ERP-Gründerkredit: Startkapital für Jungunternehmen
Fördermittel für Existenzgründer
Schnellstart-Anleitung für eine erfolgreiche Finanzierung
Hier downloadenERP-Gründerkredit: Kleine Existenzgründungen im Fokus
Der ERP-Gründerkredit besteht aus zwei Programmteilen:
- ERP-Gründerkredit - StartGeld: für kleinvolumige Existenzgründungen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt maximal 125.000 Euro
- ERP-Gründerkredit - Universell: für größere Gründungsvorhaben mit einem Kredithöchstbetrag von 25 Millionen Euro
Die Mittelbereitstellung erfolgt aus dem ERP-Sondervermögen (ERP – European Recovery Program). Die Durchführung des Programms ERP-Gründerkredit obliegt der KfW Bankengruppe. Deinen Antrag auf einen ERP-Gründerkredit stellst du aber immer bei einer Hausbank (Bank oder Sparkasse).
Kleinere Existenzgründungen werden durch den ERP-Gründerkredit besonders gefördert. Überall dort, wo wenig Eigenkapital vorhanden und eine mittel- bis langfristige Finanzierung erforderlich ist, überzeugt der ERP-Gründerkredit mit günstigen und verbindlichen Zinskonditionen, langen Laufzeiten und einer Haftungsfreistellung von bis zu 80 Prozent auf der Basis der Mittel des ERP-Sondervermögens.
Haftungsfreistellung entbindet nicht von Rückzahlungspflicht
Haftungsfreistellung bedeutet im Kern eine Vereinbarung über die Risikoverteilung zwischen der KfW und dem durchleitenden Finanzierungspartner. Je höher die Haftungsfreistellung, desto niedriger ist im Falle eines Kreditausfalls das Risiko für den Finanzierungspartner. Dadurch sind Banken zur Finanzierung eines Vorhabens häufig überhaupt erst bereit, auch wenn das antragstellende Unternehmen keine oder lediglich geringe Sicherheiten vorweisen kann.
Du soltest dies jedoch nicht missverstehen. Du als Kreditnehmer*in haftest gegenüber der KfW in jedem Fall für die Rückzahlung des Darlehens zu 100 Prozent.
ERP-Gründerkredit StartGeld: Konditionen im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Der ERP Gründerkredit StartGeld fördert Existenzgründungen sowie deren Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach einer Gründung. Im Jahr 2022 kannst du den ERP-Gründerkredit zu einem effektiven Zinssatz ab 1,18 % p.a. beantragen. Für die Beantragung ist kein Eigenkapital erforderlich. Jede beigebrachte Sicherheit erhöht jedoch selbstverständlich deine Bonität. Die Art der Sicherheiten vereinbarst du individuell mit deiner Hausbank.
Wer wird gefördert?
- Existenzgründer*innen inklusive Freiberuflich Selbstständige
- Unternehmensnachfolger*innen
- junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- kleine Unternehmen
Ausgenommen von der Förderung sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten (d.h. bei Vorliegen eines Insolvenz-Tatbestands).
Was wird gefördert?
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld fördert u.a.
- den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (inklusive gewerblicher Baukosten)
- die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen und Einrichtungen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
Wie wird gefördert?
- Kredithöhe und Auszahlung: Du erhältst bis zu 125.000 Euro, davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel; die Beantragung kann mehrfach erfolgen – bis zum Höchstbetrag von 125.000 Euro; 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- Finanzierungsbedarf: bis zu 100 % deiner angegebenen Investitionskosten und Betriebsmittel werden finanziert; bei Gründungen im Team kann jede*r Gründer*in bis zu 125.000 Euro beantragen
- Bereitstellung: Der Kredit ist innerhalb von 9 Monaten nach Zusage abrufbar; es wird eine Bereitstellungsprovision fällig in Höhe von 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
- Rückzahlung: es erfolgen ausschließlich Zinszahlungen während der tilgungsfreien Zeit; anschließend Zahlung von gleich hohen monatlichen Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag; ganz oder teilweise außerplanmäßige Tilgungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Haftung: Du haftest persönlich für die Rückzahlung des Kredits.
- Eigenmittel: Du musst keine Eigenmittel vorweisen, um den ERP-Gründerkredit beantragen zu dürfen. Der Einsatz von Eigenmitteln ist dennoch empfehlenswert, da die KfW so deine Bonität besser beurteilt.
ERP-Gründerkredit Universell: Konditionen im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Den ERP-Gründerkredit Universell erhältst du aktuell zu einem reduzierten Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.. Für die Rückzahlung deines Gründerdarlehens hast du bis zu 10 Jahre Zeit inkl. eines tilgungsfreien Zeitraums von 2 Jahren. Für den ERP-Gründerkredit Universell übernimmt die KfW eine Haftungsfreistellung für die Bank von bis zu 90 Prozent und erleichtert so die Erfolgsaussichten auf eine Kreditzusage für antragstellende Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Der ERP-Gründerkredit – Universell fördert u.a.:
- Existenzgründungen
- Unternehmensnachfolgen
- Selbstständige und Freiberufler und Unternehmen, die 3 bis 5 Jahre am Markt aktiv sind oder schon 2 Jahresabschlüsse vorweisen können
- Unternehmen, die frühestens 2020 durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind
Was wird gefördert?
Der ERP-Gründerkredit Universell fördert Investitionen und Betriebsmittel aus dem folgenden Kostenkatalog sowie Investitionen in ein Material- und Warenlager:
Anschaffungen (Investitionen)
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- Liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Beratungskosten
Nicht gefördert werden: Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen, Treuhandkonstruktionen, In-Sich-Geschäfte, zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile, Umschuldungen (Ausnahme: Umschuldungen aus dem KfW-Schnellkredit 2020), Ausschüttung von Gewinn und Dividenden, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Wie wird gefördert?
Zinssätze und Laufzeiten
Es gelten unterschiedliche Konditionen je nach beantragter Kredithöhe:
- Für Kredite über 2.300.000 Euro: Die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre mit einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit und max. 2 Jahre ohne Tilgung zu Beginn.
- Für Kredite bis 2.300.000 Euro: Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre mit einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit und max. 2 Jahre ohne Tilgung zu Beginn.
- Für laufende Kosten (Betriebsmittel und Warenlager) wählbare Variante: Die Laufzeit beträgt bis zu 2 Jahre mit einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit und Tilgung in einer Summe am Laufzeitende.
Den jeweiligen Zinssatz stellt die KfW in einer Konditionenübersicht auf ihrer Homepage bereit.
Kredithöhe und Auszahlung
Kredithöchstbetrag
Du kannst auch kleinere Kreditbeträge als die eingangs genannten Varianten beantragen. Der Kredithöchstbetrag beträgt grundsätzlich bis zu 100 Mio. Euro je Unternehmen oder Unternehmensgruppe.
Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf:
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das Doppelte der Lohnkosten 2019 oder
- den Liquiditätsbedarf für 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- bei Krediten über 25 Mio. Euro gilt: 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme
Bereitstellungsprovision
Es wird jeweils eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat fällig:
- für kleine und mittlere Unternehmen: ab 6 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach Kreditzusage und
- für sonstige Antragsteller: 1 Monat und 2 Bankarbeitstage nach Kreditzusage
Rückzahlung
Während der tilgungsfreien Zeit sind lediglich Zinsen zur Zahlung fällig. Anschließend zahlst du gleich hohe monatliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag. Wählst du die Variante mit 2 Jahren Laufzeit, zahlst du den gesamten Kreditbetrag am Laufzeitende in einer Summe zurück. Ganz oder teilweise außerplanmäßige Rückzahlungen können gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
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