Dauerhaft 7 Prozent Umsatzsteuer in der Gastronomie?
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Hier kostenfrei herunterladenMehrwertsteuer in der Gastronomie: Wer zahlt wann wie viel?
Grundsätzlich gilt: Servierst du deinen Gästen Speisen an Tischen oder sonstigen Sitzgelegenheiten, wird eine Umsatzsteuer von 19 Prozent erhoben. Für den schnellen Hunger zwischendurch und ein Speisen-Angebot an Stehtischen, Theken oder ähnlichen „behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen“ gilt der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent.
Checkliste 19 Prozent Mehrwertsteuer
- Gilt: für Restaurationsleistungen, d.h. sobald der Verkauf von Lebensmitteln mit einer Service-Dienstleistung verknüpft ist (in Restaurants, Cafés, Catering inkl. Service) und generell für Getränke (z.B. Heiße Getränke, Softdrinks, Bier und Wein)
- Kriterien: Stellung von Sitzgelegenheiten & Toiletten; Vorhandensein einer Küche; Stellung & Reinigung von Geschirr; Bedienung am Platz
- Ausnahmen: Take Away; Imbissangebote; Food Truck; Coffee Bike; für natürliches Wasser, Milch und Milchmischgetränke, die mindestens 75 Prozent Milch enthalten, gilt ebenfalls der ermäßigte MwSt.-Satz von 7 Prozent
Checkliste 7 Prozent Mehrwertsteuer
- Gilt: für unzubereitete Lebensmittel z.B. im Supermarkt, beim Bäcker oder beim Metzger und für bestimmte Lebensmittel (z.B. ein klassischer Cappuccino, der mehr als 75 Prozent Milch enthält)
- Kriterien: Selbstbedienung an z.B. Stehtischen; keine Stellung von Geschirr bzw. dessen Reinigung; Tresenverkauf oder Takeaway in einem Imbiss oder an einem mobilen Verkaufsstand; standardmäßige Zubereitung von Speisen
- Ausnahmen: Für Getränke gilt unabhängig von der Art ihrer Ausreichung ein Umsatzsteeursatz von 19 Prozent (Ausnahme: Milchmischgetränke nach Definition)
Kommt die dauerhafte MwSt.-Senkung in der Gastronomie?
Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen generell nur 7 statt 19 Prozent. Mit Verabschiedung des Dritten Corona-Steuerhilfegesetz wurde diese Ausnahmeregelung bis Ende 2022 befristet verlängert. Seit langem fordert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) eine dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf 7 Prozent, für Speisen und Getränke.
Einen Teilerfolg stellte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in einem Schreiben an die Verbandsspitzen kürzlich in Aussicht. Der Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Das Online-Magazin "Tageskarte" berichtete zuerst darüber. Lindner schreibt:
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der gastronomischen Betriebe infolge der Covid-19-Pandemie halte ich es für angezeigt, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auch nach diesem Datum unbefristet anwendbar ist.
Der Finanzminister werde sich innerhalb der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Gastronomen dauerhaft entlastet würden, schloss gleichzeitig jedoch aus, dass die Entfristung auch für Getränke gelten werde.
Der Vorstoß Lindners trifft innerhalb der Ampel-Koalition auf fruchtbaren Boden. Bereits im Bundestagswahlkampf hatte Kanzler Olaf Scholz (SPD) eine dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie befürwortet.
Weiterhin hohe Umsatzverluste in der Gastronomie
Für Gastronomen birgt die Ankündigung Lindners einen Hoffnungsschimmer. Gemäß einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverband bestehen noch immer massive Umsatzeinbußen im Gastgewerbe im Vergleich zum Vorkrisenniveau – und das bei stark steigenden Kosten.
So verzeichneten Gastronomen und Hoteliers im März 2022 Umsatzverluste in Höhe von 27,5 Prozent gegenüber März 2019. Dabei melden die Ferienhotels mit einem Umsatzrückgang von 18,7 Prozent deutlich geringere Verluste als die Stadthotellerie mit einem Minus von 34,3 Prozent.
Bei 29,0 Prozent der Unternehmer lag der Umsatz im März bei 50 Prozent und mehr unter dem Umsatz vom März 2019. Besonders hoch sind Einbußen bei Clubs und Discotheken (-50,3%), Eventcaterern (-55,6%) und Saalbetrieben (-59,5%). Nur 17,0 Prozent der Unternehmer berichten im März von einem Umsatzplus gegenüber 2019.
Im ersten Quartal 2022 setzten die Betriebe damit laut DEHOGA-Umfrage insgesamt 34,9 Prozent weniger um als im ersten Quartal des Vorkrisenjahres 2019.
Umsatzsteuer in der Gastronomie: Fazit
Als Gründerin und Gründer in der Gastronomie solltest du bereits bei der Kalkulation der Preise in deinem Businessplan die verschiedenen Mehrwertsteuersätze berücksichtigen, um deine Umsatzziele zu erreichen.
Im Tagesgeschäft gilt es die korrekte Buchung der verschiedenen Umsatzsteuersätze sicherzustellen, um im Fall einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite zu sein. Verfügst du über ein elektronisches Kassensystem, gelingt dies unkompliziert über die Funktion einer Voreinstellung.
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