· Finanzierung & Förderung

Wiederaufbaufonds Hochwasser: 30 Mrd. Euro Fluthilfe

Die Bundesregierung hat einen Hilfsfonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe auf den Weg gebracht. 30 Milliarden Euro sollen für den Wiederaufbau von Wohnhäusern, Unternehmen und Infrastruktur ausgezahlt werden. Schäden, die nicht durch Versicherungen oder sonstige Dritte abgedeckt sind, erstattet der Wiederaufbaufonds in Härtefällen bis zu 100 Prozent.

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Hochwasser am Elzbach in der Eifel im Sommer 2021

Hochwasser am Elzbach in der Eifel im Sommer 2021

Aufbauhilfe 2021: Das steckt im Wiederaufbaufonds

Bereits am 21. Juli hatte die Bundesregierung beschlossen, sich hälftig an den Hochwasserhilfen der betroffenen Länder zu beteiligen, kurz nachdem Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern von schweren Unwettern heimgesucht worden waren. Bürgerinnen und Bürger in Notlagen, betroffene Unternehmen oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe können seither bei ihren zuständigen Landesbehörden einen Antrag auf Soforthilfe stellen.

Das genaue Ausmaß der Schäden ist per dato immer noch nicht genau abschätzbar. Allein die Instandsetzung seiner zerstörten Infrastruktur beziffert der Bund mit rund 2 Mrd. Euro. Am 18. August hat die Bundesregierung deshalb dem Entwurd eines milliardenschweren Wiederaufbaufonds für die Opfer der Hochwasserkatastrophe zugestimmt.

Die "Aufbauhilfe 2021" war zuvor von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder vereinbart worden. Eine Abstimmung zum Entwurf der Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD soll noch in dieser Woche im Bundestag erfolgen. 

30 Milliarden Euro insgesamt, 16 Milliarden Euro bereits 2021

Der nationale Fonds "Aufbauhilfe 20212" finanziert sich aus Sondervermögen des Bundes und ist mit insgesamt 30 Mrd. Euro aufgelegt. 2 Mrd. Euro entfallen bereits für den Wiederaufbau bundeseigener Infrastruktur wie z.B. die Instandsetzung zerstörter Autobahnen und Bahnstrecken. Wie genau die verbleibenden 28 Mrd. Euro aufgeteilt werden sowie die Höhe und Art der Anspruchsberechtigung sollen entsprechende Verordnungen regeln, die Bund und Länder derzeit ausarbeiten.

Die Hälfte der Mittel stellt die Bundesregierung in einer ersten Tranche in Höhe von 16 Mrd. Euro noch im Jahresverlauf zur Verfügung. Ab 2022 sollen die Mittel dann je nach Bedarf mobilisiert werden.

Details zur Förderung mit den Mitteln des Wiederaufbaufonds

Erste Details im Regierungsentwurf skizzieren die Rahmenbedingungen zur Förderung mit den Mitteln des Wiederaufbaufonds. Privathaushalte und Unternehmen erhalten Aufbauhilfe grundsätzlich, wenn "die Schäden nicht durch Versicherungen oder sonstige Dritte abgedeckt sind": 

  • Bis zu 80 Prozent ohne Versicherung: Haus- und Wohnungsbesitzer, die über keine Elementarversicherung verfügen, erhalten bis zu 80 Prozent der erlittenen Schäden erstattet.
  • Bis zu 100 Prozent mit Versicherungsschutz: Eigentümer, die über eine Elementarversicherung verfügen, die in der Regel Schäden nicht vollständig begleicht, erhalten Aufstockungen bis zum vollständigen Schadensausgleich. 
  • Bis zu 100 Prozent bei mutmaßlichen Versagungsgründen: Hausbesitzer, die sich in der Vergangenheit um eine Elementarversicherung aufgrund gefährdeter Wohnlagen bemüht hatten, deren Wunsch jedoch abgelehnt wurde, können eine 100-Prozent-Entschädigung aus dem eigens geschaffenen Härtefallfonds erhalten.

Erstattung von Gewinnausfällen und Kurzarbeit

Flutgeschädigten Unternehmen will die Bundesregierung bis zu 80 Prozent ihrer Gewinnausfälle für sechs Monate erstatten. Betriebe, die aufgrund der Hochwasserkatastrophe eingeschränkt wirtschaftsfähig sind, dürfen Kurzarbeitergeld beantragen.

Aussetzung Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Oktober 2021

Bereits am 4. August 2021 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass hochwassergeschädigte und existenzbedrohte Unternehmen bis zum 31. Oktober 2021 von der Pflicht zum Insolvenzantrag ausgenommen sind. 

Hochwasser 2021: Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Der erste Weg im Schadensfall führt dich immer zu deiner Versicherung. Hochwasserschäden sind in der Regel Bestandteil spezieller Policen, die sogenannte Elementarschaden-Versicherung. Je nach Art des Schadens kann die Hausrat- oder die Elementarschadenversicherung greifen.

Wende dich an deinen Versicherungspartner und prüfe, ob und inwieweit du im Schadensfall abgesichert bist. Dokumentiere deine Schäden und ermittle die ungefähre Schadenssumme. Dann kannst du einschätzen, in welchem Umfang ein Anspruch auf Hilfszahlungen aus dem Wiederaufbaufonds besteht. Die einschlägigen Hilfsseiten deiner Landesregierung bieten dir ebenfalls Orientierung und weitere Details zu den Soforthilfen und Bedingungen der Aufbauhilfe. 

Kommt bald die Pflicht zur Elementarversicherung?!

Auf Bitte der Bundeskanzlerin und der Mitglieder der MPK prüft die Justizministerkonferenz nun außerdem, ob die bisherige Bewertung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden "vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse" aktualisiert werden sollte. Dies könnte für in Gefahrenregionen ansässige Unternehmen womöglich weitere Auflagen oder die Pflicht zum Abschluss einer Elementarversicherung bedeuten.

Finanzhilfen in Krisenzeiten

Hochwasserhilfen für Unternehmen beantragen

Dein Unternehmen ist von der Flutkatastrophe in NRW, Rheinland-Pfalz oder Bayern betroffen? Erhalte Soforthilfen der Bundesregierung, nutze Steuererleichterungen oder die KfW-Hochwasser-Hilfe. Die Bewältigung der Flutschäden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch gemeinnützige und privatwirtschaftliche Initiativen unterstützen dich beim Wiederaufbau.

Überbrückungshilfe III Plus: Tipps für Antragsteller

Selbstständige und kleine Unternehmen können jetzt ihren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus stellen. Neben der Förderung betrieblicher Fixkosten enthält die Überbrückungshilfe III Plus zahlreiche versteckte Zuschüsse, die du dir nicht entgehen lassen solltest. Stelle deine wichtigsten Fragen an unseren Fördermittelexperten im Webinar.

Überbrückungshilfe III: Restart-Prämie beschlossen

Mit der verlängerten Überbrückungshilfe III bis zum 30. September profitieren Betriebe, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen. Wir erläutern die Bezugsbedingungen für die neue Restart-Prämie, den verlängerten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Rechtsbeihilfe für insolvenzabwendende Restrukturierungsmaßnahmen.

Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

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