· Recht & Steuern

Bund verlängert Kurzarbeitergeld bis zum 30.9. 2022

Das Bundeskabinett hat die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30. September 2022 verlängert. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jetzt beachten müssen.

Geprüfte Vorlagen für Kurzarbeit im Unternehmen

Junger Mann beschäftigt sich mit Vorlagen im Arbeitsumfeld einer Druckerei.
In bestimmten Branchen wie der Druckindustrie ist der Anteil an Kurzarbeit weiterhin hoch.

Kurzarbeitergeld ab 1. Juli 2022: Was du wissen musst

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Voraussetzungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal verlängert. Die Verordnung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft: 

Kurzarbeit hat sich als ein wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie gezeigt. Jetzt wollen wir den Betrieben mit der Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes auch für den Fall unter die Arme greifen, dass sich die Lieferkettenproblematik in Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine weiter verschärfen sollte. (...)

– Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)

Zu den wiederholt verlängerten Erleichterungen bei Bezug von Kurzarbeitergeld zählen:

  • Arbeitsausfall von mindestens 10 Prozent: Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt weiterhin von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt.
  • Keine Minusstunden: Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes wird weiter vollständig verzichtet.

Darüber hinaus gehende pandemiebedingte Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollen wie geplant am 30. Juni 2022 auslaufen. Das bedeutet konkret:

  • keine höheren Leistungssätze: Kurzarbeit wird ab Juli wieder mit maximal 60 Prozent (ohne Kind) bzw. 67 Prozent (mit Kind) des Nettolohns vergütet.
  • keine längere Bezugsdauer: Kurzarbeitergeld wird wieder für längstens 12 Monate gewährt.
  • keine Einbeziehung von Leiharbeit: Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind von der Regelung ausgeschlossen.

Kurzarbeitergeld & Sozialversicherungsbeiträge: Das ist NEU

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Beschäftigten in Kurzarbeit eine qualifizierte Weiterbildung ermöglichen, erhalten noch bis zum 31. Juli 2023 eine hälftige Erstattung der ihrerseits zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge. Gleiches gilt für die Kosten, welche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für konkrete Weiterbildungskurse aufwenden. Diese werden ebenfalls noch bis zum 31. Juli 2023 anteilig erstattet. 

In Abhängigkeit der Betriebsgröße vergütet die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für Weiterbildungen pauschal zwischen 15 Prozent und 100 Prozent. Die genauen Förderhöhen regelt das Beschäftigungssicherungsgesetz wie folgt:

  • bis zu 9 Beschäftigte: 100%-ige Erstattung
  • 10 - 249 Beschäftigte: 50%-ige Erstattung
  • 250 - 2499 Beschäftigte: 25%-ige Erstattung
  • ab 2500 Beschäftigte: 15%-ige Erstattung

Was ist eine förderfähige qualifizierte Weiterbildung?

Damit eine Weiterbildung durch die Arbeitsagentur als qualifizierte Maßnahme anerkannt wird, müssen folgende Vorausssetzungen erfüllt sein: 

  1. die Weiterbildung wird während der Kurzarbeit begonnen
  2. Bildungsträger und Maßnahme sind nach dem SGB III zugelassen/zertifiziert
  3. die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden oder
  4. die Maßnahme kann nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) durchgeführt werden 

TIPP: In der ZANDURA Vorlagen App finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rechtssichere Vorlagen für Vereinbarungen über Kurzarbeit im eigenen Unternehmen, darunter eine Nachtragsklausel für bestehende Arbeitsverträge und ein Muster für die Einwilligungserklärung von Beschäftigten.

➔ Jetzt weiter zu den Vorlagen für Kurzarbeit

KfW-Sonderprogramm Ukraine-Krieg & Inflation

Ukraine-Krieg & Inflation: KfW-Förderkredit startet

Unternehmen, die durch Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossene Betriebsstätten oder gestiegene Energiekosten von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges betroffen sind, unterstützt die KfW mit einem neuen Förderkredit. Alle Konditionen im Überblick.

Kurzarbeit: Wer ist besonders betroffen?

Im frühlingshaften Interim der Corona-Wellen ist die Zahl der Kurzarbeitenden zuletzt quer durch alle Branchen hinweg gesunken. Wie das Handelsblatt unter Berufung auf Berechnungen des ifo-Instituts berichtet, waren im Mai 2022 in Deutschland noch 277.000 Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen (nach 399.000 im April). Dies seien noch 0,8 Prozent der Beschäftigten, nach 1,2 Prozent im entsprechenden Vormonat.

Die größten Rückgänge verzeichneten der Handel und das Gastgewerbe. Auf das Instrument der Kurzarbeit weiterhin angewiesen bleiben Branchen wie die Automobilindustrie mit einem Kurzarbeit-Anteil von 4,1 Prozent bzw. 38.000 Beschäftigten, die Textilhersteller mit 3,9 Prozent (13.000) und die Drucker mit 4,2 Prozent (5000).

Kurzarbeit gegen Krise & Krieg: Kritische Masse verhindern

Mit der Verlängerung des Kurzarbeitergelds bis Ende September 2022 und einer anschließenden Neubewertung der gesamtpolitischen Lage will die Bundesregierung betroffenen Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.

Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine drohten sich die pandemiebedingten Störungen in den weltweiten Lieferketten noch zu verschärfen. Fehlende Vorprodukte könnten so auch im weiteren Jahresverlauf die Produktion der Betriebe unmittelbar beeinträchtigen.

Kurzarbeit als flexibles Steuerungselement der Beschäftigung hilft Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern schnell auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren und den Kostendruck mittelfristig zu senken.

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Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

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