei dieser Transformation unterstützt werden, u.a. über das Gaskesselaustauschprogramm. Mit beteiligten Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Privathaushalten will die Bundesregierung eine „große Wärmepumpen-Offensive“ starten.
Was tun gegen die Inflation?
Neben der Inanspruchnahme staatlicher Entlastungsmaßnahmen für steigende Energiekosten kannst du dich als Unternehmerin und Unternehmer natürlich auch eigeninitiativ vor den Folgen der Inflation schützen. Je nach Branche können höhere Betriebskosten in Form von Preissteigerungen selbstverständlich immer an deine Kunden weitergegeben werden. Dies trifft jedoch nicht in allen Märkten auf die gleiche Akzeptanz. Achte in jedem Fall auf eine nachvollziehbare Kommunikation eines Preisanstiegs.
Für mittel- und langfristige Projekte mit hohem Materialaufwand z.B. Bauvorhaben empfehlen sich folgende Tipps im Umgang mit Preissteigerungen & Rohstoffengpässen:
1. Flexible Verträge abschließen
Wer auf Nummer sicher gehen will, vereinbart 2022 mit Kunden keine Festpreise, sondern schließt flexible Verträge mit sogenannten Preisgleitklauseln ab. Damit behältst du dir das Recht vor, z.B. gestiegene Rohstoff- oder Energiepreise an deine Kunden durchzuleiten.
2. Freibleibendes Angebot erstellen
Insbesondere im Handwerk ist eine Absicherung gegen Ausfälle aufgrund von Lieferengpässen und Materialknappheit empfehlenswert. Um dich vor Mehrbelastungen aufgrund von Preissteigerungen besser zu schützen, solltest du deine Angebote zeitlich befristen und Materialpreise vom Lieferanten verbindlich zusichern lassen.
Enthält dein Angebot den Zusatz „freibleibend“, sicherst du dir weiteren Planungsspielraum, indem du den eigentlichen Vertragsschluss nach hinten verschiebst. Kommt es zu Preissteigerungen bei der Materialbeschaffung, die nicht länger den ursprünglich angebotenen Kundenpreis rechtfertigen, unterlässt du einfach die Auftragsbestätigung und der Vertragsschluss kommt nicht zustande.
Vorsicht: Wichtig ist in diesem Fall, dass Kundinnen und Kunden in der Angebotsbeschreibung von Anfang an sichtbar erkennen können, dass es sich um ein unverbindliches Angebot, ein „freibleibendes“ handelt.
Einen Vorschlag zur allgem. Formulierung eines unverbindlichen Angebots macht die Handwerkskammer:
Angesichts der derzeit sehr dynamischen Preisentwicklung für unser Materialien erhalten wir von unseren Lieferanten momentan nur Tages- bzw. Wochenpreise. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir unser Angebot nur unverbindlich/ freibleibend abgeben und uns an die in unserem Angebot genannten Preise nur bis zum (Datum) gebunden halten können.
3. Musterformulierungen für Preisgleitklauseln
Preisgleitklauseln in Bezug auf Materialkosten stellen eine weitere Alternative dar, um sich gegen unverschuldete Mehrbelastungen aufgrund von Preissteigerungen abzusichern. Hier gilt es vorsichtig zu agieren, da der Gesetzgeber Stoff- oder Materialpreisgleitklauseln im Privatkundengeschäft streng bewertet.
Die Aufnahme von Preisgleitklauseln in deine AGB ist in der Regel unwirksam. Wenn überhaupt, solltest du solche Vereinbarungen individuell mit deinen Kunden aushandeln und vereinbaren.
Nutze diese Formulierungshilfe für Preisgleitklauseln als Muster in Angeboten & Bauverträgen:
Ändern sich für das Bauvorhaben XYZ die Markt- oder Einkaufspreise der Materialien aus dem Angebot des Auftragnehmers vom tt.mm.jjjj zum Zeitpunkt der Ausführung um mehr als 5%, ändern sich die vertraglichen Materialpreise der jeweiligen Position entsprechend, vorausgesetzt die Änderung ist nachweislich nicht auf Umstände zurückzuführen, die der Auftragnehmer einseitig zu vertreten hat. Das gilt für Erhöhungen und Senkungen gleichermaßen.
– Anna Rehfeldt, LL.M., Rechtsanwältin
Soll eine Preisgleitklausel mit dem Ablauf der Bindungsfrist im Angebot des Auftragnehmers kombiniert werden, bietet die folgende Formulierung Rechtswirksamkeit:
Die im Angebot vom tt.mm.jjjj benannten Preise zum Bauvorhaben XYZ sind Festpreise, sofern der Baubeginn/ Fertigstellung bis spätestens tt.mm.jjjj erfolgt. Nach Ablauf der Frist gilt: Ändern sich für das Bauvorhaben XYZ die Markt- oder Einkaufspreise der Materialien aus dem Angebot des Auftragnehmers vom tt.mm.jjjj zum Zeitpunkt der Ausführung um mehr als 5%, ändern sich die vertraglichen Materialpreise der jeweiligen Position entsprechend, vorausgesetzt die Änderung ist nachweislich nicht auf Umstände zurückzuführen, die der Auftragnehmer einseitig zu vertreten hat. Das gilt für Erhöhungen und Senkungen gleichermaßen.
– Anna Rehfeldt, LL.M., Rechtsanwältin
Die juristischen Hinweise für kleine Handwerksbetriebe von Rechtsanwältin Anna Rehfeldt gelten seit Beginn der Materialkrise im Handwerk 2021. Den vollständigen Beitrag findest du im Baurecht-Spezial von Handwerksblatt.
3. Auf eine breitere Lieferantenbasis setzen
Bist du als Unternehmen von unterbrochenen Lieferketten, Warenengpässen und erhöhten Frachtkosten betroffen, solltest du überprüfen, ob du deinen Lieferantenkreis eventuell kostengünstiger erweitern kannst. Setze nicht nur auf langfristige Verträge mit einem Dienstleister, sondern vergleiche, ob Konkurrenzanbieter dir womöglich bessere Konditionen bieten.
Kosten senken trotz Inflation: 3 praktische Tipps
Unternehmen können zwar nicht den Verlauf der Corona-Pandemie oder das Ende des Ukraine-Krieges beeinflussen, über die Lenkung der wirtschaftlichen Auswirkungen hast du allerdings sehr wohl eine gewisse Teilmacht. Ein ausgewogener Mix aus Einsparungen & Investitionen sind deine Stellschrauben, um Unternehmensverluste durch Preissteigerungen abzufedern.
1. Interne Kosten senken
Auch kleine Dienstleistungsunternehmen, Freiberufler und Kleingewerbetreibende sind von steigenden Preisen betroffen, können höhere Material-, Energie- oder Dienstleistungskosten aber nicht in jedem Fall 1:1 und ohne Vertrauensverlust an ihre Kunden weitergeben.
Unternehmensverluste durch Preissteigerungen gleichst du mithilfe von Kosteneinsparungen aus. Mache dir eine Checkliste über deine monatlichen Ausgaben und wie du Betriebskosten senken kannst. Nutze Steuererleichterungen aus dem Corona-Steuerhilfepaket. Darüber hinaus bieten die Landesförderinstitute der Bundesländer regionale Förderprogramme für Energieeffizienz und Ressourcenschutz als Investitionshilfe für natürliche Personen und zukunftsfähige kleine Unternehmen.
2. Ausgewogenes Umlaufvermögen sicherstellen
Unternehmen, die ihr Umlaufvermögen nicht im Griff haben, trifft die Inflation besonders hart. Deine Buchhaltung erfordert jetzt dein ganzes Augenmerk. Achte darauf, dass Kunden püntlich zahlen, damit du Verbindlichkeiten rechtzeitig bedienen kannst. Umgekehrt solltest du Zahlungsfristen gegenüber Lieferanten maximal ausschöpfen.
Praxis-Tipp: Vorlagen für deine Leistungserbringung von Angebotserstellung bis Mahnverfahren findest du in der ZANDURA Vorlagen-App.
3. Liquidität gewährleisten
Sprich mit deiner Hausbank und schildere einen möglichen zusätzlichen Finanzierungsbedarf in der aktuellen Situation. Die Einrichtung einer Kreditlinie als jederzeit verfügbares Darlehen ist eine Option, um im Ernstfall schnell über ausreichend liquide Mittel zu verfügen.
Festdarlehen vs. B.a.w.-Linien („bis auf Weiteres“)
Experten erwarten weiterhin eine Anhebung der Zinsen durch die Banken. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten deshalb bei Abschluss eines Vertrages darauf achten, dass sie Kredite für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren zu einem fixen Zinssatz oder zu einer festen Marge vereinbaren. Solche Festdarlehen sind im Vergleich zu den sogenannten B.a.w.-Kreditlinien („bis auf Weiteres“) zwar eventuell etwas teurer, allerdings können Banken B.a.w.-Vereinbarungen jederzeit kündigen oder bereits vereinbarte Zinssätze anpassen. Mit einem Fix-Darlehen bist du auf der sicheren Seite.
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