Tipps für die Wahl der richtigen Rechtsform
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Was ist die richtige Rechtsform für mein Unternehmen?
Am Beginn jeder Unternehmung steht die Wahl der passenden Rechtsform. Gründest du allein und legst nicht explizit eine Rechtsform für dich fest, gilt dein Unternehmen automatisch als Einzelunternehmen. Dies hat viele Vorteile, wie z.B. einen sehr geringen Gründungsaufwand und vereinfachte Buchführungspflichten, allerdings haften Einzelunternehmer*innen auch persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Durch die Wahl deiner Rechtsform legst du den gesetzlichen Rahmen fest, innerhalb dessen deine Rechte und Pflichten als selbstständige/r Unternehmer*in festgeschrieben sind.
Dazu zählen folgende Faktoren und Bereiche:
- Gründungsaufwand und Gründungskosten
- Erforderliches Mindestkapital
- Persönliche Haftung als Unternehmer*in
- Innere Organisation des Unternehmens
- Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und Finanzierung (Kreditwürdigkeit)
- Buchhaltungsaufwand
- Besteuerung (Gewerbesteuer Ja/Nein)
Was gibt es für Rechtsformen?
Neben dem Einzelunternehmen existieren weitere Rechtsformen, die grundsätzlich folgenden drei Kategorien zugeordnet werden:
- Personengesellschaften: Für Gründungen im Team als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) PartG (Partnergesellschaft); oHG (Offene Handelsgesellschaft) oder KG (Kommanditgesellschaft)
- Kapitalgesellschaften: Für Gründungen im Team und mit beschränkter Haftung als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG (Unternehmergesellschaft) oder AG (Aktiengesellschaft)
- Mischformen: Als Mischformen gelten Rechtsformen wie z.B. die GmbH & Co. KG. Mischformen kombinieren die Vorteile der jeweils vorliegenden Rechtsformen. Kooperationen, Fusionen oder Ausgründungen von Tochtergesellschaften führen oft zur Ausgründung von Mischformen.
1. Einzelunternehmen und eingetragener Kaufmann
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Gründungsform in Deutschland und gleichzeitig die unkomplizierteste. Ganz gleich, ob du ein Gewerbe anmelden oder dich z.B. als Physiotherapeutin oder Yoga-Lehrer in einem der Freien Berufe selbstständig machen willst - Entscheidest du dich nicht ausdrücklich für eine andere Rechtsform, gilt automatisch das Einzelunternehmen.
Kein Mindestkapital und einfache Buchführung
Dies hat neben dem geringen Gründungsaufwand weitere Vorteile für dich. Für die Gründung eines Einzelunternehmens benötigst du kein Mindestkapital. Im Geschäftsalltag profitierst du von vereinfachten Buchführungspflichten und geringeren Steuerlasten. Einzelunternehmer*innen sind z.B. erst ab einem Gewinn von 24.500 EUR gewerbesteuerpflichtig. Diesen Vorteil hast du bei der GmbH/UG nicht.
Du haftest persönlich in vollem Umgang
Der größte Nachteil des Einzelunternehmens liegt im Bereich der Haftung. Da jede Unternehmerin und jeder Unternehmer quasi selbst das Unternehmen abbildet, gilt gleichzeitig die persönliche Haftung für alle dem Unternehmen entstehenden Zahlungspflichten.
Betreibst du ein selbstständiges Gewerbe kannst du dich auch als Kaufmann in das Handelsregister eintragen, dann lautet deine Firmierung eingetragener Kaufmann (e.K.) und unterliegt den besonderen Bedingungen des Handelsgesetzes. Ab einem höheren sechsstelligen Jahresumsatz wird man das sozusagen automatisch.
Eingetragene Kaufleute, die gemeinsam ein Unternehmen gründen, können dafür die Rechtsform OHG wählen. Sie wird über einen Notar ins Handelsregister eingetragen. Auch für die Gründung einer OHG ist kein schriftlicher Vertrag erforderlich, aber empfehlenswert, zumal auch Banken oder Geschäftspartner darauf Wert großen legen. Das Handelsgesetzbuch bestimmt die Grundlagen der Geschäftsführung. Daraus folgt, dass die OHG zu einer doppelten Buchführung inkl. Jahresabschluss und Gewinn-und-Verlust-Rechnung verpflichtet ist.
2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zählt zu den Personengesellschaften und bietet den Rechtsrahmen für einen Zusammenschluss mehrerer Gründungspersonen. Der Gründungsprozess einer GbR ist unkompliziert: Du benötigst kein Mindestkapital und auch keinen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag (Satzung).
Die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags zur Regelung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter wird jedoch dringend empfohlen. Der GbR-Gesellschaftsvertrag kann flexibel an deine unternehmersiche Situation angepasst und ausformuliert werden. Dadurch vermeidest du Streitfälle.
Die GbR ist eine Rechtsform, die besonders für Kleingewerbetreibende geeignet ist oder für den Zusammenschluss mehrerer Gesellschafter im Rahmen z.B. einer Praxisgemeinschaft (Freie Berufe).
Einfache Buchführung und ausgewiesene Bonität
Als Gesellschafter einer GbR bist du lediglich zu einer ordnungsgemäßen Dokumentation deiner Einnahmen- und Ausgabenbelege verpflichtet plus eine jährliche Einnahmen-Überschussrechnung.
Bemühen sich die Gesellschafter einer GbR um eine Startfinanzierung, genießt du einen Vertrauensvorschuss, da sämtliche Gesellschafter einer GbR persönlich haftbar sind.
Haftung ist ein zweischneidiges Schwert
Der augenscheinliche Vorteil der engen Verknüpfung von Rechtsform und Bonität bzw. Haftung der an der GbR beteiligten Gesellschafter für ihre Kreditwürdigkeit verkehrt sich ins Gegenteil, sobald eine als GbR firmierende Unternehmergesellschaft in Schwierigkeiten gerät. Dann haften alle Gesellschafter nicht nur mit ihrem Betriebs- sondern auch ihrem Privatvermögen.
Vertrauen ist gut. Vertragliche Absicherung ist besser. Bedenke immer, dass du als Co-Gesellschafter einer GbR u.U. auch für die Fehler deiner Partner*innen in vollem Umfang haftbar gemacht werden kannst. Besonders wenn ein Unternehmen wächst, Umsätze steigen und Geschäftsabläufe komplexer werden, empfiehlt sich der Wechsel in eine Rechtsform, welche die Haftung auf das Betriebsvermögen beschränkt.
3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Der Klassiker unter den Rechtsfromen insbesondere für gewerbliche Gründungen ist nach wie vor die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften und kann bereits mit einem Gesellschafter gegründet werden. Diese sogenannte Ein-Mann-GmbH bzw. Ein-Personen-GmbH unterleigt den gleichen Bestimmungen wie eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern.
Die Gründung einer GmbH mit dem kostengünstigeren Musterprotokoll ist nur möglich, wenn das Gründungsteam aus maximal 3 Gesellschaftern besteht. Ab vier Gesellschaftern ist die Gründung einer GmbH nur durch einen individuellen Gesellschaftsvertrag möglich.
Mindestens 25.000 EUR Stammkapital, Satzung und doppelte Buchführung
Gegenüber der GbR ist die GmbH deutlich aufwendiger zu gründen. Du benötigst mindestens 25.000 EUR Stammkapital - in bar oder Sachwerten. Damit nicht genug, erfordert die Gründung einer GmbH die notarielle Beurkundung deiner Gründungsdokumente. Je nachdem, wie stark dein Gesellschaftsvertrag von den üblichen Musterverträgen abweicht, welchen Gegenstandswert die geplante Gesellschaft hat und wieviele Gesellschafter an der GmbH beteiligt sind, kommen Kosten ab 500 Euro bis zu mehreren tausend Euro auf dich zu.
Um eine GmbH rechtssicher zu gründen benötigst du anwaltliche Beratung, deren Kosten ebenfalls einkalkuliert werden müssen. Willst du im Betriebsalltag rechtssicher handeln, empfiehlt sich zudem die frühzeitige Unterstützung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin. Als Gesellschafter einer GmbH unterliegst du zahlreichen steuerrechtlichen Verpflichtungen, deren korrektes Nachkommen einen häufigen Streitpunkt mit deinem Finanzamt bilden kann. Hol dir Hilfe, wenn es darum geht, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind und welche Dokumentationspflichten du im Einzelfall hast.
Als Gesellschafter einer GmbH bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das bedeutet, dass jede Buchung auf einem Eingangs- sowie einem Ausgangskonto erscheinen muss. Zuzüglich muss die Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Jahresbilanz für das Finanzamt ausfertigen, die anschließend auch im Handelsregister öffentlich einsehbar ist.
Persönliche Haftung auf das Stammkapital beschränkt
Der größte Vorteil der GmbH liegt in ihrer Beschränkung der persönlichen Haftung auf das eingebrachte Betriebsvermögen. Gleichzeitig genießt die GmbH ein hohes Ansehen und überzeugt nach außen durch die Ernsthaftigkeit einer Unternehmung.
Bedenke jedoch, dass die Haftungsbeschränkung erst nach Eintragung ins Handelsregister eintritt. Bis zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages haften die Gesellschafter noch persönlich. Sind alle Gründungsformalitäten abgeschlossen, gilt die persönliche Haftung nur noch für Ausnahmen, wie z.B. persönliche Kredite, Bürgschaften oder im Fall von Verstößen gegen die strengen Regeln über das GmbH-Kapital.
Typische Haftungsrisken für Geschäftsführer einer GmbH sind z.B. die Vertrauenshaftung, Haftung bei Vertretung der GmbH, Haftung im Bereich Steuern und Buchführung, Haftung im Bereich des Sozialversicherungsrechts, Haftung in der Insolvenz der GmbH und die vorverlagerte Haftung.
Online-Gründung der GmbH kommt ab 2022
Im Februar 2021 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union (DiRUG) beschlossen. Das neue Gesetz soll am 1. August 2022 in Kraft treten und u.a. die Online-Gründung einer GmbH möglich machen.
Kostengünstige Gründung vom heimischen Schreibtisch aus
Der Entwurf sieht vor, dass Gründende einer GmbH von überhöhtem Verwaltungsaufwand befreit werden sollen. In maximal fünf Arbeitstagen (bei der Verwendung von Musterprotokollen) sollen in Zukunft sämtliche Gründungsformalitäten abgeschlossen sein. Dies gilt nicht bei der Verwendung eines Gesellschaftsvertrags. In diesen Fällen erhöht sich die Bearbeitungsdauer auf zehn Arbeitstage.
Die kostengünstigere Online-Gründung der GmbH können jedoch nur Gesellschafter in Anspruch nehmen, die ihr Stammkapital in bar einzahlen. Für Sachgründungen bleibt der Präsenz-Termin bei deinem Notar weiterhin verpflichtend. Für das neue Verfahren sollen neben den gesetzlich festgelegten Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren außerdem Pauschalen anfallen: 25 Euro für die Beurkundung der Gründungsurkunde sowie 8 Euro für die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung.
4. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (UG) gilt gern als die kleine Schwester der GmbH. Sie unterliegt im Allgemeinen den gleichen Regeln wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, allerdings ohne die Verpflichtung zur Einlage von mindestens 25.000 Euro Stammkapital.
Ab 1 Euro Gründungskapital bist du dabei
Zum Zeitpunkt der Gründung brauchst du nicht mehr als 1 Euro Gründungskapital, um deine Unternehmung als UG (haftungsbeschränkt) rechtssicher zu starten. Es empfiehlt sich jedoch mit einem höheren Betrag einzusteigen, denn schließlich ist das Stammkapital deine einzige Absicherung vor negativen Geschäftsausfällen.
Die kleine Schwester der GmbH verpflichtet ihre Gesellschafter zudem, ein Viertel deines perspektivischen Jahresgewinns solange als Eigenkapitalrücklage beiseite zu legen, bis du mindestens 25.000 Euro Stammkapital erreicht hast. Liegen mindestens 12.500 EUR angesparte Einlage vor, kannst du die UG auch in eine GmbH umwandeln. Dies empfiehlt sich z.B. für schnell skalierende Wachstumsunternehmen.
Die Gründungskosten für die UG sind aufgrund der geringen Mindesteinlage ebenfalls überschaubar. Solltest du mit einem Musterprotokoll gründen und keine umfangreichen Vereinbarungen eines individuellen Gesellschaftervertrags benötigen, kostet die Beurkundung deiner Dokumente weniger als 500 Euro.
Schlechteres Image gegenüber der "echten" GmbH
Größter Nachteil am Beginn deiner Unternehmung ist das fehlende Vertrauen, das Banken und Finanzierungspartner in die Unternehmergesllschaft (UG) setzen. Aufgrund der geringen Mindesteinlage steigt das Risiko der Ablehnung von Gründerkrediten.
5. Sonstige Rechtsformen
Natürlich gibt es noch weitere Rechtsformen, die für eine Gründung in Frage kommen, allerdings zählen diese sämtlich zu den kostenintensiveren und aufwendigen Gründungsformen und sind erst ab einer gewissen Wachstumsreife bzw. für den Zusammenschluss erfolgreicher Einzelunternehmen empfehlenswert. Dazu zählen die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft (KG) oder auch die eingetragene Genossenschaft (eG) als wählbare Rechtsformen.
Rechtssichere Vorlagen für Musterprotokolle, Gesellschaftsverträge & Co.
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