Arbeitsvertrag: Pflichtangaben und kostenfreie Muster
Kostenfreie Muster für Arbeitsverträge
Ordentlicher Arbeitsvertrag: Pflichtangaben und kostenfreie Muster
Gute Mitarbeiter zu finden und zu halten ist wettbewerbsentscheidend für kleine Unternehmen, die wachsen und sich dauerhaft am Markt behaupten wollen. Ein geprüfter Arbeitsvertrag ist die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien.
Zu den wichtigsten Formen ordentlicher Arbeitsverträge für verschiedene Beschäftigungsverhältnisse zählen u.a.:
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag mit Tarifbindung
- Arbeitsvertrag für freie Mitarbeit
- Arbeitsvertrag für kurzfristige Beschäftigung
- Arbeitsvertrag geringfügige Beschäftigung (Minijob)
- Arbeitsvertrag für Ehegatten
- Arbeitsvertrag für Teilzeitangestellte
- Vertrag Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsvertrag mit Praktikanten
Welche Angaben gehören in einen Arbeitsvertrag?
Damit ein Arbeitsvertrag rechtswirksam gilt, müssen folgende Pflichtangaben enthalten sein:
- Tätigkeitsschwerpunkt: Erläutere den genauen Tätigkeitsbereich des neuen Teammitglieds einschließlich der geforderten Aufgaben, die zu verrichten sind.
- Beginn und Laufzeit: Markiere den Beginn des Arbeitsverhältnisses unter dem Zusatz, ob es sich um einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag handelt. Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende in der Regel nicht länger als zwei Jahre lang befristet beschäftigen. Davon ausgenommen sind neu gegründete Unternehmen oder Befristungen mit Sachgrund wie z.B. Elternzeit- und Krankheitsvertretungen. Verlängerst du einen befristeten Arbeitsvertrag unter Vornahme wesentlicher Neuerungen wie zb. eine Gehaltsanpassung, gilt der Arbeitsvertrag in der Folge als unbefristet.
- Probezeit: Um sicher zu gehen, dass der erste Eindruck hält, was er verspricht, vereinbarst du eine Probezeit. Praxisüblich sind Zeiträume zwischen drei bis sechs Monaten, innerhalb derer gleichzeitig eine verkürzte Kündigungsfrist (14 Tage) ohne Angaben von Gründen möglich ist. Nach Abschluss der Probezeit treten die gesetzlichen Kündigungsfristen in Kraft.
- Arbeitszeit: Vereinbare die wöchentliche Arbeitszeit bzw. je nach Beschäftigungsverhältnis den konkreten Umfang der Mitarbeit/Projekttätigkeit/Praktikum etc. in deinem Betrieb. Je nach Arbeitsmodell (Präsenzarbeit, Gleitzeit oder Homeoffice) gehören hier ergänzende Angaben zu Start- und Endzeiten bzw. den Details der jeweils individuellen Vereinbarung (u.a. Geltende Büro- und Werkstattzeiten; Erreichbarkeiten im Homeoffice).
- Vergütung: Das monatliche Bruttogehalt und die Fälligkeit zur Zahlung regeln die Pflicht des Arbeitgebers zur vertragsgemäßen Vergütung. Sonderzahlungen wie ein 13. Monatsgehalt oder das Weihnachtsgeld können hier optional ebenfalls aufgenommen werden, binden Arbeitgeber allerdings an eine diesbezüglich regelmäßige Auszahlung - auch in Krisenzeiten. Besondere Klauseln wie z.B. die pauschale Abgeltung geleisteter Überstunden durch das Bruttogehalt sind nicht rechtswirksam.
- Urlaubsanspruch: Der Urlaubsanspruch regelt die betriebliche Praxis für Erholungsansprüche deiner Beschäftigten. Der jährliche gesetzliche Mindestanspruch beträgt bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage und bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage. Wichtig für deine Planung ist zudem die Angabe, ob Beschäftigte ihren Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen müssen oder du eine Mitnahme ins Folgejahr gestattest.
- Nebentätigkeiten und Wettbewerbsverbot: Die Einschränkung von Nebentätigkeiten ist eng verknüpft mit dem Wettbewerbsverbot. Nebentätigkeiten im gleichen Geschäftszweig des Arbeitgebers sind Beschäftigten deshalb untersagt. Für sonstige Nebentätigkeiten gilt: Sie dürfen nicht die Arbeitspflicht des Mitarbeitenden beeinträchtigen und erfolgen idealerweise in beiderseitiger Abstimmung. Als Nebentätigkeiten gelten sämtliche Tätigkeiten, die Beschäftigte außerhalb ihres Haupterwerbs ausüben. Auch selbstständige Tätigkeiten im Nebenerwerb zählen dazu.
- Kündigung: Unter welchen Bedingungen beide Parteien ihr Recht auf Kündigung ausüben, regelt der Absatz zur "Kündigung bzw. Kündigungsfrist". Die Dauer der Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Sozialverträgliche Arbeitsverhältnisse regelt BGB § 622. Demnach beträgt die Kündigungsfrist bis zu einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren vier Wochen zum Monatsende oder bis zum 15. des Folgemonats, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. In darüber hinaus fortwährenden Beschäftigungsverhältnissen erfolgt eine gestaffelte Verlängerung der Kündigungsfrist.
- Vertraulichkeitserklärung: Der Schutz deiner Geschäftsgeheimnisse ist besonders wichtig und muss ebenfalls berücksichtigt werden. Mit einer Klausel im Arbeitsvertrag oder als gesonderte Vertraulichkeitserklärung verpflichtest du Mitarbeitende, sämtliche Informationen des Unternehmens vertraulich zu behandeln und sicherst dir Regressansprüche bei geschäftsschädigenden Datenverlusten. Die auch als Verpflichtungserklärung bezeichnete Loyalitätsversicherung beinhaltet den Datenschutz, das Telekommunikationsgeheimnis, Geschäftsgeheimnisse und das Sozialgeheimnis.
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