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Hochwasserhilfen für Unternehmen beantragen

Dein Unternehmen ist von der Flutkatastrophe in NRW, Rheinland-Pfalz oder Bayern betroffen? Erhalte Soforthilfen der Bundesregierung, nutze Steuererleichterungen oder die KfW-Hochwasser-Hilfe. Die Bewältigung der Flutschäden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch gemeinnützige und privatwirtschaftliche Initiativen unterstützen dich beim Wiederaufbau.

Überbrückungshilfe III Plus beantragen

Soforthilfen und Steuererleichterungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden

Diese Hochwasserhilfen können Unternehmen beantragen

Nachdem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am 21. Juli im Interview mit Deutschlandfunk eine schnelle Soforthilfe für Unternehmen in Höhe von jeweils bis zu 10.000 EUR in Aussicht gestellt hatte, warten hochwassergeschädigte Unternehmen in den Flutgebieten bis Redaktionsschluss auf die Umsetzung dieses vollmundigen "Beschlusses":

Wir haben beschlossen – das war auf meinen Wunsch – oder wir werden beschließen auf meinen Wunsch und auf den Beitrag meines Ministeriums hin, dass erstmalig die Überbrückung von solchen Umsatzausfällen möglich sein wird. Da geht es nicht nur, aber auch um Geschäfte und Einrichtungen, Unternehmen, die schon in der Coronazeit monatelang keine Umsätze machen konnten, trotzdem ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten haben. Ich bin mit dieser Regelung sehr zufrieden. Die Einzelheiten, wie das geschieht, ob es tatsächlich begrenzt wird auf 10.000 Euro, oder ob man eine andere Regelung wählt, das werden wir in den Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern regeln. Das wird hoffentlich in den nächsten Tagen, in den nächsten vier, fünf Tagen möglich sein, diese Vereinbarungen zu schließen.

- Peter Altmaier im Interview mit Deutschlandfunk am 21. Juli 2021

Die für die Verhandlungen federführenden Institutionen rund um die zuständigen Katastrophenschutz-Ministerien, das Innen- und Finanzministerium konnten offenbar keinen dem Wunsche Altmaiers entsprechenden Konsens finden.

Aktuell erhalten Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte über ihre jeweiligen Landesregierungen in der Regel "lediglich" bis zu 5000 EUR Soforthilfe oder dürfen verschiedene Steuererleichterungen in Anspruch nehmen.

Einen Überblick der in NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern verabschiedeten Fluthilfen für Unternehmen haben wir für dich zusammengestellt.

Fluthilfe Nordrhein-Westfalen

Die Soforthilfe der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beträgt insgesamt 200 Mio. EUR und richtet sich sowohl an alle vom Hoch­wasser 2021 betroffenen Bürger­innen und Bürger sowie an Unternehmen und Ange­hörige der Freien Berufe, Land­wirte und die Kommunen.

Selbstständige und Unternehmen, die Betriebs- und Geschäfts­einrich­tungen neu anschaffen müssen, erhalten hierfür einen Betrag von 5.000 EUR.

Die Hilfen gelten gleicher­maßen für:

  • selbstständige Unter­nehmer*innen,
  • Gewerbe­treibende
  • Frei­beruflich Tätige
  • Unter­nehmen der Land- und Forst­wirtschaft einschließlich Obst- und Gartenbau sowie
  • Betriebe der Aqua­kultur und die Fischereiwirtschaft.

Alle wichtigen Infor­mationen sowie An­träge findest du unter: https://www.land.nrw/de/soforthilfe

Hier geht´s zum NRW: Antragsformular für Gewerbetreibende und Freiberufler

Hier geht´s zum NRW: Antragsformular für betroffene Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

NRW.BANK.Universal­kredit 

Die NRW.BANK bietet betroffenen Unternehmen außerdem noch bis zum 31.12.2021 unbüro­kratische, zins­günstige Kredite an. Konkret der NRW.BANK.Universal­kredit finanziert Investitionen in Höhe von bis zu 2 Mio. EUR unter einer Laufzeit von maximal 10 Jahren und zu einem Zins­satz ab 0,01 % p.a.

Der NRW.BANK.Universal­kredit fördert u.a. die Anschaffung neuer Betriebsmittel oder ganz allgemein den Wiederaufbau zerstörter Betriebsstätten. Den NRW.BANK.Universal­kredit beantragst du ganz unkompliziert über deine Hausbank. Eine formlose Erklärung der Antragsberechtigung als vom Hochwasser Geschädigte*r ist ausreichend.

Fluthilfe Rheinland-Pfalz

Hochwassergeschädigte Unternehmen in Rheinland-Pfalz erhalten ebenfalls eine Sofort­hilfe in Höhe von 5.000 Euro, sofern du einen Schaden von mindestens 5.000 EUR nachweisen kannst. Verwendungszweck ist jeweils die Räumung und Reinigung z.B. von Betrieben/einer Betriebs- oder Produktionsstätte/eines Ladens oder gastronomischer Einrichtungen.

Eine wichtige weitere Voraussetzung für Antragsteller ist das Vorliegen einer räumlichen Trennung von Wohn- und Arbeitsbereich (Vorsicht: Freiberufler!).

Antrags­berechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerb­lichen Wirt­schaft,
  • Selbst­ständige sowie
  • Unternehmen der Land- und Forst­wirtschaft.

Deinen Antrag auf Soforthilfe stellst du bei deiner örtlich zuständigen Kreisverwal­tung. Mehr Informationen findest du in der Presseerklärung des Landes RLP: Soforthilfe-Unternehmen

Fluthilfe Bayern

In Bayern ansässige Betriebe und Unternehmen, die im Zuge des Hochwassers 2021 in ihrer Existenz bedroht sind, können Zuschüsse aus einem landeseigenen Härtefonds beantragen.

Sowohl Privathaushalte als auch Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft erhalten hier je nach "finanzieller Leistungskraft der Geschädigten" eine Entschädigung in Höhe von bis zu maximal 100 Prozent der erlittenen Flutschäden. Es erfolgt keine! Überkompensation. Versicherungsleistungen werden angerechnet.

Alle Förderhilfen für betroffene Privatpersonen und Unternehmen am Standort Bayern sowie sämtliche Antragsformulare findest du auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat.

Steuererleichterungen für Unternehmen

Bund und Länder haben sich in verschiedenen Sondersitzungen darüber hinaus auf Steuererleichterungen für betroffene Unternehmen sowie umgekehrt hilfsbereite Gewerbetreibende verständigt. Dazu zählen u.a.:

  • Geringere Nachweispflichten bei der Prüfung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit,
  • Ermöglichung des Einsatzes eigener Mittel gemeinnütziger Körperschafen zur Unterstützung der Betroffenen auch außerhalb der Satzungszwecke,
  • Gewährung des Betriebsausgabenabzugs für zahlreiche Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,
  • Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren geschädigten Angestellten unentgeltlich Verpflegung zur Verfügung zu stellen, und z.B. Fahrzeuge, Wohnungen und Unterkünfte steuerfrei zur Nutzung zu überlassen,
  • Ermöglichung für Unternehmen, unentgeltlich Beherbergungs- und sonstige Leistungen (z.B. Aufräumarbeiten mit eigenem Gerät und Personal) an Betroffene zu erbringen oder für den täglichen Bedarf notwendige Güter zur Verfügung zu stellen ohne dass dies eine Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe oder eine Vorsteuerkorrektur auslöst sowie
  • Möglichkeit der Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 ggf. bis auf Null, ohne dass die gewährte Dauerfristverlängerung durch die Erstattung bzw. Festsetzung auf Null berührt wird.

Steuererleichterungen für Spendende sind standortunabhängig

Gleichzeitig haben Bund und Länder vereinbart, dass die steuerlichen Erleichterungen zur Bewältigung der  Hochwasserkatastrophe auch dann greifen sollen, wenn z.B. eine zuwendende Person nicht in einem vom Hochwasser betroffenen Bundesland wohnt. 

Hier findest du die Pressemitteilung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zu den beschlossenen Steuererleichterungen für Unternehmen in der Flutkatastrophe 2021. Auskünfte über Besonderheiten der Katastrophenerlasse am jeweils regionalen Standort beantworten die zuständigen Landesfinanzbehörden.

KfW-Hochwasserhilfe 2021

Vom Hochwasser betroffene Unternehmen in kommunaler Träger­schaft sowie gemein­nützige Organisationen können zudem einen Betriebs­mittel­kredit der KfW Förderbank erhalten. Namentlich der "IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" mit einer Lauf­zeit von 10 Jahren und einer maximalen Fördersumme von bis zu 50 Mio. EUR pro Vorhaben, finanziert ab sofort - neu - auch die Be­seiti­gung von Hoch­wasser­schäden. 

Hier findest du mehr Informationen zu den Konditionen des IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen.

Gemeinnützige und privatwirtschaftliche Initiativen

Unmittelbare Hilfe in der Not bieten zudem gemeinnützige und privatwirtschaftliche Initiativen, die vor Ort oder digital über Hilfsportale benötigte Güter, Maschinen oder branchenspezifische Betriebsmittel an Betroffene koordinieren. 

Aktion Deutschland-hilft

Aktion Deutschland-hilft ist ein gemeinnütziges Spenden-Netzwerk, dessen eingenomme Zuwendungen in den betroffenen Hochwassergebieten unterschiedlichen Hilfszwecken zugute kommen. 

Aktion Deutschland-hilft:

  • organisiert Not-Unterkünfte für Menschen, die wohnungslos geworden sind
  • verteilt Lebensmittel und Trinkwasser
  • versorgt mit Hygieneartikeln, Schlafsäcken und Spielzeug für Kinder
  • unterstützt direkt bei den Aufräumarbeiten, durch z.B. die Bereitstellung von Bautrocknern, Hochdruckreinigern etc. 
  • hilft beim Wiederaufbau von Schulen und sozialen Einrichtungen
  • leistet medizinische Hilfe – z.B. wenn Arztpraxen und Apotheken beschädigt wurden
  • bietet Flutopfern psychosoziale Hilfe
  • u.v.m.

Betroffene und Hilfsbereite erhalten mehr Informationen auf der Website von Aktion Deutschland Hilft.

Fluthilfe eBay 

Um Händlerinnen und Händlern in den Hochwasser-Gebieten den erlittenen Verlust an Betriebsmitteln zumindest teilweise auszugleichen, haben Handelsverband Deutschland und eBay ein gemeinsames Hilfsportal für den Handel ins Leben gerufen. Das erklärte Ziel sei es, von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Branchenunternehmen "schnell und unbürokratisch" beizustehen:

Unser gemeinsames Ziel ist, dass Handelsunternehmen, die durch die Wassermassen Regale, Kassen, sanitäre Einrichtungen, Hubwagen, Verpackungsmaterial und vieles mehr verloren haben, schnell an Ersatz kommen. Sie sollen nicht vor einer unkontrollierbaren Masse an Hilfsgütern stehen, sondern ganz gezielt das bekommen, was sie jeweils individuell benötigen.

- Stefan Genth, Geschäftsführer Handelsverband Deutschland (HDE)

Kostenfreie Betriebsmittel und Finanzhilfen in Krisenzeiten

Flutkatastrophe: Hilfsportal für den Handel startet

Handelsverband Deutschland und eBay starten ein Hilfsportal für den von der Flutkatastrophe hart getroffenen Einzelhandel. Mittels eines von eBay zur Verfügung gestellten Portals sollen dringend benötigte Güter gezielt und koordiniert zu den Händlerinnen und Händlern in den betroffenen Regionen gelangen. Alles, was du wissen musst.

Überbrückungshilfe III Plus: Tipps für Antragsteller

Selbstständige und kleine Unternehmen können jetzt ihren Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus stellen. Neben der Förderung betrieblicher Fixkosten enthält die Überbrückungshilfe III Plus zahlreiche versteckte Zuschüsse, die du dir nicht entgehen lassen solltest. Stelle deine wichtigsten Fragen an unseren Fördermittelexperten im Webinar.

Diese Corona-Hilfen kannst du 2021 noch beantragen

Verlängerte Antragsfristen für die Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III bis zum 31. Oktober, neue Wirtschaftlichkeitshilfen im Sonderfonds Kulturveranstaltungen: Diese Corona-Hilfen können kleine Unternehmen, Soloselbstständige oder Freiberufler 2021 noch beantragen. Finde alle aktuellen Konditionen und Antworten auf deine Rechtsfragen.

Über den Autor

Kathleen Händel

Kathleen schreibt im Magazin von Zandura und Unternehmenswelt über die wichtigsten News für Gründer und junge Unternehmen. Digitale Trends, Tipps für deine Marke, Gründungs- und Wachstumschancen erfährst du hier. Zuvor war Kathleen für Social Start-ups, Stiftungen und digitale Plattformen redaktionell verantwortlich. Seit 2019 ist Kathleen Chefredakteurin von Zandura.

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