Haftungsrisiken begrenzen: D&O-Versicherung schützt
Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Unternehmen
Warum ist eine D&O-Versicherung sinnvoll?
Als Geschäftsführer und Entscheider in einem kleinen Unternehmen stehst du täglich vor einer Fülle verantwortungsvoller Aufgaben. Im Fall einer persönlichen Pflichtverletzung droht mitunter die Haftung mit deinem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung federt dieses Risiko ab.
Der Begriff D&O-Versicherung stammt ursprünglich aus den USA und ist eine Abkürzung für Director´s and Officer´s Liability Insurance. Als eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt die D&O-Versicherung bei Schadensforderungen von anderen Anteilseignern als auch gegen Ansprüche durch das eigene Unternehmen.
Wer braucht eine D&O-Versicherung?
Der Abschluss einer D&O-Versicherung ist für folgende Personenkreise empfehlenswert:
Entscheider von
- Mittelständischen Kapitalgesellschaften (GmbH-Geschäftsführer)
- Personenhandelsgesellschaften und
- Non-Profit-Organisationen
Versicherte Organe in der D&O Versicherung sind in der Regel u.a. Vorstände, Geschäftsführer*innen, Vereins- und Stiftungsvorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, Prokuristen sowie Leitende Angestellte.
Was deckt eine D&O-Versicherung ab?
Wenn du im Geschäftsalltag eine deiner Pflichten verletzt und für den entstandenen Schaden haftbar gemacht wirst, zahlt die D&O-Versicherung den Schadenersatz. Dieser Schutz besteht sowohl gegen die Forderungen von Aktionären und anderen Anteilseignern als auch gegen die Ansprüche durch das eigene Unternehmen.
Zum Leistungskatalog einer D&O-Versicherung zählen auch etwaige Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren, die bei der Klärung der Rechtmäßigkeit eines Haftungsanspruchs anfallen (passive Rechtsschutzversicherung).
Worauf muss ich beim Abschluss einer D&O-Versicherung achten?
Beim Abschluss einer D&O-Versicherung sind vor allem die folgenden Punkte elementar:
- Höhe der Deckungssumme: Eine gängige Empfehlung lautet, dass die Deckungssumme mindestens die Hälfte des Eigenkapitals und mindestens zehn Prozent der Bilanzsumme des Unternehmens umfassen sollte.
- Rückwärtsdeckung: Durch eine Rückwärtsdeckung gelten auch Ansprüche von begangenen Pflichtverletzungen mitversichert, die bereits vor Vertragsbeginn der D&O-Versicherung verursacht wurden.
- Nachhaftungsdeckung: Nachhaftungsdeckung bedeutet, dass ein Versicherungsschutz auch für Haftungsfälle besteht, die während der Versicherungszeit verursacht werden, aber erst nach Ende der Versicherung entdeckt werden.
Schützt die D&O-Versicherung auch bei Straftaten?
Der Schutz einer D&O-Versicherung ist auf fahrlässige Pflichtverletzungen begrenzt und greift nicht bei nachgewiesenen Straftatbeständen.
Was sind typische Schadenbeispiele?
Typische Schadenbeispiele in Folge von Fahrlässigkeit sind u.a.
- versentliches Nichteinhalten der Verjährungsfrist für bestimmte Forderungen
- bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt (Verletzung der Mitwirkungspflicht; Vorwurf der Steuerverkürzung)
- Verstöße beim Betriebs- und Arbeitsschutz (z.B. Missachtung behördlicher Brandschutzauflagen und dadurch entstehende Betriebsschließung)
- Verstöße gegen das Insolvenzrecht
- Vermögensverluste in Folge falscher Entscheidungen beim Kauf oder Verkauf von Beteiligungen
- Schwerwiegender Vertrauensbruch gegenüber Geschäftspartnern mit Schadensfolge
- Fahrlässigkeit bei der Vertragsgestaltung
- Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch z.B. die Verbreitung von wettbewerbswidrigem Werbematerial
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