Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Was du wissen musst
Gründungszuschuss, Einstiegsgeld & Mikrokredite
Gründen aus der Arbeitslosigkeit: So gehst du vor
Safety first ist ein gut gemeinter Rat in Krisenzeiten, dessen Bedeutung jedoch nicht überschätzt werden sollte. Wenn sich deine berufliche Karriere aktuell am Scheideweg befindet, hast du mehr Möglichkeiten als dem Status Quo hinterherzulaufen. Bist du arbeitslos oder absehbar von Arbeitslosigkeit bedroht, kann es sinnvoll sein die Grenzen des eigenen Horizonts neu auszuleuchten und mit Out-of-the-Box Denkansätzen eine neue Richtung einzuschlagen.
Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
– Albert Einstein
Darf ich aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen?
Selbstverständlich! Die Bemühungen der Bundesagentur für Arbeit fokussieren sich zwar auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, wer jedoch ein tragfähiges Geschäftsmodell vorweisen kann, hat gute Aussichten auf einen Existenzgründungszuschuss (ALG I). Gleiches gilt für Menschen, die Hartz4-Leistungen beziehen. Auch das Jobcenter bietet unternehmerisch begabten Klient*innen die Chance sich selbstständig zu machen und vergibt hierfür das Einstiegsgeld als Startfinanzierung.
Der erste Schritt in die geplante Selbstständigkeit ist deshalb immer das gut vorbereitete Gespräch mit einem zuständigen Mitarbeitenden der Arbeitsagentur.
Wie bekomme ich das Geld für meine Selbstständigkeit?
Um den Gründungszuschuss (ALG I) oder das Einstiegsgeld (ALG II) bewilligt zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Gründungszuschuss beantragen: Antragstellende müsssen mindestens noch 150 Tage Anspruch auf ALG I haben (frühzeitig planen!); die avisierte Selbstständigkeit wird hauptberuflich (mindestens 15 Wochenstunden) ausgeübt; eine fachkundige Stelle bescheinigt deinem Businessplan gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten (Tragfähigkeitsbescheinigung)
- Einstiegsgeld beantragen: Antragstellende haben keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss und planen eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit; eine Tragfähigkeitsbescheinigung bewertet die Chancen der Existenzgründung als aussichtsreich und geeignet, die Arbeitslosigkeit dauerhaft zu beenden
Wichtig: Sowohl der Gründungszuschuss als auch das Einstiegsgeld sind eine Ermessensleistung. Es besteht kein Rechtsanspruch. Umso mehr Sorgfalt solltest du in die Erstellung eines Businessplans investieren, der eine fachkundige Stelle und im Anschluss auch die Behörden überzeugt.
Wer kann die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?
ZANDURA-Partner Erfolgspfad ist dein erster Ansprechpartner, wenn es darum geht den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld zu beantragen. Als zertifizierte fachkundige Stelle unterstützt dich Erfolgspfad bei der Erstellung deines Businessplans und erteilt dir eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Das Beratungsangebot von Erfolgspfad ist zu 100 Prozent förderfähig (AVGS).
Im Businessplan-Webinar von ZANDURA erklärt das Team um Geschäftsführer Christian Eckstein, worauf es beim Antrag auf einen Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld ankommt und welche anderen Fördermöglichkeiten dir offen stehen (Stichwort Mikrokredite).
➔ Hier erfährst du mehr zum Webinar Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit.
Businessplan für die Agentur für Arbeit
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Hier kostenfrei herunterladenGründen trotz Arbeitslosigkeit: Chancen im Nebenerwerb
Willst du nicht von Anfang an ins volle Risiko gehen, ist eine Gründung im Nebenerwerb eine Option, um langsam zu wachsen. Beziehst du Arbeitslosengeld, darfst du bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 15 Wochenstunden 165 Euro monatlich zusätzlich verdienen (Freibetrag). Einkommen, das über diesen Betrag hinaus erwirtschaftet wird, führt zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes.
Gründen aus der Arbeitslosigkeit mit der UG
Hast du verständlicherweise keine Lust darauf sämtliche Einnahmen über dem Freibetrag an die Arbeitsagentur abzutreten, empfiehlt sich die Gründung einer UG, die „kleine“ Schwester der GmbH.
Als angestellte*r Geschäftsführer*in kannst du dir so monatlich maximal 165 EUR auszahlen und belässt sämtliche darüber hinaus gehenden Einnahmen als Rücklagen (Bildung von Stammkapital: 25 Prozent des Jahresüberschusses sind Pflicht) oder Investitionskapital in der UG.
Du kannst auch gänzlich darauf verzichten, dir ein Geschäftsführer-Gehalt auszuzahlen und sämtliche Einnahmen in der Kapitalgesellschaft belassen. Sofern du dich für diese Variante entscheidest, musst die die Gründung der UG gegenüber der Arbeitsagentur überhaupt nicht angeben.
UG gründen: Vor- und Nachteile abwägen
Bedenke in allen Fällen, dass du zum Jahresende deinen möglichen Gewinn in jedem Fall versteuern musst. Im Fall der Kapitalgesellschaft gelten in diesem Zusammenhang umfangreichere Pflichten (15 Prozent Körperschaftsteuer; 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Gewinnausschüttungen; Gewerbesteuer ohne die Möglichkeit auf eine Befreiung).
Auch die Anforderungen an deine Buchhaltung sind höher. Als Geschäftsführer*in einer UG bist du in jedem Fall dazu verpflichtet eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), eine Bilanz sowie einen vollständigen Jahresabschluss zu erstellen.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist aufwendiger und teurer im Vergleich zu Personengesellschaften. Gleichzeitig punktet die UG mit einem Schutz deines Privatvermögens vor Haftungsansprüchen. Bist du von dir und deiner Geschäftsidee überzeugt, ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft unter dem genannten Muster eine praktikable Möglichkeit, um deine Arbeitslosigkeit mittelfristig zu beenden.
Spar-Tipp: Für eine kostenarme Gründung der UG empfehlen wir dir unsere geprüften Gesellschaftsverträge & Musterprotokolle aus der ZANDURA Vorlagen-App, die du ganz einfach herunterladen kannst.
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