· Schutz & Versicherung

Betriebshaftpflicht vs. Berufshaftpflicht: Vergleich

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden im unternehmerischen Umfeld. Für Selbstständige und Freiberufler in beratender Tätigkeit ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht empfehlenswert. Kenne die wichtigsten Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie typische Schadensbeispiele.

Versicherungsschutz individuell & maßgeschneidert

Selbstständige Architekten und Ingenieure müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen

Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht?

Sowohl die Betriebshaftpflichtversicherung als auch die Berufshaftpflichtversicherung schützen Selbstständige und Unternehmen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im beruflichen Kontext. Der größte Unterschied besteht im Umfang der versicherten Vermögensschäden.

Echte vs. unechte Vermögensschäden

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden in der Regel nur infolge von vorausgegangenen Personen- oder Sachschäden ab (Vermögensfolgeschäden). Die Berufshaftpflichtversicherung versichert darüber hinaus auch direkte in Folge von z.B. falscher Beratung entstandene Vermögensschäden (echte Vermögensschäden). Deshalb ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in einigen Branchen verpflichtend. 

Besteht keine Versicherungspflicht besteht, empfiehlt es sich trotzdem genau zu überlegen, welche Risiken in der Ausübung deiner Tätigkeit konkret bestehen und ob der Abschluss einer Berufshaftpflicht sinnvoll ist. Arbeitest du als Freiberufler für große Unternehmen, bestehen diese häufig sogar auf den Nachweis einer Betriebs-/bzw. Berufshaftpflichtversicherung, um sich gegen Fehler ihrer B2B-Partner abzusichern.

Welche Risiken versichert die Betriebshaftpflicht?

In der Betriebshaftpflicht versichert sind:

  • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die auf fehlerhaftem Verhalten oder einem Missgeschick der Unternehmerin resp. des Unternehmers beruhen oder durch Mitarbeiteitende verursacht werden.

Als Personenschäden gelten sämtliche Schäden, die eine Verletzung, die Schädigung der Gesundheit oder den Tod eines Menschen verursachen.

Zu den Sachschäden zählen u.a. zerstörte oder beschädigte Betriebsmittel, darunter Maschinen, Werkzeuge und Computeranlagen.

Sonstige Schäden, die einen Dritten finanziell schädigen und nicht in die beiden Kategorien Personen- und Sachschäden eingeordnet werden können (z.B. Umsatzausfälle) gehören zu den Vermögensfolgeschäden.

Welche Risiken versichert die Berufshaftpflicht?

In der Berufshaftpflicht versichert sind:

  • Personen- Sach- und Vermögensschäden, die auf fehlerhafter Beratung/Tätigkeitsausübung beruhen.

Entstehen einem Kunden, Patienten oder Klienten durch z.B. fehlerhafte Beratung ein Schaden, haften Selbstständige für die dadurch entstehenden Kosten. Je nach Beruf und Branche treten unterschiedliche Schadensbeispiele in den Vordergrund.

Das Risiko, dass eine Patientin oder ein Patient in Folge einer Fehlbehandlung körperlich beeinträchtigt wird, ist für Hebammen und Ärzte hoch. Sie sollten sich deshalb in der Berufshaftpflicht ausreichend gegen Personenschäden versichern. Für Architekten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist ein Fokus auf kostspielige Vermögensfolgeschäden wichtig, die z.B. beim Nichteinhalten eines Bautermins oder Ärger mit dem Finanzamt auftreten können.

Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht: Wann obligatorisch?

Um eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, musst du in bestimmten Zweigen den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen.

U.a. in diesen Berufen ist die Berufshaftpflicht obligatorisch (alphabetisch sortiert):

  • Anwälte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Ärzte
  • Bewachungsunternehmen
  • Hebammen
  • Ingenieure
  • Inkassobüros
  • Immobilienverwalter
  • Notare
  • Sachverständige
  • Steuerberater
  • Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes
  • Vermittler von Finanzanlagen & Versicherungen

Schadensbeispiele Betriebshaftpflicht vs. Berufshaftpflicht

Typische Schadensbeispiele in der Betriebshaftpflicht sind u.a.:

  • Kunden stürzen oder verletzen sich in deinem Laden, Restaurant oder Praxis durch nicht verkehrsgerechte Örtlichkeiten
  • Mitarbeitende verursachen einen Wasserschaden im Büro
  • Mieter stürzen auf dem Gehweg, weil der Hausmeisterdienst nicht geräumt hat
  • Beim Be- und Entladen eines Lieferanten wird das Lieferfahrzeug durch eigene Angestellte beschädigt
  • Handwerker üben einen Konstruktionsfehler aus (Tätigkeitsschäden; Leitungsschäden; Bearbeitunsgschäden)

Typische Schadensbeispiele in der Berufshaftpflicht sind u.a.:

  • Projektfristen werden selbstverschuldet oder krankheitsbedingt nicht eingehalten (Baustopp; Entwurfabgabe etc.)
  • versehentliche Verstöße gegen Urheber, Marken- oder Lizenzrechte
  • Schätzfehler, Rechenfehler, Messfehler
  • Beratungsfehler, Bewertungsfehler, Analysefehler
  • Instruktionsfehler

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Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

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