· Finanzierung & Förderung

Fördermittel für Unternehmen in deinem Bundesland

Die Landesbanken und Förderinstitute der 16 Bundesländer in Deutschland unterstützen regionale Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit vielfältigen Fördermitteln für Gründung, Wachstum & Innovation. Finde hier einen Überblick zu relevanten Fördermitteln, Zuschüssen & zinsgünstigen Darlehen für Gründer und kleine Unternehmen.

Mehr Wissen. Mehr Reichweite. Mehr Umsatz.

Finde Fördermittel, Finanzierungshilfen und Zuschüsse in deinem Bundesland

Regionale Förderprogramme im Finanzierungsfinder

Regionale Fördermittel in deinem Bundesland ergänzen das Spektrum der Finanzierungsmöglichkeiten für die Gründung eines Unternehmens aber auch zur Festigung und Stabilisierung etablierter Geschäftsmodelle. Die meisten regionalen Förderprogramme kannst du mit öffentlichen Subventionen der Bundesregierung, Finanzierungshilfen der KfW-Förderbank oder Mitteln aus den Fördertöpfen der Europäischen Union kombinieren.

Kenne Förderschwerpunkte in deinem Bundesland

Jedes Bundesland setzt unterschiedliche Förderschwerpunkte. Strukturschwache Regionen unterstützen z.B. gezielt die dauerhafte Ansiedlung von Unternehmen, die dadurch langfristig Arbeitsplätze sichern. In der Gründer- und StartUp-Hauptstadt Berlin profitieren innovative Gründungen und kleine zukunftsfähige Wachstumsunternehmen von einer gezielten regionalen Förderung. Die Themen Umweltschutz, Tourismus, kulturelle Vielfalt sind ebenfalls mit spezifischen Förderprogrammen in einzelnen Bundesländern vertreten. 

Die im Folgenden beispielhaft vorgestellten Förderprogramme bilden einen Querschnitt der möglichen Förderformen in den 16 Bundesländern Deutschlands. Vollständige Informationen zu sämtlichen Förderangeboten bietet die jeweilige Landesförderbank (vgl. Linksetzung im Textverlauf).

Finde regionale Fördermittel, Zuschüsse & Darlehen

Entdecke Fördermittel für Investitionen in Betriebsmittel oder zur Stärkung deiner Eigenkapitalbasis, unkomplizierte Mikrodarlehen für Kleingründungen oder junge Wachstumsunternehmen.

Zuschüsse für die Digitalisierung kleiner Unternehmen werden in nahezu jedem Bundesland ausgereicht und sind so beliebt wie häufig schnell vergriffen. Hier lohnt ein Blick auf die regelmäßig aktualisierten Förderaufrufe der Landesbanken.

Bestimmte Branchen profitieren von einer Aufstiegsförderung wie z.B. die Meistergründungsprämie als attraktiver Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten für Gründungen im Handwerk.

Die Umstellung auf erneuerbare Energien sowie allgemeine Ressourceneinsparungen im Sinne der Klimaschutzziele des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung werden ebenfalls durch regionale Förderprogramme der Landesbanken finanziert.

Die Wirtschaftsziele der Ampel-Regierung

Das müssen Unternehmen zum Koalitionsvertrag wissen

Willy Brandt macht sich auf den Weg ins Fortschrittsjahrzehnt: Sozial-ökologische Wirtschaft, Digitalisierung, Zukunftsinvestitionen und ein starker Mittelstand – Wir geben einen Überblick zu zentralen Positionen im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung.

Zu den allgemeinen Förderschwerpunkten in Baden-Württemberg zählen die Themen Gründung, Wachstum, Innovation, Qualifizierung, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft, Energie & Tourismus. 

Ansprechpartner & Förderinstitut:

Zentraler Ansprechpartner für die meisten Förderprogramme ist die Staatsbank Baden Württemberg (L-Bank).

Ausgewählte Förderprogramme im Überblick:

1. Gründungs- und Wachstums­finanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Das Förderprogramm Gründungs- und Wachstums­finanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit zinsverbilligten GuW-Darlehen. Unternehmen, deren Gründungszeitpunkt weniger als 5 Jahre zurückliegt bzw. die seit weniger als 5 Jahren am Markt aktiv sind, erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus. 

Wer wird gefördert?

Gründer*innen und junge Wachstumsunternehmen aus Baden-Württemberg

Was wird gefördert?

Investitionen oder Betriebsmittel im Zuge der Neugründung, einer Betriebsübernahme oder im Rahmen einer tätigen Beteiligung.

Förderfähig sind:

  • Erweiterung, Modernisierung oder Umstrukturierung bestehender Unternehmen, 
  • Standortverlagerung
  • Erwerb von Unternehmen
  • Betriebsmittelbedarf, z. B. auch für Weiterbildungsmaßnahmen
  • Investitionskosten, Warenlager oder Betriebsmittel

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung erfolgt als Förderdarlehen im Hausbankenverfahren. Die Darlehenssumme beträgt mindestens 10.000 EUR und maximal 5 Mio. EUR. Es gelten unterschiedliche Kreditlaufzeiten nach Vereinbarung: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre (tilgungsfrei 0 bis 3). Es besteht eine Sollzinsbindung abalog zur Kreditlaufzeit und max. für 10 Jahre.

2. Kombi-Bürgschaft 50 der L‑Bank

Die Kombi-Bürgschaft 50 der L‑Bank unterstützt mittelständische Unternehmen und Freiberufler mit einer 50-%-Bürgschaft für die wichtigsten gewerblichen Förderprogramme.

Wer wird gefördert?

  • Gründer*innen und kleine Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg

Für Unternehmen in Schwierigkeiten ist die Gewährung einer Bürgschaft auf Basis der AGVO grundsätzlich ausgeschlossen, abweichend davon gilt dies nicht für Unternehmen, die am 31.12.2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber in der Zeit vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2021 zu Unter nehmen in Schwierigkeiten wurden (Corona-Ausnahmeregel).

Was wird gefördert?

  • u. a. Betriebs­übernahmen, Investitionen und in Verbindung mit Investitionen auch Betriebsmittel 

Wie wird gefördert?

Die Kombi-Bürgschaft 50 der L‑Bank ist eine 50-%-Bürgschaft für die wichtigsten gewerblichen Förderprogramme. Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 2,5 bis 10 Mio. EUR (bei verbürgten Krediten in Höhe von über 5 bis 20 Mio. EUR); Die Laufzeit beträgt für Investitionen max. 15 Jahre, für Betriebsmittel max. 6 Jahre.

3. Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante

Die Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante fördert effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle.

Wer wird gefördert?

  • Kleine Unternehmen in Baden-Württemberg

Was wird gefördert?

  • Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
  • Erhöhung der IKT-Sicherheit
  • Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen

Nicht förderfähig sind: Vorhaben mit einem Kostenvolumen von weniger als 5.000 EUR oder mehr als 100.000 EUR; IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker; Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe; übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos; Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden; Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen; Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben; Eigenleistungen und Personalkosten des  geförderten Unternehmens; Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt

Wie wird gefördert?

Du erhältst einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 EUR bis einschließlich 40.000 EUR beträgt die Förderung 40 %, maximal 4.000 EUR. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben über 40.000 EUR bis einschließlich 100.000 EUR beträgt die Förderung 10 %, maximal 10.000 EUR.

Bayern unterstützt gezielt Gründerinnen und Gründer, die sich im Freistaat ansiedeln wollen sowie Bestandsunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die in ihr Wachstum investieren. Die Stärkung des Mittelstands durch Investitionen in Wachstum, Innovation & Digitalisierung sowie Stabilisierung und Umweltschutz sind auch in Bayern Priorität. 

Ansprechpartner & Förderinstitut:

Die LfA Förderbank Bayern ist das Landesförderinstitut bzw. die Fördermittelbank des Freistaates Bayern. Ihre Hauptaufgabe ist die finanzielle Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen. Als Darlehensnehmer beantragst du alle Förderkredite über deine Hausbank bzw. die Bank deiner Wahl. Jede Geschäftsbank, die bereit ist, Förderdarlehen auszureichen, kann Hausbank sein.

Zur LfA-Gruppe gehören zudem die BayBG (Bayerische Beteiligungsgesellschaft), die Bayern Kapital Risikobeteiligungsgesellschaft sowie die BBB (Bürgschaftsbank Bayern).

Zielaufgaben der LfA Förderbank Bayern sind u.a.:

  • Nachwuchsunternehmen den Markeintritt zu erleichtern
  • Stärkung der Leistungsfähigkeit des Mittelstandes
  • Unterstützung von Unternehmen neue Produkte und Verfahren auf den Markt zu bringen
  • Reduzierung von Unterschieden in der regionalen Wirtschaft
  • Reduzierung betrieblich verursachter Umweltbelastungen
  • Unterstützung von Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen
  • Unterstützung von Auslandsinvestitionen, solange der Standort Bayern dadurch gestärkt wird
  • Wachstumsverbesserung durch den Ausbau wirtschaftlicher Infrastruktur
  • Finanzierung von Grossprojekten in Verbindung mit anderen Kreditinstituten

Ausgewählte Förderprogramme im Überblick:

1. Digitalisierung mit dem Digitalbonus Bayern

Den Digitalbonus Bayern können KMU über die Bezirksregierungen beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie in drei Varianten beantragen.

Wer wird gefördert?

  • KMU mit maximal 250 Beschäftigten und 50 Millionen EUR Umsatz bzw. 43 Millionen EUR Bilanzsumme

Was wird gefördert?

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware
  • IKT-Software sowie Migration und Portierung von IKT-Systemen und IKT-Anwendungen im Unternehmen (IKT – Informations- und Kommunikationstechnologie)
  • Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit im Unternehmen

Wie wird gefördert?

  • Variante Standard: Zuschuss von bis zu 10.000 EUR, Fördersatz bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent, bei mittleren bis zu 30 Prozent, mit dem Digitalkredit kombinierbar
  • Variante Plus: Zuschuss von bis zu 50.000 EUR, Fördersatz bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent, bei mittleren bis zu 30 Prozent, mit dem Digitalkredit kombinierbar
  • Variante Digitalkredit: Zinsverbilligtes Darlehen, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzierbar, Höhe zwischen 25.000 EUR und 2 Mio. EUR

2. Wachstumsfinanzierung mit der LfA Förderbank Bayern

Die LfA fördert Wachstumsinvestitionen in nahezu allen mittelständischen Unternehmen, die wirtschaftlich selbständig sind und ihren Sitz in Bayern haben. Fördeschwerpunkte liegen auf den Bereichen:

  • Handwerk
  • Handel
  • Industrie
  • Dienstleistungsgewerbe
  • Hotel und Gaststätten sowie auf den
  • Freien Berufen.

Was wird gefördert?

Die LfA fördert grundsätzlich jeden aktivierbaren Finanzierungsaufwand, der im Zusammenhang mit betrieblichen Wachstumsvorhaben steht. Dazu gehören u.a.:

  • Immobilienkosten: z.B. für Grunderwerb, Erschließungskosten, Sanierung, Renovierung, Neu- oder Umbau
  • Anschaffungskosten: z.B. für Maschinen und Einrichtungen, Hard- und Software (soweit in der Bilanz aktiviert)
    Kaufpreis (bei Erwerb von Betrieben), Fahrzeuge
  • Sonstige Kosten & Gebühren: Patente und Lizenzen (soweit in der Bilanz aktivierungsfähig); Nebenkosten (soweit in der Bilanz aktivierungsfähig)
  • Auslandsinvestitionen: Auch Auslandsengagements werden von der LfA gefördert. Voraussetzung: Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bayern und die Investitionen wirken sich positiv auf den heimischen Standort aus.

Wie wird gefördert?

Mit der LfA können Unternehmen je nach Vorhaben die passende Finanzierungslösung wählen: zinsgünstige Darlehen (u.a. Intensivkredit), Zuschüsse (im strukturschwachen Raum) oder eine Erweiterung des Stammkapitals.  Zusätzlich helfen Risikoübernahmen.

Für die mittelständische Industrie, Dienstleister und Freiberufler bietet die LfA Bürgschaften über bis zu 80 % der Darlehenssumme.

Modelle für die Wachstumsfinanzierung findest du im Portfolio der Bayern Kapital und von BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft – beides Unternehmen der LfA-Gruppe.

  1. Intensivkredit: für kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Straßenverkehr, Hotel- und Gaststätten- und sonstigem Dienstleistungsgewerbe sowie Angehörige freier Berufe; bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen ab einem Investitionsvolumen von 10.000 EUR werden finanziert; kurze und lange Laufzeiten möglich mit Tilgungsfreijahren gemäß Konditionenübersicht; Antragstellung via Hausbank
  2. Regionalkredit: für kleine und mittlere Unternehmen, die Investitionen im strukturschwachen oder ländlichen Raum oder Maßnahmen zur Verbesserung des touristischen Angebots in Fremdenverkehrsgebieten planen; Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung; finanzielle Zuwendung zur Verbilligung eines Regionalkredits
  3. Universalkredit: für Unternehmern und Freiberufler, deren Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR beträgt; Zinssätze im unteren marktüblichen Bereich; kurze und lange Laufzeiten mit Tilgungsfreijahren gemäß Konditionenübersicht; als Ergänzung zu den Investivkrediten oder als Alternative hierfür; Antragstellung via Hausbank an die LfA
  4. Energiekredit, Energiekredit Plus und Ökokredit: für Investitionen, die positive Umwelteffekte bzw. Energieeffizienzsteigerungen beinhalten; besonders günstige Konditionen (zinsverbilligt aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus Gewinnmitteln der LfA stammen; zinsgünstig refinanziert über die KfW Bankengruppe)

Berlin ist Gründer- und StartUp-Hauptstadt Deutschland. Dies spiegelt sich auch in einem breiten Förderspektrum wider. Die Themen Gründung, Wachstum, Innovation, Stabilisierung und ein umfangreiches Business Coaching Angebot bilden einen vielseitigen Fördermittel-Mix.

Ansprechpartner & Förderinstitut:

Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist das zentrale Förderinstitut des Landes Berlin. Ziel der Förderung ist die Berliner Wirtschaft sowie der Wohnungsbau. Der Schwerpunkt der IBB liegt in der Wirtschaftsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen, kurz KMU. Mit den Förderprogrammen der IBB werden vor allem innovative und technologieorientierte Unternehmen in Berlin gefördert.

Förderkredite für Unternehmer vergibt die KfW Mittelstandsbank in Kooperation mit den jeweiligen Hausbanken. Von der Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg können Haftungsfreistellungen für Existenzgründerkredite sowie für Förderkredite zur Unternehmensübernahme und Unternehmenserweiterung übernommen werden.

Weitere regionale Förderprogramme finden sich in Form der Meistergründungsprämie und dem Handwerkersofortkredit der Handelskammer Berlin.

Ausgewählte Fördermittelprogramme im Überblick:

1. Berlin KAPITAL, Berlin INNOVATIV und Berlin START

  • Berlin Kapital kompakt: Darlehen zur Wachstumsfinanzierung für stille Beteiligungen; bis max. 5 Mio. EUR in Kooperation mit weiteren Finanzierungspartnern; Verbesserung der Kapitalstruktur durch Vereinbarung von Rangrücktritten; bis zu 10 Jahre Laufzeit; keine Branchenausschlüsse
  • Berlin Innovativ kompakt: Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bis 2 Mio. EUR im Hausbankenverfahren; Haftungsfreistellung i.H.v. 70% für die Hausbank durch die IBB; flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
  • Berlin Start kompakt: Gründungskredite und Erweiterungsfinanzierungen für bis zu 7 Jahre alte Unternehmen; bis zu 1,5 Mio. EUR mit festem Zinssatz; Verbürgung von 80% durch die Bürgschaftsbank; 6-10 Jahre Laufzeit mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren; geeignet für Unternehmen, die über kaum Sicherheiten verfügen

2. KMU-Fonds Gründung & Wachstum

Die Fördermittel des KMU-Fonds Gründung & Wachstum dienen der Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), Freiberuflern und Existenzgründer*innen mit Betriebsstätte in Berlin.

Was wird gefördert?

Mit der KMU-Förderung können Investitionen und die zugehörenden Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen mitfinanziert werden:

  • Existenzgründungen und -festigungen
  • Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades
  • Neuansiedlungen
  • Investitionen wie z. B. Grundstücke, Maschinen / Anlagen und Materiallager, auch bei Umstrukturierungen wie z. B. Rationalisierungen, Verlagerungen oder Erweiterungen
  • Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen
  • Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens

Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.

Wie wird gefördert?

Es sind verschieden Darlehensformen mit variablen Laufzeiten verfügbar:

  • Darlehen bis zu 10 Mio. EUR: zur Finanzierung von Betriebsübernahmen, Wachstums- und Auftragsvorfinanzierungen in Kooperation mit Hausbanken
  • Darlehen bis zu 250.000 EUR: zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (auch als Direktdarlehen)

3. Coaching BONUS

Zuschüsse für dein individuelles Coaching bietet der Coaching BONUS mit bis zu 80% Kostenübernahme für die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen. 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Unternehmen der Sozialen Ökonomie entsprechend den KMU-Kriterien der EU, die:

  • innovativ und technologieorientiert oder
  • in der Kreativwirtschaft tätig sind und erste Umsätze generiert haben oder
  • ein Internationalisierungsvorhaben oder
  • eine Unternehmensnachfolge realisieren möchten sowie
  • ihren Sitz (bzw. mindestens eine rechtlich selbständige Betriebsstätte) in Berlin haben und 
  • die Förderkriterien der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin erfüllen.

Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Honorare der Coaches, die anhand sachorientierter Kriterien durch die IBB Business Team GmbH für das entsprechende Coaching-Vorhaben ausgewählt und zugewiesen werden. 

Mögliche Coaching-Vorhaben sind:

  • Optimierung eines Businessplans
  • Klärung von Finanzierungsfragen
  • Erarbeitung einer Marketing- und Vertriebsstrategie
  • Einführung eines Controllingsystems
  • Verbesserung der Organisationsstruktur
  • Erarbeitung einer Wachstumsstrategie
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Internationalisierung von Geschäftsfeldern
  • Antragstellung für die Teilnahme an einem Europäischen Forschungs-, Innovations- oder Technologieprogramm

Wie wird gefördert?

Insgesamt werden je Antragsteller*in bis zu 20 Tage gefördert. Die ersten zwei Tage werden einmalig zu 100% übernommen. Ab dem dritten Tag wird ein Eigenanteil fällig: 20% bei Existenzgründungen und Unternehmen bis 5 Jahre am Markt oder 50% bei Unternehmen ab 5 Jahren am Markt.

4. „Transfer BONUS“ für Digitalisierung

Mit dem Transfer BONUS der IBB können Unternehmen mit Hilfe einer wissenschaftlichen Einrichtung Produkte und Dienstleistungen weiterentwickeln.

Wer wird gefördert?

  • Technologieorientierte KMU oder
  • Nicht-technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender)
  • die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen aus Berlin oder Brandenburg

Wie wird gefördert?

Selbstständige und Unternehmen erhalten einen Zuschuss bis zu 70 Prozent und maximal 45.000 EUR.

Zu den allgemeinen Förderschwerpunkten in Brandenburg zählen in enger Zusammenarbeit mit dem Land Berlin u.a. die Themen Gründung, Wachstum, Strukturförderung, Arbeitsplatzsicherung, Nachhaltigkeit und Tourismus.

Ansprechpartner & Förderbank:

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist dein zentraler Ansprechpartner für regionale Fördermittel in deinem Bundesland.

Ausgewählte Förderprogramme im Überblick:

1. GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Wer wird gefördert?

Das GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen fördert:

  • Existenzgründungen
  • Tourismusvorhaben
  • Produktionsbetriebe
  • Dienstleistungsbetriebe
  • Handwerksbetriebe

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt (=mehr als 50 Prozent des Umsatzes in der Betriebsstätte müssen regelmäßig überregional erbracht werden).

Als förderfähige Maßnahmen zählen:

  • Errichtung von Betriebsstätten
  • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung),
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor,
  • Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte) bzw. die grundlegende Änderung des Gesamt-produktionsverfahrens einer Betriebsstätte.
  • Investitionen in Sachanlagevermögen, Lohnkosten für 2 Jahre (neue hochwertige Arbeitsplätze),
  • Touristische Vorhaben ( in den Bereichen Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, Rad- und Wassertourismus) sowie
  • Vorhaben, die zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 60.000 EUR betragen und dürfen den maximalen Förderbetrag von 2 Mio. EUR nicht überschreiten. Du kannst zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss auswählen.

Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 30 Prozent erfolgen. In den Landkreisen Spree-Neiße, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark und Barnim sowie den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus kann ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.

2. Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)

Mit dem Brandenburgischen Innovationsgutschein unterstützt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) kleine und mittlere Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe bei Digitalisierungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk gemäß der geltenden EU-Definition

Was wird gefördert?

  • u.a. Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital)

Wie wird mit dem BIG-Digital gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung (50 Prozent) bis zu einem maximalen Förderbetrag von 50.000 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000 Euro für das Modul Implementierung

3. Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International)

Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit fördert das Programm Markterschließung durch KMU (GRW-Markt - International) die aktive Teilnahme an internationalen Messen, Kongressen & Branchen-Events.

Was wird gefördert?

  • aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Symposien, Kongressen, Pitchings (auch alles im virtuellen Format) im In- und Ausland
  • aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen
  • Beratung und Coaching im Hinblick auf Internationalisierung und Markterschließung im Ausland

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss zur Messeförderung: max. 15.000 EUR (Fördersatz bis 50 % für Startups oder erstmalige Teilnahme an Maßnahmen gem. Pkt.2.1 der Rili bis 80 %)
  • Zuschuss für Beratung/Coaching: bis 20 Tage je Startup/KMU, max. Tagessatz: 1.000 EUR netto, 100 % für die ersten beiden Beratertage bei erstmaliger Förderung, 80 % Fördersatz für KMU, die länger als 5 Jahre bestehen

4. Meistergründungsprämie Brandenburg

Gründerinnen und Gründer im Handwerk profitieren von der Meistergründungsprämie Brandenburg

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen, eine bestehende Firma im Handwerk übernehmen oder sich an einem bestehenden Handwerksunternehmen beteiligen und dessen Geschäftsführung übernehmen möchten.

Was wird gefördert?

  • Neugründung, Unternehmensübernahme oder tätige Beteiligung als Geschäftsführer*in durch Handwerksmeisterinnen/ Handwerksmeister
  • Neu geschaffener Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz für mind. 12 Monate in Verbindung mit Neugründung bzw. Übernahme (innerhalb der ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit)

Wie wird gefördert?

Die Meistergründungsprämie Brandenburg ist ein Gründungszuschuss. Es erfolgt eine Basisförderung in Höhe von 12.000 EUR und eine Prämienzahlung Arbeitsplatz in Höhe von 5.000 EUR bzw. 7.000 EUR bei Besetzung mit einer Frau

Die Bremer Aufbau-Bank GmbH fördert Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen am Standort Bremen mit zinsgünstigen Krediten, Beteiligungen (Mezzanine-Kapital) oder Bürgschaften und ergänzt damit das Förderprgramm der bundesweit agierenden KfW Mittelstandsbank.  .

Förderprogramme im Überblick:

1. ERP-Bremer Förderkredit KMU (ERP-BFK KMU) (neues Programm ab 01.04.2022)

Der ERP-Bremer Förderkredit KMU ist eine Weiterentwicklung des Bremer Unternehmer-Kredits. Für den ERP-BFK KMU verbessert die BAB die ohnehin schon günstigen Konditionen des ERP-Förderkredit KMU der KfW um weitere Fördermehrwerte, z. B. eine verlängerte bereitstellungsprovisionsfreie Zeit.

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind:

  • Natürliche Personen*
  • Gewerbliche Unternehmen*
  • Rechtsfähige Personengesellschaften*

* Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition sind jeweils zu erfüllen (vgl. Link und hier PDF-Anhang; S. 4, Artikel 2).

Gefördert werden sowohl junge Unternehmen mit einem Unternehmensalter unter 5 Jahren als auch Bestandsunternehmen, die bereits mehr als 5 Jahre am Markt aktiv sind.

Was wird gefördert?

Der ERP-Bremer Förderkredit KMU fördert Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Mögliche Förderbeispiele sind u.a.:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (gewerblicher Anteil)
  • Durchführung von Baumaßnahmen
  • Erwerb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen
  • Betriebsmittelfinanzierungen (z. B. zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe oder zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten)
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung

Wie wird gefördert?

Es werden Darlehen in Höhe von mindestens 5.000 EUR bis maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben bereitgestellt. Antragsteller profitieren von einem günstigen unternehmensalterabhängigen Zinssatz in Bremen und Bremerhaven als Regionalfördergebiet.

Das Förderdarlehen (ERP-BFK KMU) ist kombinierbar mit anderen BAB-Produkten, Fördermitteln der WFB-Gruppe sowie dem bundesweiten ERP-Förderkredit KMU der KfW-Förderbank.

2. Zuschuss „Digitaler ReSTART“ 

Digitalisierungsvorhaben im Unternehmen inkl. die entsprechende Qualifizierung von Beschäftigten können in Bremen mit dem Zuschussprogramm „Digitaler ReSTART“ finanziert werden. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung. Die maximale Fördersumme beträgt 17.000 EUR pro Unternehmen.

Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, Klein und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive Handwerksbetriebe
  • Soloselbstständigen
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, die vor dem 31.12.2020 gegründet worden sind

Sitz oder Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens müssen sich im Land Bremen befinden. Förderfähig ist nur eine Selbstständigkeit pro Person. Nebenberufliche Selbstständigkeiten sind nicht förderfähig. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den folgenden Themenbereichen:

  • Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und -verfahren
  • Verbesserung der Informationssicherheit
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Externen erbracht werden

Voraussetzung für die Förderung: Das Digitalisierungsprojekt startet erst nach Antragstellung und Genehmigung.

Wie wird gefördert?

  • für Kleinst- und kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige: nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • für mittlere Unternehmen: nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Die Förderung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip, d.h. die Auszahlung der Zuwendung erfolgt erst nach erfolgreich eingereichtem Verwendungsnachweis.

3. Allgemeine Beratungsförderung

In allen Unternehmensphasen kann die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch fachspezifische  Unternehmensberatungen dabei helfen dein Unternehmen weiterzuentwickeln. Die allgemeine Beratungsförderung bietet kleinen und mittleren Unternehmen im Land Bremen hierfür einen Beratungszuschuss an. Ansprechpartner ist das Starthaus Bremen. Das Starthaus ist ein Segment der BAB – Förderbank für Bremen und Bremerhaven.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Beratungsleistungen externer Unternehmensberatungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, wie z. B.:

  • Aufbau eines Managementsystems
  • Unternehmenserweiterung
  • Restrukturierung des Unternehmens
  • Neupositionierung am Markt
  • Innovative Kostenstrukturanalyse
  • Innerbetriebliche Qualifizierung u. a. zu den Themen Unternehmensleitbilder, Beurteilungssysteme, Unternehmensführung
  • Change-, Projekt- und Qualitätsmanagement
  • Qualifizierungen von Meisterinnen und Meistern sowie Vorarbeiterinnen und Vorarbeitern

Wie wird gefördert?

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig ist ein Tageshonorar (umfasst 8 Stunden) von maximal 700 EUR. Die maximale Förderung beträgt 7.000 EUR pro Antragstellerin oder Antragsteller.

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Gründerinnen und Gründer sowie regionale Bestandsunternehmen mit günstigen Finanzierungshilfen. Ebenfalls wichtiger Ansprechpartner sind die KfW Mittelstandsbank sowie das MFI Mittelstandsförderinstitut Hamburg. Regionale Förderschwerpunkte sind u.a. Unternehmen der Medienwirtschaft (Förderprogramm „Garage Mikrofinanz“) oder Investitionen in Klima- und Ressourcenschutz. Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg erteilt zudem Finanzierungshilfen in Form von Bürgschaften für benötigte Unternehmens-Kredite

Förderprogramme im Überblick

1. Hamburg-Kredit Mikro

Der Hamburg-Kredit Mikro fördert in Beratungskooperation mit weiteren Partnern Existenzgründungen und unternehmensbezogene Investitionen mit Kreditbeträgen zwischen mindestens 5.000 EUR und maximal 40.000 EUR pro Vorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Selbstständige sowie Angehörige der freien Berufe.

Was wird gefördert?

  • Investitionen
  • Betriebsmittel

Die Darlehensmittel sollen vor allem zur Bewältigung der Corona-Krise und der wirtschaftlichen Folgen verwendet werden. Die Antragstellenden müssen ein Bestätigungsschreiben eines Kreditinstitutes vorlegen, aus dem hervorgeht, dass eine Begleitung des Finanzierungsvorhabens nicht erfolgen kann.

Wie wird gefördert?

100 Prozent der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten werden finanziert. Kleine Unternehmen bis zum 5. Geschäftsjahr erhalten 5.000 EUR – 25.000 EUR Kreditsumme. Kleine Unternehmen ab dem 5. Geschäftsjahr erhalten 5.000 EUR – 40.000 EUR.

2. Zuschuss Hamburg Digital

Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ unterstützt bei der Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und will dadurch zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und zur Erhöhung der IT-Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) beitragen. 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten) mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt.

Was wird gefördert?

  • Modul Hamburg-Digital "Check": Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben.
  • Modul Hamburg-Digital Invest: Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.

Wie wird gefördert?

Erhalte Zuschüsse für dein Digitalisierungsprojekt in Höhe von bis zu 50 Prozent der Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 EUR (netto) je Modul und Förderantrag betragen.

Die genauen Konditionen in Modul I und Modul II:

  • Modul I Hamburg-Digital "Check": Ausgaben für Beratungsleistungen werden mit 50% bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 EUR bezuschusst.
  • Modul II Hamburg-Digital "Invest“: Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben werden mit 30% bis zu einem maximalen Förderbetrag von 17.000 EUR bezuschusst.

3. Zuschuss UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz

Der Klimawandel aber auch die aktuellen politischen Ereignisse im Jahr 2022 (Rohstoff-Sanktionen) machen die Dringlichkeit für Investitionen in Nachhaltigkeit, Klima- und Ressourcenschutz deutlich. Unternehmen am Standort Hamburg unterstützt die IFB mit einem Zuschuss bis zu 40 % pro jährlich vermiedener Tonne Kohlendioxid, Tonne Material oder Kubikmeter Wasser.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für den Zuschuss UfR – Unternehmen sind Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe sowie Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen. Die geplanten Vorhaben müssen über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen. Investitionen werden nur insoweit gefördert, dass unter Berücksichtigung der Förderung eine Amortisationszeit von zwei Jahren nicht unterschritten wird.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro jährlich vermiedener Tonne CO2 bzw. pro eingesparter Tonne Material, Abfall oder eingespartem Kubikmeter Wasser. Für kleinere und mittlere Unternehmen beträgt der Zuschuss höchstens 40 % der förderfähigen Ausgaben, für größere Unternehmen höchstens 30 %.

Fördermittel für Investitionen in Betriebsmittel, zur Verbesserung der Liquidität oder zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit können in Hessen ansässige Unternehmen nicht nur über die KfW-Förderbank erhalten. Als zentraler Ansprechpartner für regionale Förderprogramme ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank) deine erste Anlaufstelle.

Förderprogramme im Überblick:

1. Kapital für Kleinunternehmen

Das Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen verbessert die Finanzierungsstruktur sowie die Liquiditätssituation von Kleinunternehmen und Freiberuflern, um dadurch die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals zu ermöglichen. Um Mittel aus dem Förderprogramm zu erhalten, musst du dich zuerst an deine Hausbank wenden, welche den Antrag für dich bei der WIBank stellt. 

Wer wird gefördert?

  • KMU und Freie Berufe: Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) sowie freiberuflich Tätige im Vollerwerb und mit Sitz in Hessen.
  • gemeinnützige Sozialunternehmen: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch gemeinnützige Sozialunternehmen in Form einer gGmbH oder gUG (haftungsbeschränkt) gefördert werden.
  • Unternehmensnachfolgen: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung im Rahmen von Unternehmensnachfolgen möglich. Das zu übernehmende Unternehmen muss die Antragsvoraussetzungen erfüllen und mindestens drei Jahre alt sein.

Ausgeschlossen von der Förderung sind: Existenzgründer (außer bei Unternehmensnachfolgen) sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (EU-Definition) und Sanierungsfälle. 

Was wird gefördert?

Die bereitgestellten Mittel können ohne Zweckbindung im Unternehmen verwendet werden, beispielsweise als Liquiditätsreserve (Nachrangdarlehen), zur Auftragsvorfinanzierung oder Betriebsmittelfinanzierung aber auch für Investitionen.

Wie wird gefördert?

Die WIBank stellt pro Endkreditnehmer einen Kreditbetrag zwischen 25.000 EUR und 150.000 EUR bereit. Dieser wird in Form eines unbesicherten Nachrangdarlehens mit einer Laufzeit von 7 Jahren vergeben. Nach Ablauf der Laufzeit muss das Darlehen in einer Summe zurückgezahlt werden (endfälliges Darlehen). Außerplanmäßige Rückzahlungen sind nicht zulässig. Der für die jeweilige Darlehenszusage gültige Sollzinssatz wird am Tag der Zusage durch die WIBank für die gesamte Laufzeit festschrieben. (Zinssatz Stand 1.3. 2022 für Endkreditnehmer: 4,97% pro Jahr nominal)

Das Förderprogramm sieht die Kofinanzierung in Höhe von 50 Prozent des WIBank-Darlehens durch ein eigenes Darlehen der Hausbank an den Endkreditnehmer vor. Bei diesem sind Konditionen und Laufzeit frei verhandelbar. Sicherheiten für das Hausbankdarlehen haften nicht für das Nachrangdarlehen der WIBank. Ein Kapitalbedarf von bspw. 75.000 Euro würde somit in Höhe von 50.000 Euro aus dem Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen sowie weiteren 25.000 Euro aus einem Hausbankdarlehen finanziert.

2. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen - Wachstum

Im Programm „GuW Hessen –Wachstum“ findest du Darlehen für den Ausbau deines Geschäftsmodells.

Wer wird gefördert?

„GuW Hessen –Wachstum“ finanziert Investitionen und Betriebsmittel für freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen ab 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. 

Was wird gefördert?

Die Darlehen dienen zur Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (GuW Hessen – Wachstum Investitionen) oder Betriebsmittel (GuW Hessen – Wachstum Betriebsmittel). 

Wie wird gefördert?

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 1 Mio. EUR. Der Förderkredit wird mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz vergeben. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Regel-Laufzeiten betragen 2, 5 und 10 Jahre, wobei in den 10-jährigen Laufzeitvarianten auch kürzere Darlehenslaufzeiten möglich sind.

Der Kreditantrag muss vor dem Beginn des Vorhabens bei einer Hausbank gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt, sobald der Kreditnehmer erste wesentliche Verpflichtungen mit finanzieller Bindung eingeht.

3. DIGI-Zuschuss Hessen

Den „DIGI-Zuschuss“ können hessische Unternehmen ebenfalls über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) beantragen. Der nächste Förderaufruf startet am 07.06.2022.

Wer wird gefördert?

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Selbstständige der Freien Berufe sind für den „DIGI-Zuschuss“ antragsberechtigt. .

Was wird gefördert?

  • Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen
  • Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung
  • mit den Anschaffungen verbundene Dienstleistungen

Wie wird gefördert?

Unternehmen erhalten einen anteiligen Zuschuss (50 %) in Höhe von bis zu 10.000 EUR für Digitalisierungsprojekte. Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Sachausgaben beträgt 4.000 EUR.

Neben dem hier thematisierten „klassischen“ DIGI-Zuschuss stellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen auch 2022 Mittel für einen Sonderaufruf „DIGI-Zuschuss Quali“ zur Verfügung. Hierbei werden ausschließlich Qualifizierungs-/Schulungsmaßnahmen im Umfeld der Digitalisierung eines KMU gefördert. Der nächste Förderaufruf wird am 10.05.2022 stattfinden.

Regionale Förderprogramme gibt es in Mecklenburg-Vorpommern u.a. für die Themenfelder wirtschaftliche Strukturstärkung, Klimaschutz, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen. Auch der Tourismus und Unternehmen im Gastgewerbe werden in Mecklenburg-Vorpommern mit gezielten Fördermitteln gestärkt. Zuschüsse für Investitionen in die Digitalisierung können regional ansässige Unternehmen ebenfalls über das Landesförderinstitut erhalten.

Ansprechpartner & Förderinstitute:

Ansprechpartner ist neben der bundesweit tätigen KfW Mittelstandsbank das hiesige Landesförderinstitut M-V, das zur Norddeutschen Landesbank Girozentrale gehört.

Förderprogramme im Überblick:

1. DigiTrans Zuschüsse für die Digitalisierung

Die Förderung von Unternehmensinvestitionen im Bereich Digitalisierung erfolgt gemäß der DigiTrans Richtlinine M-V.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der Förderung ausgeschlossen. Details erfährst du auf der Website des Landesförderinstituts.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von 8.000 EUR bis 20.000 EUR (im Einzelfall bis 100.000 EUR), welche der Umsetzung des Vorhabens dienen. Nicht förderfähig sind Investitionen in Standardhardware und Standardsoftware. 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt projektbezogen im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Kleine und Kleinstunternehmen können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für mittlere Unternehmen beträgt der anteilige Fördersatz maximal 35 %. Das Vorhaben darf vor Antragstellung und Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.

2. Meisterprämie

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert selbstständige Handwerks- und Industriemeister*innen mit einem Grüdungszuschuss. Ziel ist eine Erhöhung der Anzahl von Existenzgründungen in Form einer Betriebsübernahme, um die Wirtschaftskraft des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den bezeichneten Gewerken zu stärken.

Was wird gefördert?

Die Meisterprämie ist ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als einmaliger Festbetrag in Höhe von 7.500 EUR. Die Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind vor der Betriebsübernahme schriftlich unter Verwendung des Vordrucks "Antragsformular" zu stellen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Betriebsübernahme ist grundsätzlich der Beginn der gewerblichen Tätigkeit (gemäß Gewerbeanmeldung) im jeweils übernommenen Betrieb.

3. Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien und/oder zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien sind in Mecklenburg-Vorpommern mit einer speziellen Förderrichtlinie anteilig finanzierbar.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Contracting-Unternehmen
  • Vereine, Verbände, Stiftungen; gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung

Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a.: Freiberuflich Tätige; Unternehmen in Schwierigkeiten 

Was wird gefördert?

Als förderfähig zählen investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen
dienen. Dazu zählen insbesondere:

  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe
  • Brennstoffzellentechnik, Elektromobilität
  • Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
  • Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen
  • Planungsleistungen investiver Maßnahmen

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss wird gewährt, sofern das Projekt in M-V durchgeführt wird und die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 20.000 EUR betragen. Die Höhe der Anteilfinanzierung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) beträgt in der Regel bis zu 30 %, im Ausnahmefall kann einmalig als maßnahmespezifischer Bonus gewährt werden. 

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Willst du am Standort Niedersachsen gründen oder führst ein regional etabliertes Unternehmen, stehen dir über die NBank verschiedene Förderprogramme zur Wahl. Mikrokredite, der Niedersachsen-Schnellkredit oder Beratungszuschüsse für dein unternehmerisches Wachstum sind nur einige der Finanzierungshilfen, die du nutzen kannst.

Ansprechpartner & Förderbanken:

Die Förderbank des Bundeslandes Niedersachsen vergibt zinsgünstige Darlehen und Anteilsfinanzierungen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Das komplette Förderspektrum findest du auf der Website der NBank.

Förderprogramme im Überblick:

1. MikroSTARTer Niedersachsen

Mit dem MikroSTARTer Niedersachsen unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank Gründungen und Unternehmensnachfolgen insbesondere von heimischen Kleinstgründer*innen. Nachhaltige Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit sind ebenfalls förderfähig. 

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen planen oder eine Unternehmensnachfolge in Niedersachsen anstreben.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.

Der/die Antragsteller/in muss:

  • die (zukünftige) Betriebsstätte in Niedersachsen haben.
  • im Antrag das Unternehmenskonzept darlegen.
  • im Antrag einen Finanzierungsplan vorlegen und damit eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke nachweisen.
  • über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben verfügen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen (z.B. Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten).

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung erfolgt zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Mindest-Kreditsumme beträgt 5.000 EUR. Die maximale Darlehenssumme ist auf 25.000 EUR begrenzt. Die Kreditlaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre und maximal fünf Jahre.

2. Kostenfreie Beratung europäische Förderprogramme durch die NBank

Ein besonderes Angebot der NBank ist die kostenfreie Beratung über Möglichkeiten der Finanzierung aus den Fördertöpfen der Europäischen Union, die niedersächsische Unternehmen in Anspruch nehmen dürfen.

Wer wird gefördert?

  • Start-ups, kleine, mittlere und große Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was ist Gegenstand der Beratungsförderung?

  • Projekte zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit europäischer Dimension (Horizont 2020)
  • Europäische Umwelt- und Klimaschutzprojekte (LIFE, Kultur)
  • Projekte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (COSME)
  • Zugang zu Finanzierungen über europäisch geförderte Kredite, Darlehen, Beteiligungen, Bürgschaften etc. (Access to Finance)
  • Weitere europäische Programme (wie Kreatives Europa, etc.)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Recherche nach Fördermöglichkeiten benötigt die NBank im Vorfeld eine kurze Beschreibung des Vorhabens und des geplanten Mitteleinsatzes.

Hinweis: Für ein europäisches Förderprogramm kommen ausschließlich Projektvorhaben in Frage, die eine „europäische Dimension“ aufweisen. In der Regel ist bei europäischen Förderprogrammen eine Beteiligung mehrerer europäischer Partner gefordert (Verbundprojekte).

3. Beratungszuschuss zur Förderung unternehmerischen Know-hows

Das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bezuschusst externe Beratungsleistungen zu sämtlichen unternehmerischen Belangen. In Niedersachsen profitierst du von regional unterschiedlichen teils attraktiven Förderquoten.

Wer wird gefördert?

  • Jungunternehmen: Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter

Nicht förderfähig sind u.a. Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen. Ebenfalls nicht förderfähig sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Was wird gefördert?

Der Beratungszuschuss zur Förderung unternehmerischen Know-hows fördert u.a.:

  • Allgemeine Unterstützung einer externen Unternehmensberatung
  • Professionelle Beratungen in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern oder wiederherzustellen
  • Spezielle Beratungen zu Themen wie beispielsweise Fachkräftegewinnung und -sicherung, Gleichstellung, altersgerechte Gestaltung der Arbeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Nicht förderfähig sind: überwiegende Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen, überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Beratungen, die Vermittlungstätigkeiten beinhalten sowie Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf unterschiedlicher Bemessungsgrundlage:

  • Für junge Unternehmen gilt: Bemessungsgrundlage 4.000 EUR, Fördersatz 60 % (Region Lüneburg) bzw. 50 % (stärker entwickelte Region Niedersachsens)
  • Für Bestandsunternehmen gilt: Bemessungsgrundlage 3.000 EUR, Fördersatz 60 % (Region Lüneburg) bzw. 50 % (stärker entwickelte Region Niedersachsens)
  • Für Unternehmen in Schwierigkeiten gilt: Bemessungsgrundlage 3.000 EUR, Fördersatz 90 % für ganz Niedersachsen. Auf Wunsch moderiert oder begleitet Ihr Ansprechpartner der NBank die Unternehmenssicherungsberatung.

Wer in Nordrhein-Westfalen ein Unternehmen mit einer Förderung gründen oder erweitern will, erhält Finanzierungshilfen über die bundesweit tätige KfW-Förderbank und das regionale Wirtschaftsförderungsprogramm RWP der NRW.BANK.

Förderprogramme im Überblick:

1. NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation

Im Förderporgramm NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation werden zinsgünstige Darlehen ohne Höchstbetrag mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% vergeben. Optional erfolgt die Kreditvergabe mit einer 50%igen oder 80%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank. 

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen in Gründung
  • Kleine, mittlere und große Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden)
  • Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Komplexe Digitalisierungsvorhaben mit Investitionen in u.a.: 

  • Digitale Produktion und Verfahren wie z.B.: Integration/Einbindung von digitalen Kundenschnittstellen (CRM-Systeme) an das Produktionsleitsystem (Manufacturing Execution System)
  • vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung (ERP-System) und der Produktionssysteme
  • Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 100 MBit/s symmetrisch)
  • Digitale Produkte wie z.B.:Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen
  • Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware
  • Entwicklung von digitalen Standards und Normen
  • Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
  • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
  • Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Ratendarlehen. Bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel werden finanziert. Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt. Es gelten unterschiedliche Laufzeiten: 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr bzw. 5, 7 und 10 Jahre bei 1 optionalen Tilgungsfreijahr.

2. Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Gutscheine

Das Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) fördert die Neu- und Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Die Neu- und Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren sind mittels Zuschuss förderfähig. 

Wie wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich je nach Gutscheinart und Schwerpunkt:

  • MID-Digitalisierung: bis zu 15.000 EUR (Bagatellgrenze: 5.000 EUR)
  • MID- Analyse: bis zu 15.000 EUR (Bagatellgrenze: 5.000 EUR)
  • MID-Innovation: bis zu 40.000 EUR (Bagatellgrenze: 10.000 EUR)

Der Zuschuss wird anteilig gewährt wie folgt:

  • MID-Digitalisierung: Kleinst- und kleine Unternehmen: 50%; mittlere Unternehmen: 30%
  • MID- Analyse: Kleinst- und kleine Unternehmen: 80%; mittlere Unternehmen: 60%
  • MID-Innovation: Kleinst- und kleine Unternehmen: 50%; mittlere Unternehmen: 30%

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer am heimischen Standort. Sämtliche Förderbereiche von der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung, Innovationsförderung sowie Investitionen in nachhaltige Entwicklung, Klimaschutz und Energieffizienz sind im Portfolio der ISB vertreten.

Förderprogramme im Überblick:

1. Unternehmerkredit RLP

Der zinsverbilligte ISB-Unternehmerkredit RLP – optional mit einer Haftungsfreistellung der ISB für das durchleitende Kreditinstitut – richtet sich nach dem KfW-Unternehmerkredit. Die ISB verbilligt die ohnehin schon günstigen Kredite der KfW zusätzlich.

Der Unternehmerkredit RLP kann in folgenden Programmvarianten beantragt werden:

  • Investitionskredit (547)
  • Betriebsmittelkredit (548)
  • haftungsfreigestellter Investitionskredit (575)

Wer wird gefördert?

KMU und Freiberufler*innen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt sind, sind förderberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsfinanzierungen bis 2 Mio. EUR und Betriebsmittelfinanzierungen bis 500.000 EUR.

Wie wird gefördert?

Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart. Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 %. Die Kreditvergabe erfolgt mit flexiblen Laufzeiten bis zu 20 Jahren und optionalen Tilgungsfreijahren. 

2. DIGIBOOST Digitalisierungszuschuss

Der DIGIBOOST Digitalisierungszuschuss fördert digitale Investitionsvorhaben in kleinen Unternehmen.

Wer wird gefördert?

  • branchenübergreifendes Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen in ganz Rheinland-Pfalz

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Leistungsprozessen. Hierbei soll auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen, sowie die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefördert werden.

Förderfähig sind in diesem Zusammenhang umfassende Digitalisierungsvorhaben, die durch einen Auftragnehmer durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Leistungsprozesse. 

Wie wird gefördert?

Berücksichtigt werden Vorhaben ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 4.000,00 EUR, die bis spätestens 15 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt und beendet werden. Auf die Investitionssumme erhalten kleine Unternehmen bis 10 Beschäftigte einen Zuschuss von 75 Prozent (max. 15.000,00 EUR).

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der ISB über das Kundenportal.

3. Zuschuss zu Beratungskosten für mittelständische Unternehmen

Kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz können Zuschüsse für externe Beratungsleistungen zu Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie hinsichtlich Produkt- und Kommunikationsdesign erhalten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt maximal 400 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).

Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.

Zentrale Ansprechpartner für regionale Wirtschaftsförderung sind im Saarland die GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH und die Saarländische Investitionskreditbank AG.  Die GIU steht im Eigentum der Landeshauptstadt Saarbrücken und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen zum Beispiel dabei, einen guten Standort für eine Untenrehmensgründung oder die Erweiterung einer Betriebsstätte zu finden. Die Saarländische Investitionskreditbank AG ist die Förderbank des Saarlandes.

Ausgewählte Fördermittel im Saarland:

1. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland

Mit der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland finanzierst du Investitionen und Betriebsmittel zu vergünstigten Zinssätzen. Existenzgründungen / -festigungen, Unternehmensnachfolgen sowie Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen werden ebenfalls zu besonders attraktiven Konditionen gefördert.

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer und -festiger innerhalb der ersten 5 Jahre
  • Freiberufler*innen
  • Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Alle Investitionen die mittel- und langfristig finanziert werden müssen
  • Erwerb von Unternehmen oder tätigen Beteiligungen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager

Wie wird gefördert?

  • Förderart & Auszahlung: Förderdarlehen mit bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel
  • Höchstbetrag: EUR 2 Mio. pro Vorhaben
  • Zinsen & Laufzeit: Günstiger, risikogerechter Zinssatz, bis max. 10 Jahre Zinsbindung

2. EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland

Mit dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland gewährt die SIKB Nachrangdarlehen zur Finanzierung von Investitionen und/oder Betriebsmitteln, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. 

Zu den Vorteilen des EFRE Nachrangdarlehens zählen:

  • Stärkung des wirtschaftliches Eigenkapitals
  • Verbesserung der Bonität
  • Mehr Spielraum für Investitionen (die Aufnahme von Bankkrediten wird erleichtert)

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberufler*innen
  • Junge (technologie- und innovationsorientierte) Unternehmen, die sich in der Markteintrittsphase befinden
  • Existenzgründer
  • Nachfolgeunternehmen

Was wird gefördert?

  • Investitionen, wie z.B. gewerbliche Baukosten, Kauf von Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung etc.
  • Betriebsmittel

Wie wird gefördert?

  • Auszahlung: 100% des Darlehens werden ausgezahlt
  • Zinsen: Risikogerechter, fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
  • Laufzeit: bis zu 10 Jahre bei grundsätzlich 5 Jahren tilgungsfreien Anlaufjahren

3. Kompetenz durch Weiterbildung – KdW

Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung werden im Saarland über das Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH (FITT) gefördert.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Saarland

Was wird gefördert?

  • Weiterbildungskosten zum Erwerb digitaler Kompetenzen für Beschäftigte in KMU

Wie wird gefördert?

  • 50 Prozent Zuschuss zu den Weiterbildungskosten der Beschäftigten
  • ab 200 Euro Seminargebühren (netto); bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeiter und Maßnahme

Selbstständige, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen am Standort Sachsen erhalten Finanzierungshilfen zum Beispiel über die KfW Mittelstandsbank sowie die Sächsische Aufbaubank und die Bürgschaftsbank Sachsen

Fördermittel im Überblick:

1. Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)

Mit dem Mikrodarlehen erhalten Gründerinnen und Gründer, die eine selbstständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel.

Wer wird gefördert?

Es werden Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase unterstützt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel.

Wie wird gefördert?

Existenzgründerinnen und - gründer sowie junge Unternehmen erhalten ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Um ein Mikrodarlehen zu erhalten, müssen Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten selbst aufbringen. 

Praktischer Tipp: Der Eigenanteil kann auch über Mittel aus Crowdfunding aufgebracht werden, die beispielsweise über die Plattform Startnext gesammelt werden. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank kooperiert hierfür mit der Startnext Crowdfunding GmbH.

2. SAB Sachsenkredit "Gründen und Wachsen"

Der SAB Sachsenkredit "Gründen und Wachsen" fördert sowohl Jungunternehmer*innen als auch bereits etablierte Geschäftsmodelle in ihren Bestrebungen nach Wachstum, Festigung & Stabilisierung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Existenzgründer (natürliche Personen),
  • Angehörige der Freien Berufe sowie
  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

Als weitere Voraussetzungen gelten:

  1. Der Investitions-/ Maßnahmeort muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
  2. Für Gründer*innen: Die Gründung einer selbstständigen Tätigkeit muss auf Dauer angelegt und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein.
  3. Alle Antragsteller müssen über die nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • stille Gesellschafter
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 2 Ziffer 18 der Allgemeinen Gruppengleichstellungsverordnung (AGVO)

Was wird gefördert?

Der SAB Sachsenkredit "Gründen und Wachsen" fördert die Anschaffung von Investitionsgütern und Betriebsmitteln.

Förderfähige Investitionen sind u.a. die Finanzierung von Vorhaben, die auf Gründung, Wachstum, Festigung oder Nachfolge zielen, um Unternehmer und Freiberufler im Wettbewerb zu stärken. Dazu gehören im Einzelnen:

  • Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
  • Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
  • Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10% nicht unterschritten ist
  • Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
  • Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen
  • unter bestimmten Voraussetzungen der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte

Förderfähig sind aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens. Dazu zählen beispielsweise:

  • Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen und Fahrzeugen, welche ausschließlich zur Ausübung des gewerblichen Zwecks dienen
  • Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden

Betriebsmitteldarlehen dienen der Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens. Förderfähig hier sind bspw. 

  • Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
  • Finanzierung von zusätzlichem bzw. erhöhtem Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung

Wie wird gefördert?

Gewährt werden Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 20.000 EUR bis zu 5 Mio. EUR. Die Förderdarlehen werden mit Zuwendungen in Form von Tilgungszuschüssen vom Freistaat Sachsen gefördert. 

3. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen

Erfolgversprechende Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen fördert die Bürgschaftsbank Sachsen gemeinsam mit den Hausbanken durch drei verschiedene Bürgschafts-Programme:

  1. Bürgschaft: Zielgruppe sind Existenzgründer bzw. bestehende Unternehmen mit Investitionsort Sachsen; Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlager, Betriebsmittel, Avale; Max. Bürgschaftshöhe: 80% des Kredites / 2,0 Mio. EUR
  2. BoB – Bürgschaft ohne Bank: Für Existenzgründer bzw. bestehende Unternehmen mit Investitionsort Sachsen; Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätige Beteiligungen, Warenlager, Betriebsmittel, Avale; Max. Bürgschaftshöhe 80% des Kredites / 160.000 EUR bzw. 80% des Kredites / 520.000 EUR für Nachfolgefinanzierungen
  3. Express-Bürgschaft: Für bestehende Unternehmen (mind. zwei Jahresabschlüsse) mit Investitionsort Sachsen; Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Warenlager, Betriebsmittel, Avale; Max. Bürgschaftshöhe: 70% des Kredites / 100.000 EUR

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, kurz IB ist die erste Anlaufstelle für zinsgünstige Finanzierungen und attraktive Zuschüsse in unternehmerisches Wachstum. Für Gründerinnen und Gründer stehen eigene Förderprogramme wie z.B. das IB-Gründungsdarlehen bereit. Innovative Geschäftsideen fördert der Fonds Sachsen-Anhalt IDEE. Investitionen in Klimaschutz sind ebenfalls aus eigenen Förderprogrammen finanzierbar.

Förderprogramme im Überblick:

1. IB-Gründungsdarlehen

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt mit dem Gründungsdarlehen Erfolg versprechende regionale Gründungsvorhaben.

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • Kleine und mittlere Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
  • Freiberufler bis 5 Jahre nach Gründung

Was wird gefördert?

  • Investitionen (z. B. Baumaßnahmen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Auftragsvorfinanzierung
  • Betriebsmittel/-ausgaben

Wie wird gefördert?

Die Darlehensbereitstellung erfolgt bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs von mindestens 10.000 EUR bis maximal 500.000 EUR.

2. Das IB-Digitalisierungsdarlehen

Mit dem IB-Digitalisierungsdarlehen erhältst du Unterstützung bei der Finanzierung von Personalkosten oder Projektausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung in deinem Unternehmen.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Personalkosten
  • Projektausgaben
  • Fremdleistungen

Wie wird gefördert?

Darlehen werden bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs ausgezahlt (min. 10.000 EUR, max. 1,5 Mio. EUR). Die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre, davon sind max. zwei Jahre tilgungsfrei. Es gilt ein fester Zinssatz von 0,95 %.

3. Meistergründungsprämie

Die Meistergründungsprämie fördert Existenzgründungen im regionalen Handwerk. Mit der Meistergründungsprämie soll Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden.

Wer wird gefördert?

  • Handwerksmeister in Sachsen-Anhalt, die sich in ihrem Handwerk selbständig machen

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel zur erstmaligen Gründung einer nachhaltigen Existenz
  • Betriebsneugründungen
  • Übernahme von Betrieben

Wie wird gefördert?

  • Einmaliger Zuschuss  in Höhe von 10.000 Euro; die Antragseinreichung erfolgt über die jeweils zuständige Handwerkskammer

 Gründer*innen, junge Wachstums- und etablierte Bestandsunternehmen in Schleswig-Holstein werden von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) mit einem vielfältigen Förderangebot unterstützt.

Förderprogramme im Überblick:

1. IB.SH Mikrokredit

Der IB.SH Mikrokredit fördert Gründerinnen und Gründer bei ihrem Start in die Selbstständigkeit mit einem zinsgünstigen Darlehen. In einem vereinfachten Antragsverfahren begleitet die IB.SH neben Neugründungen auch Übernahmen und Festigungsvorhaben bestehender Unternehmen binnen fünf Jahre nach Gründung.

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern / -innen 

Einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation/Erfahrung des Gründers / der Gründerin bzw. der Gesellschafter/innen werden vorausgesetzt. 

Von der Förderung ausgenommen sind Personen mit unerledigten Negativmerkmalen in der Schufa.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Neugründungen, die Übernahme sowie die Festigung (binnen fünf Jahren nach Gründung) von Unternehmen in Schleswig-Holstein. 

Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von vorhandenen Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

Wie wird gefördert?

  • Darlehensbetrag: 3.000 EUR bis 25.000 EUR
  • Auszahlung: 100 %
  • Zinssatz: aktuell 3,15 % p.a.
  • Zinsbindung: fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
  • Laufzeit: 7 Jahre

2. IB.SH Mittelstandskredit

Der IB.SH Mittelstandskredit finanziert Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Umfangreiche Sicherheiten sind nicht erforderlich. Du profitierst von einem einfachen Antragsverfahren und einer schlanken Kreditprüfung. Das Darlehen ist flexibel einsetzbar.

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen und Unternehmen mit max. 3 Gesellschafterinnen/Gesellschaftern (grundsätzlich sind nur Unternehmensstrukturen mit max. 2 operativ tätigen Gesellschaften geeignet)
  • Unternehmen, deren Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig gesichert ist
  • Unternehmen, deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist
  • Personen ohne unerledigte Negativmerkmale in der SCHUFA
  • Unternehmen, deren Creditreform-Index bei Antragsstellung max. 349 beträgt

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Ausgaben im IB.SH Mittelstandskredit zählen Investitionen und der Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen.

Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

Bei Finanzierung eines Liquiditätsbedarfs >100.000 Euro ist eine Finanzierungsbeteiligung der Hausbank in Höhe von 10 %  (in Form von Kontokorrent-Linien oder Krediten) erforderlich. Ausnahmen sind bei Existenzgründungen möglich.

Wie wird gefördert?

  • Darlehensbetrag: 25.000 EUR bis 250.000 EUR; auch als Finanzierungsbaustein bei größeren Vorhaben möglich
  • Auszahlung: 100 Prozent
  • Zinsen & Laufzeit: fest für die gesamte Laufzeit; 5 / 7 / 10 oder 12 Jahre (je nach Verwendungszweck) 
  • Besicherung: keine
  • Kreditantrag: Antragstellung ausschließlich digital im PDF-Format über die Hausbank, einen Berater oder direkt an die IB.SH per E-Mail 

3. Beteiligungsfonds für KMU

Der Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung. Das über den Fonds bereitgestellte Beteiligungskapital kann sowohl zur Finanzierung von Maßnahmen zur Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung als auch zur Nachfolgefinanzierung genutzt werden.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sind antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung
  • Maßnahmen während der Unternehmensgründung
  • Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge

Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als stille oder offene Beteiligung. Die Höhe des Beteiligungsbetrags gliedert sich wie folgt:

  • Stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR
  • Offene Beteiligung: maximal 100.000 EUR als Minderheitsbeteiligung bis zu 20 % des Kapitals
    Tilgungsrate

Für stille Beteiligungen gilt eine Laufzeit von 10 Jahren. Stille Beteiligungen sind endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich. Offene Beteiligungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren und sind endfällig. 

4. Investitionen in Digitalisierung & Nachhaltigkeit

Verschiedene Fördermittel, die bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragt werden können, stehen auch für Digitalisierungsvorhaben zur Verfügung.

Insbesondere im Landesprogramm Wirtschaft können KMU ihre Digitalisierungsvorhaben entlang der folgenden generellen Auswahlkriterien positionieren. Gefördert werden sollen maßgeblich:

  1. Zielgerichtete Investitionen in eine wachstumsorientierte und nachhaltige Infrastruktur sowie in Vorhaben mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung
  2. Förderung der Wissensgesellschaft und der Wissenswirtschaft sowie der kulturellen Potenziale
  3. Qualitatives Wachstum und Innovation
  4. Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen
  5. Maßnahmen für Energieeffizienz und Nutzung der erneuerbaren Energien in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU)

Kleine und mittlere Unternehmen können eine Förderung in Thüringen bei verschiedenen Stellen beantragen. Neben der bundesweit tätigen KfW Mittelstandsbank ist die Thüringer Aufbaubank die zentrale Förderbank für regional ansässige Unternehmen.

Ein Schwerpunkt der Förderprogramme in Thüringen liegt in der Einsparung von Energie und dem Schutz des Klimas und der Umwelt. Enthalten sind auch Investitionszuschüsse für die Nutzung von Energieeinsparungen im Zuge von Produktionsprozessen sowie für die Umstellung auf die Nutzung erneuerbarer Energien.

Spezielle Förderlinien gibt es zudem für die thüringische Wasserwirtschaft, zur Verbesserung der vorhandenen Infrastrukturen sowie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von regional ansässigen oder neu zu gründenden Tourismusunternehmen.

Ausgewählte Förderprogramme in Thüringen:

1. Thüringen Kapital

Mit Thüringen Kapital sichert die Thüringer Aufbaubank Investitionen, Betriebsmittel, die Markteinführung neuer Produkte, Innovationen oder den Kauf von Unternehmensanteilen über ein Nachrangdarlehen ab.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer*innen sowie Angehörige Freier Berufe mit positiven Marktchancen. 

Ob eine Finanzierung über Thüringen-Kapital möglich ist, wird über ein Rating-Verfahren ermittelt. Für das Rating sind im Rahmen des Thüringen-Kapital-Antrages ein Fragenkatalog zu beantworten und verschiedene Anlagen zusammenzustellen.

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung erfolgt als Nachrangdarlehen für Kreditbeträge in Höhe von mindestens 20.000 EUR bis maximal 200.000 EUR. Die Laufzeit beträgt entweder 10 Jahre  (6 Jahre sind tilgungsfrei) oder 15 Jahre (davon 6 Jahre tilgungsfrei ). Außerplanmäßige (Teil-)Rückzahlungen sind nach Ablauf von 10 Jahren jederzeit möglich. 

2. Thüringen-Dynamik

Thüringen Dynamik ist ein Darlehensprogramm mit dem kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gefördert werden können.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors
  • Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe;
  • Existenzgründer*innen in den genannten Branchen sowie
  • natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb.

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Maßnahmen von Thüringen Dynamik zählen:

  • alle zu einem Vorhaben gehörenden neu anzuschaffenden betrieblich genutzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter
  • Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen,
  • Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals)
  • Aufwendungen für Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen

Wie wird gefördert?

Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank erfolgen. Zum Zeitpunkt der Zusage durch die Thüringer Aufbaubank darf das Vorhaben noch nicht abgeschlossen sein.

Der maximale Finanzierungsbetrag beträgt 2 Millionen Euro pro Antragsteller*in und Kalenderjahr. Die gleichzeitige Beantragung einer 50 prozentige Haftungsfreistellung ist möglich. 

3. Digitalbonus Thüringen

Mit dem Digitalbonus Thüringen werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere:

  • verarbeitendes Gewerbe,
  • unternehmensnahe Dienstleistungen,
  • Baugewerbe,
  • Handwerk,
  • Handel sowie
  • für Antragseingänge bis 31.03.2022 das Gastgewerbe und die Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft)) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler*innen. 

Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne Ziffer 2.2. der Richtlinie Thüringen-Invest gehören die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer*innen. Zu den unternehmensnahen Dienstleistungen zählen Leistungen, die überwiegend von Unternehmen nachgefragt werden; insbesondere Leistungen, die produktbegleitend oder dem Produktionsprozess vor- /nachgelagert sowie prozessbegleitend sind.

Nicht förderberechtigt sind: Unternehmen in Schwierigkeiten; Nebenerwerbsunternehmen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für Software, Hardware und externe Dienstleistungen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 EUR. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 EUR betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 EUR nicht übersteigen.

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Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

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