Steuererklärung 2021: So sparst du Geld & Zeit
Hilfe bei der Steuererklärung 2021 für Freiberufler & Selbstständige
Was sind die Besonderheiten bei der Steuererklärung 2021?
Gute Nachrichten! Nicht nur die Preise steigen in allen möglichen Lebensbereichen, sondern auch der Grundfreibetrag und die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird.
Der Grundfreibetrag beträgt nun 9.744 EUR, für Verheiratete 19.488 EUR. Und die Einkommensgrenze verschiebt sich immerhin um 1,25 Prozent. Diese Änderungen werden automatisch bei deiner Steuerberechnung berücksichtigt.
Angepasste Entfernungspauschale
Auch die Entfernungspauschale wird angepasst und beträgt ab dem 21. Kilometer 0,35 EUR.
Absetzbare Beträge für die Altersvorsorge
Daneben erhöht sich der absetzbare Betrag zur Altersvorsorge. In der Steuererklärung 2021 kannst du 92 Prozent deiner Altersvorsorge-Zahlungen als Sonderausgaben geltend machen, das sind max. 23.724 EUR für Alleinstehende und 48.202 EUR für Verheiratete.
Homeoffice-Pauschale
Eine weitere Änderung betrifft das Home-Office. Hier gibt es seit Corona eine Home-Office Pauschale von bis zu 600 EUR für alle Steuerpflichtigen – also auch für Freiberufler und Selbstständige (auch im Nebenberuf). Diese Pauschale soll dich unterstützen, wenn du dir kein separates Arbeitszimmer leisten kannst. Voraussetzung für die pauschale Anrechnung von 5 EUR pro Tag ist, dass der gesamte Arbeitstag in den eigenen vier Wänden verbracht wird.
Wie kann ich Steuern sparen?
Diese Frage interessiert Steuerpflichtige natürlich brennend. Grundsätzlich gilt: Selbstständige und Freiberufler*innen können alle Kosten, die direkt mit ihren Einnahmen zusammenhängen als Betriebsausgaben geltend machen. Dadurch können die Betriebsausgaben je nach Berufsfeld erheblich variieren.
Im Folgenden zeige ich dir einige Posten auf, die du vielleicht noch nicht auf dem Schirm hattest.
Steuertipp 1: Dienstfahrrad
Wenn du etwas Gutes für dich und deine Umwelt tun möchtest, hast du dann schon mal über ein Dienstfahrrad nachgedacht? Wenn du dieses mindestens zu 10 Prozent betrieblich nutzt, kannst du die laufenden sowie Anschaffungskosten vollständig als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Das gilt auch für E-Bikes, die unter 25 km/h fahren und für geleaste Dienstfahrräder.
Die betriebliche Nutzung lässt sich mithilfe eines Fahrtenbuchs beim Finanzamt nachweisen. Ein weiterer Vorteil für dich, sobald eine 10-prozentige, betriebliche Nutzung vorliegt, entfällt die Versteuerung der Privatnutzung komplett! Es wäre also eine Überlegung wert, sich bald mal in den Sattel zu schwingen!
Steuertipp 2: Online-Tools als Unternehmer nutzen
Du arbeitest digital? Dann benutzt du sicherlich einige Online-Tools. Die meisten Selbstständigen zahlen hier zu viel. Wenn du dir bei diesen Tools einen Business Account anlegst und das mit deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) nachweist, musst du die 19 Prozent Umsatzsteuer nicht bezahlen. Damit kannst du einiges sparen! Also Augen auf im AppStore, PlayStore, bei Zoom, Google, Asana, Microsoft, Adobe und Co.
Steuertipp 3: Verpflegungsmehraufwand
Einige Selbstständige gehen häufiger auf Dienstreise innerhalb Deutschlands. Hier kannst du gewisse Pauschalbeträge für deine Verpflegung geltend machen:
- 8 Std. unterwegs: 12 EUR
- 24 Std. unterwegs: 24 EUR.
Diese Pauschalen kannst du selbst dann ansetzen, wenn du keine Kosten hattest. Du brauchst dafür keine Belege, sondern lediglich eine geführte Liste mit Angaben dazu, von wann bis wann du unterwegs warst.
Mehr Praxis-Wissen zum Steuerrecht im ZANDURA-Webinar:
Wenn du tiefer in die Steuer-Materie eintauchen willst (oder musst), dann empfehlen wir dir das kostenfreie LIVE-Webinar mit ZANDURA-Partner Kontist Steuerberatungsgesellschaft mbH. Am Dienstag, den 24. Mai um 10 Uhr erfährst du weitere Tipps und Neuigkeiten rund um die Steuererklärung für Selbstständige und kannst dem Referenten Melchior Neumann u.a. deine persönlichen Fragen stellen!
➔ Hier gelangst du zum Webinar Steuererklärung 2021 für Selbstständige
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