Zuschüsse für Soloselbständige: KOMPASS hilft dir!
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Was ist KOMPASS?
Mit dem KOMPASS-Förderprogramm können Soloselbständige finanzielle Unterstützung für Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, um sich für die Zukunft zu wappnen und krisenfest zu sein. "KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige" ist ein Programm, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Europäischen Union unterstützt wird.
2,2 Milliarden Euro für die Zukunft
In den nächsten vier Jahren stehen insgesamt 2,2 Milliarden Euro für dieses Programm zur Verfügung. Diese Mittel sind jedoch auch für andere Förderinitiativen vorgesehen („Schnell sein, lohnt sich!“)
Die KOMPASS-Förderung läuft bis zum 30.04.2026, und es wird angestrebt, sie zu verlängern.
Wer wird gefördert?
KOMPASS richtet sich an Soloselbständige, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Mindestens zwei Jahre am Markt tätig sind,
- Höchstens einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigen* und
- Ihren Lebensunterhalt hauptsächlich (mehr als 51%) aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit bestreiten.
*Auszubildende werden bei der Mitarbeiterzählung nicht berücksichtigt, Teilzeitkräfte und Minijobber werden anteilig berücksichtigt. Insgesamt darf die Mitarbeiterzahl ein Vollzeitäquivalent nicht überschreiten.
Beachte: Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden von Soloselbständigen sind nicht förderfähig.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
Individuelle Qualifizierungen, die dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit eines Geschäftsmodells zu erhöhen.
Diese beruflichen Qualifizierungen oder Weiterbildungen müssen mindestens 20 Stunden dauern und von einem Bildungsanbieter in Deutschland durchgeführt werden. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich und muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden.
Die geförderten Qualifizierungen sollten allgemein in Themen wie Digitalisierung, BWL, Marketing und Arbeitsrecht fallen.
Nicht gefördert werden:
Bestimmte Arten von Weiterbildungen sind von der Förderung ausgeschlossen, darunter Schulungen, die von Herstellern spezifischer Produkte durchgeführt werden, innerbetriebliche Qualifizierungen, Einzelunterricht, Umschulungen und vieles mehr.
Um sicherzustellen, dass deine gewünschte Weiterbildung den KOMPASS-Kriterien entspricht (qualitativ und quantitativ), empfehlen wir, dies mit deiner ersten Anlaufstelle persönlich zu klären.
Qualität und Anerkennung der Weiterbildung
Der Bildungsträger oder die Maßnahme muss auf gesetzlicher Grundlage anerkannt sein, eine Zertifizierung nach anerkannten Qualitätsstandards haben oder eine Qualitätssicherung durch qualifiziertes Lehrpersonal, einen detaillierten Lehrplan und eine Veranstaltungsevaluation aufweisen.
Auch hier gilt: Nutze die kostenlose Erstberatung mit deiner Anlaufstelle, um herauszufinden, ob ein bereits von dir ausgesuchter Bildungsträger die KOMPASS-Anforderungen erfüllt bzw. suche gemeinsam mit diesen nach geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind u.a.:
- exklusiv vom Hersteller oder in seinem Auftrag durchgeführte Schulungen, die dem Verkauf spezifischer Produkte dienen ("Produkt-/Herstellerschulungen"),
- innerbetriebliche Qualifizierungen,
- Einzelunterricht,
- Kurse, die vollständig mittels Selbstlernmedien erfolgen,
- Führerscheinkurse,
- vorgeschriebene Weiterbildungen und Pflichtqualifizierungen (z.B. Meisterkurse),
- Weiterbildungen, die bereits ganz oder teilweise mit öffentlichen Zuschüssen gefördert werden,
- Weiterbildungen, die Beratung zur Konkursvermeidung oder dem Beschäftigtentransfer beinhalten,
- Weiterbildungen, die ausschließlich Zertifizierungs- und QM-Maßnahmen zum Inhalt haben,
- Weiterbildungen, die im Ausland stattfinden.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt:
- Maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).
- Höchstens 4.500 Euro (netto).
Maximal werden 4.500 Euro erstattet (90 Prozent des maximal förderfähigen Betrags von 5.000 Euro).
Soloselbständige müssen die Qualifizierungskosten zunächst selbst tragen. Die Erstattung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und erfolgreicher Prüfung der Anforderungen durch die Bewilligungsbehörde. Die Umsatzsteuer muss von den Antragstellern in jedem Fall bezahlt werden.
Antragstellung und Abwicklung:
Die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See" (DRV-KBS) übernimmt die Abwicklung.
KOMPASS und Scheinselbständigkeit
Vor dem offiziellen Start der KOMPASS-Förderung gab es Gesprächsrunden zwischen Fördermittelgebern und Verbänden. Hier wurde wiederholt die Frage gestellt, ob die Kontaktaufnahme mit der DRV zu einer Überprüfung der Scheinselbstständigkeit oder Rentenversicherungspflicht der Soloselbständigen führen könnte.
Die beim Projekträger DRV-KBS zuständige Mitarbeiterin im Programm KOMPASS, Frau Saschowa erklärte hierzu:
Wir leiten keine Daten an die Prüfer weiter. (vgl. FAQ KOMPASS des VGSD e.V.)
Wichtig: Es ist wichtig zu beachten, dass es sich um zwei unabhängig voneinander agierende Institutionen handelt. Die DRV-KBS ist ein normaler Projektträger und die Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich ESF in Cottbus. Es ist die DRV Bund, die für die Prüfung einer Scheinselbständigkeit verantwortlich ist.
Wie beantrage ich die KOMPASS-Förderung?
Der Weg zur KOMPASS-Förderung in vier einfachen Schritten:
- Suche eine KOMPASS-Anlaufstelle und vereinbare ein kostenloses Erstgespräch: Die Auswahl der Anlaufstelle ist theoretisch frei, du kannst dich also grundsätzlich bundesweit beraten lassen. Beachte jedoach, dass es auch Beratungsstellen gibt, die nach eigener Angabe die Beratungsgenehmigung nur für ausgewählte Bundesländer haben.
- Erhalte einen Qualifizierungsscheck von deiner Anlaufstelle: Gegenüber der Anlaufstelle legen Soloselbstständige den begründeten Qualifizierungsbedarf dar. Die Anlaufstelle prüft die grundsätzliche Förderfähigkeit des Soloselbstständigen. Stelle also sicher, dass deine gewünschte Weiterbildung die KOMPASS-Kriterien erfüllt, um förderfähig zu sein. Wichtig: Zum Programmstart haben die BMAS-Mitarbeitenden den Anlaufstellen zugesichert, dass einmal durch sie genehmigte Weiterbildungsmaßnahmen später nicht in Frage gestellt würden.
- Absolviere die Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten: Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Soloselbstständige sechs Monate Zeit, ihre Weiterbildung zu absolvieren.
- Erhalte die Erstattung der Qualifizierungskosten: Die Erstattung der Qualifizierungskosten erfolgt nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme und vollständiger Prüfung der formellen Voraussetzungen sowie der Prüfung des Nachweises der Durchführung der Qualifizierung durch die Bewilligungsbehörde. Die Anlaufstellen unterstützen dich bei allen administrativen Vorgängen (u. a. Antragstellung, Abrechnung).
KOMPASS-Anlaufstellen finden:
Die offizielle Liste der Beratungsstellen des BMAS und eine Liste des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) bieten Informationen über KOMPASS-Anlaufstellen. Die Liste der Anlaufstellen des VGSD wird laufend aktualisiert und enthält zusätzlich die persönlichen Ansprechpartner vor Ort, was dir eine schnellere Kontaktaufnahme ermöglicht.
TIPP: Erkundige dich, ob die Anlaufstelle deiner Wahl bestimmte Einschränkungen hinsichtlich des Einzugsgebiets vorgibt. Einige Organisationen bieten bundesweit Beratungsdienste an, während andere es bevorzugen, sich zunächst in ihrer eigenen Region einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschaffen.
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